Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Hauptstraße Nr.41
Hauptstraße Nr.41 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Liegt in: Hauptstraße Anwesen davor: Hauptstraße Nr.39
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Hauptstraße Nr.41 (ehemals Hausnummer 317) in Alsterweiler ist heute ein Wohnhaus im Stil des Barock. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Anwesen als Alsterweiler Hofgut (Stift St. German und Moritz Speyer) genutzt.
Beschreibung
Gebäude
Das Gebäude ist in fünf Fensterachsen gegliedert. Es erstreckt sich in der Höhe über zwei Gesschosse und "sitzt" auf einem für Alsterweiler typischen "Hochkeller".
Den unteren Teil nimmt der Gewölbekeller ein, dessen Höhe bis an einen vermutlich einmal vorhanden Torbogenscheitel reichte (vergleiche dazu Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)[1]. Der Keller hat "Fenster" (Einlässe) aus Sandstein (eines davon ist auf der Straßenseite noch zu erkennen), die verziert waren und sich mittels Schiebescheiben aufschieben ließen. Darüber ist das erste bewohnbare Geschoß aufgesetzt. Der Zugang befindet sich im Innenhof, über einen nach Westen gerichteten Treppenaufgang.
Die Ausrichtung des Gebäudes zur Hauptstraße ist traufständig mit einem zusätzlichen Giebelansatz. Es wird von einem steilen Satteldach nach oben abgeschlossen. Mit dem Bau wird der Innenhof abgeschirmt. Er ist mit Nebengebäuden umbaut. Ein kleiner Garten schließt sich an. Dieser reichte bis zum Alsterbach, dem früher Bachstaden genannten Gewässer.
Schlußsteine
Schlußstein an der Scheune
Das Anwesen wird nach Südwesten hin von einer Scheune begrenzt. Sie dürfte wohl noch aus der Zeit stammen, als das Anwesen als Wirschaftshof betrieben wurde. Der über dem Eingang eingebaute Schlußstein zeigt die Jahreszahl 1759.
Schlußstein im Garten des Anwesens
Der Schlußstein (Stein der einen Torbogen schließt) liegt im Garten des Anwesens Hauptstraße Nr.41. Er entspricht vergleichbaren Steinen aus dem Zeitraum und ist in einer Art „Kartusche“ gefasst. Auf dem Schlußstein aus rotem Sandstein ist zu lesen:
P N B
U A B N
1805
Für die Buchstabenkombination „PNB“ steht Peter Nikolaus Platz, was für den ersten Moment etwas verwirrend erscheint. In der Franzosenzeit (nach der französischen Revolution bis zur bayerischen Zeit) wurden gerne mal "harte" und "weiche" Konsonanten verwechselt bzw. vertauscht, wie "K" als Anfangsbuchstabe für den Familiennamen "Gross". Möglicherweise klang es in „französischen Ohren“ so, also B statt P. Natürlich trifft auch das Pfälzische keine große Unterscheidung zwischen den Anlauten B und P[lit 1].
Der Steinmetz hat wohl die "weichere" Variante B bevorzugt (wie man den Namen ja auch im Dialekt spricht, „s‘ Blatze“, die „Blatze-Blos“). Es liegt auch nahe, daß es der Steinmetz war, denn Platz selber hat im Jahre 1796 bei der 3. Trauung mit "Petter Nikolaus Platz" unterschrieben. Seine Ehefrau Ursula Lorenz war Analphabetin und setzte nur ein Beizeichen.
So ähnlich liegt der Fall auch bei Georg Gross und Susanna Bender. Georg Gross unterschrieb im Jahre 1791 als "Georg Groß", die Braut konnte nicht schreiben. Bei deren Schlußstein von 1817 steht "GK SAK" für Georg Kroß und SusannA Kroß, anstelle des zu erwartenden "GG SAG". Vielleicht war es derselbe Steinmetz.
Die Auflösung des Eintrags und die Zuordnung des Steines zu den Personen ist als gesichert anzunehmen. Im gesamten Ortsfamilienbuch gibt es keine andere Buchstabenfolge, die zu den Einträgen passen würden. Wir haben es also mit den folgenden Personen zu tun:
* Peter Nikolaus PLATZ (*1760 †1847) (OFB 4666, Seite 609),
[1. Heirat: Maria Eva Rosina Platz (†1794)],
[2. Heirat: Anna Klara Mayer (†1796)],
3. Heirat: Maria Ursula Lorenz (*1771 †1837) (OFB 3717, Seite 505) Heirat am 05.06.1796.
Die Initialen „PNB“ stehen dann also für Peter Nikolaus B(P)latz. Die Initialen der Ehefrau "UA BN" stünden für "UrsulA BlatziN". Auch das ist stimmig, denn die Ehefrauen wurden auf den Schlußsteinen in der Regel mit den Heiratsnamen angesprochen. Siehe dazu auch am Anwesen Hartmannstraße Nr.61 Johann Friedrich Eisenbiegler und Eisenbieglerin (eine geborene Schwarzwälder).
Ein weiteres Anzeichen für die Richtigkeit der Annahme sind die familiären und eigentumsrechtlichen Verhältnisse der beiden Personen. Die noch ledige Ursula Lorenz erhielt im Jahre 1796 ein Anwesen von ihrem Vater, das Haus in der Hauptstraße Nr.57. Die Eltern, Johann Georg Lorenz (*1733 †1794) und seine Ehefrau Maria Anna Margaretha Kühn (* 1734 †1787) waren im Jahre 1796 bereits verstorben. Ursula war das fünfte Kind und die dritte Tochter. Eine Weitergabe des Eigentums an eine Tochter scheint auf den ersten Blick ungewöhnlich. Die Versorgung der „vorlaufenden“ Kinder war aber wohl gesichert[anm 1]. Zudem waren die Familien immer bemüht, möglichst alle Kinder zu versorgen und angemessen zu berücksichtigen. Aus den Ausfauteiakten (Akten der Oberschultheißerei Edenkoben und des Oberamtes Kirrweiler) lässt sich immer wieder ersehen, dass der Hausbesitz unter die Kinder verteilt wurde. Es sollte möglichst jedes Kind ein Haus für seine Familie haben. Gab es nur ein Haus, erhielten die einzelnen Kinder Anteile, die sie den Geschwistern überließen, wenn sie selber schon ein anderes Haus (durch Heirat oder Erwerb) hatten. Gab es mehrere Häuser, wurden sie nach Bedarf verteilt, und wer keines benötigte, verkaufte es an seine Geschwister weiter. Vielleicht zog sich die Erbangelegenheit auch etwas hin oder Ursula bekam das Haus erst, als die Hochzeit bevorstand. Sie heiratete mit 25 Jahren als Vollwaise und unterstand möglicherweise bis dahin noch einem Vormund. Die Vollmündigkeit trat ja damals nicht schon mit 18 Jahren ein wie heute.
14 Jahre später, nämlich im Jahre 1810 ersteigerte unser Ehepaar Peter Nikolaus Platz und Ursula Lorenz das Anwesen Hauptstraße 41 (heute Anwesen Kupper). Sie zogen wohl dort auch ein. Und so kam „unser“ Schlußstein in den Garten des Anwesens, wo er nunmehr seit mehr als 200 Jahren „einfach so rumliegt“.
Der Schlußstein von 1805 stammt also von der Hauptstraße Nr.57 und wurde von dort zum neuen Anwesen Hauptstraße 41 mitgenommen. Das müsste sich dann in etwa so abgespielt haben: In das Anwesen Hauptstraße Nr.57 zog im Jahre 1808 Nikolaus Gross ein. Er mauerte seinen eigenen Stein im Torbogen ein. Dabei wurde der alte Stein von Nikolaus Platz aus dem Jahre 1805 entfernt und in die Hauptstraße Nr. 41 zur Erinnerung mitgenommen. Eine kleine Schwachstelle bei dieser Annahme ist die Zeit von 1796 bis 1805. Als nämlich das Haus an die Tochter und dann mit der Heirat auch an den Schwiegersohn übergegangen ist, hätte dieser eigentlich sofort und nicht erst 9 Jahre später, den Stein einsetzen sollen. Es ist aber durchaus vorstellbar, daß es Gründe für die „verzögerte“ Anbringung gab. Es gab ja keinerlei „Verpflichtung“ sofort oder überhaupt einen Schlußstein einzusetzen. Möglicherweise waren auch die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so, daß ein Auftrag unmittelbar an den Steinmetz vergeben werden konnte, der ja auch bezahlt werden musste.
Und dann bleibt ja noch die Frage, wie sich erklären lässt, daß der Stein von 1808, also der von Nikolaus Gross, schon eingesetzt war, obwohl die Besitzer „unseres“ Steines erst im Jahre 1810 in die Hauptstraße Nr.41 zogen. Es liegt nahe, daß Nikolaus Gross vorher woanders wohnte und den Schlußstein von 1808 nach dem Auszug von Peter Nikolaus Platz in die Hauptstraße Nr.57 mitnahm. Ein schönes Detail auf diesem Stein sind die Initialen. Sie lauten „NGROS“ und „KAG N“. Diese Klara Groß(in) war eine Cousine von Peter Nikolaus Platz. Insofern blieb das Haus auch weiterhin in der näheren Verwandtschaft.
In dem Anwesen Hauptstraße Nr. 57 befindet sich sozusagen ein „dritter“ Stein, nämlich aus dem Jahre 1716 mit den Initialen von Nikolaus Kühn und Clara Kühn, geborene Platz. Er sitzt über dem Eingang als Türsturz. Deshalb dürfen wir annehmen, daß die anderen Steine (also der von 1805 und der von 1808) im Hoftor eingesetzt waren.
Für Club-Sellemols / Matthias C.S. Dreyer und Martina Stöckl / 19. November 2018
Zeitleiste
Eigentümer
Weblinks
Literatur
- ↑ siehe dazu: Post, Rudolf, Pfälzisch, Seite 365: Konsonanten Regel 4. 4.1 „…-t und -p werden im Anlaut als d- und b- wiedergegeben…
Einzelnachweise
- ↑ Die beiden Sandsteinsäulen, die die Einfahrt markieren stammen wohl eher aus der Zeit des 19. Jahrhunderts.
Anmerkungen
- ↑ siehe dazu OFB, Seite 505.
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hauptstraße Nr.41 gehört den Kategorien an: Wohnhaus
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