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Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)

Aus Alsterweiler
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Alsterweiler Hofgut des Allerheiligenstifts zu (Speyer), Hauptstraße Nr.25.
© Matthias C.S. Dreyer 2015

Das ehemalige Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer) steht in der Hauptstraße Nr.25 in Alsterweiler. Pfälzische Stifte und Klöster verfügten in vielen Gemeinden über Besitz an Grundstücken und Gebäuden (Hofgut)[1][2]. Dies gilt auch für Alsterweiler[3] und das Allerheiligenstift in Speyer. Die Erlöse aus diesen Wirtschaftsbetrieben dienten dazu, einen Teil[4] der Kosten des weltlichen und religiösen Betriebs der Klöster und Stifte zu decken.

Erste Beziehungen zwischen dem Allerheiligenstift und den Gemeinden Maikammer, Alsterweiler und Weinsweiler sind bereits für das 14. Jahrhundert belegt[5]. Jedenfalls war Andreas von Oberstein in den Jahren 1439 bis 1450 Probst im Allerheiligenstift[6]. Für diese Zeit werden auch erste Verbindungen der Oberstein zur Kredenburg in Alsterweiler angenommen.[7] Diese Burg gilt als "Stammsitz" der sog. "Kredenburger Linie" der Oberstein[8].

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Alsterweiler Hofgut

An der Vorderseite des Anwesens in der Hauptstraße Nr.25[9][10] zu Alsterweiler fällt ein markantes Wappen auf dem Scheitelstein[beg 1] über der Toreinfahrt auf. Es zeigt die Insignien des Allerheiligenstifts zu Speyer. Damit wird das Gebäude[11] als zu dem ehemaligen Kollegiatstift zugehörig gekennzeichnet. Das Allerheiligenstift, auch Dreifaltigkeitsstift[12] genannt, mit der vollen Bezeichnung Kollegiatstift "Sanct Trinitatis ac Omnium Sanctorum"[13] (Heilige Dreifaltigkeit zu Allerheiligen) zu Speyer, stand dem rechtsrheinisch gelegenen Archidiakonat Trinitatis mit den drei Landkapiteln Weil der Stadt, Grüningen und Vaihingen vor. Das Stift war eine der vier Pfarreien der Stadt Speyer[14]. Probst und Kanoniker des Stifts waren eng mit dem Domstift in Speyer verbunden.[15] Das Stift Allerheiligen hatte nicht nur einen Gutshof in Alsterweiler, sondern auch einige Grundstücke im Besitz[16]. Dazu zählten Weinberge und Wiesen. Zum Teil lagen sie direkt bei dem Alsterweiler Hofgut, andere waren über die Gemarkung Alsterweiler, Maikammer und auch Weinsweiler verteilt.[17]

Neben dem Allerheiligenstift hatten die Stifte St. Guido und Johannes (Speyer) ebenso St. German und Moritz (Speyer) und das Kloster St. Maria Magdalena überm Hasenpfuhl (Speyer)[18] sowie das Klarissinnenkloster St. Klara (Speyer) Grund- und Hausbesitz in Maikammer und Alsterweiler.[19][lit 1][lit 2][lit 3]

Scheitelstein OO SS 1595

Rückseite des ehemaligen Alsterweiler Hofguts, Hauptstraße Nr.25.
© Matthias C.S. Dreyer 2015
Scheitelstein mit Wappen am Anwesen Hauptstraße Nr.25, Alsterweiler, Südliche Weinstraße.
© Matthias C.S. Dreyer 2015

Der Scheitelstein (Schlußstein) ist als Wappenstein in einen Renaissance-Torbogen eingesetzt. Das aufgetragene Wappen zeigt eine schwörende Hand, die auf einem Siegel oder einer Urkunde aufgesetzt ist. Die schwörende rechte Hand (in Weiß) richtet Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger nach oben, während Ringfinger und kleiner Finger eingeschlagen sind. Aus Daumen, Zeigefinger und aus den eingeschlagenen Fingern ragen drei Linien hervor. Sowohl die drei aufrechten Finger als auch diese Linien sind als Dreifaltigkeitssymbole zu deuten. Die Hand sitzt auf einem Ärmelaufschlag[20].

Das Wappen ruht auf der Stirn eines goldenen Kopfes mit zwei Engelsflügeln. Ein ähnlicher Engelskopf findet sich am Torbogen des Anwesens Marktstraße Nr.5 in Maikammer, dem ehemals als Lotterhaus[21] bezeichneten Anwesen, seit 2018 als Haus zum grünen Eppig erkannt. Beiderseits des Wappens sind Zahlen angebracht, auf der linken Seite 15 und auf der rechten Seite 95. Daraus ergibt sich die Jahreszahl 1595. Beiderseits der Zahlen sind Siglen aufgetragen, die zweifelsohne als OO SS zu interpretieren sind. Im Torbogen selbst sind weitere Verzierungen angebracht. Es handelt sich um stilisierte Blattornamente in Grün mit einem roten Mittelpunkt. Eine ähnliche Verzierung (Blattornamente mit Mittelpunkt) findet sich in Maikammer am Anwesen Ecke Hartmannstraße - Friedhofstraße (Hartmannstraße Nr.7). Zum Torbogen wird unter kunsthistorischen Gesichtspunkten ausgeführt: "Nr. 27 (Ehemaliges Gerichtsgebäude)[22] Bez. 1595. Hübscher Torbogen mit Profilierung, Rosetten, Diamantbossen und Rankenwerk; am Scheitelstein Engelsköpfchen und Schild mit einer Schwurhand. Gezierte Fenstersockel. Die Kellerfenster zeigen Steinschieber mit Rosetten[23]."

Schwörende Hand

"Ein jeder Mensch, der einen Eid schwören will, der soll drei Finger heben. Bei dem ersten (Schwur) nimmt man den Daumen. Der bedeutet Gott, der Vater. Bei dem anderen (Finger) Gottes Sohn (Jesus Christus) und bei dem dritten (Finger) der Heilige Geist Gottes. Die anderen beiden letzten (Finger) neigen sich (unter den drei erhobenen Fingern). Der eine behütet die köstliche Seele, die unter der Menschheit geboren wurde und der fünfte, kleine Finger behütet den Leib. Jedoch ist der Leib geringer zu schätzen, als die Seele. Und die Hand als Ganzes bedeutet ein Gott und ein Schöpfer"[24].

Die Verwendung der Schwurhand mit den drei gestreckten Schwurfingern bei der Eidesleistung symbolisiert die Unterwerfung des Menschen unter den dreifaltigen Gott und seine Anrufung als Eideshelfer. Die Schwurfinger symbolisieren die Dreifaltigkeit. Es ist in der christlichen Theologie die Wesenseinheit von Gottvater, Sohn (Jesus Christus) und heiligem Geist. Des Weiteren symbolisiert der gebeugte Ringfinger die Seele, der gebeugte kleine Finger den Körper und die Handinnenfläche die Gerechtigkeit.[25]

Die Abbildung der schwörenden Hand findet sich auch bei einem Siegel des Stifts St. Guido (Speyer). Verwendet wurde das Siegel vom Propst Siboto von Lichtenberg im Zeitraum bis 1314.[26]

Sigle OO SS

Die im Wappenstein angebrachten Siglen OO SS wurden bereits vom Heimatforscher Urban Ziegler gedeutet. Zum Beleg der These vom Gerichtsgebäude wurde angenommen, es handelte sich um die Abkürzung für "Oberamts-Schöffen". Folgt man dagegen den Überlegungen des vorliegenden Beitrags handelt sich um eine Abkürzung für eine Bezeichnung des Allerheiligenstifts. Die entsprechende Annahme unterstützen zwei Ansätze: Allerheiligen als Omnes Sancti[27] und das Siegel des Stifts, das an anderer Stelle nachgewiesen ist.
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Gebäude

Tafel am Gebäude Hauptstraße 25, Alsterweiler.

Das Gebäude ist in sechs Fensterachsen gegliedert. Es umfasst zwei Stockwerke. Den unteren Teil nimmt der Gewölbekeller ein, der bis auf die Höhe des Torbogenscheitels reicht. Der Keller hat "Fenster" (Einlässe) aus Sandstein, die verziert sind und sich aufschieben lassen. Darüber ist das zweite Geschoß aufgesetzt. Der Zugang befindet sich im Innenhof, über einen nach Westen gerichteten Treppenaufgang.

Die Ausrichtung des Gebäudes zur Hauptstraße ist traufständig. Es wird von einem steilen Satteldach nach oben abgeschlossen. Mit dem Bau wird der Innenhof abgeschirmt. Er ist mit Nebengebäuden umbaut. Ein kleiner Garten schließt sich an.

Torbogen

Der Torbogen ist mit Ornamenten reich verziert. Es handelt sich um Rankwerk und Diamantbossen, sowie den Schlussstein.


Angebliches Gerichtsgebäude

Das Gebäude, aber insbesondere der Torbogen, hat die bekannten Heimatforscher der Gemeinde Maikammer, nämlich Johannes Leonhardt und Urban Ziegler beschäftigt. Daraus ist jedenfalls bei Urban Ziegler die Einschätzung entstanden, es handele sich um ein Gerichtsgebäude. In diesem Sinne wurde durch die Gemeindeverwaltung Maikammer eine entsprechende Tafel am Anwesen angebracht. Sie zeigt die Jahreszahl 1595 und den Hinweis: "Ehemaliges Gerichtsgebäude".

Gebäude eines Gerichtsschöffen

Johannes Leonhardt schreibt in seiner Ortschronik aus dem Jahre 1928, etwas vorsichtiger als Urban Ziegler: "Das Haus von Oskar Hafner, Alsterweiler Hauptstraße wurde 1595 erbaut. Es zeigt über dem Torbogen außer den Anfangsbuchstaben des Namens eine schwörende Hand, welche auf den Beruf eines Gerichtsschöffen hinweist."[28][29]. Urban Ziegler fertigte eine "Urkunde", deren Text von den heutigen Eigentümern[30] an einer Seitenwand im Durchgang zum Innenhof aufgetragen worden ist. Dort steht[31]:

"Sogenannte Urkunde" zum Gerichtsgebäude

Text übertragen Bild des Textes
"Anno Domini 1595 erbaute die hohe weltliche

Gerichtsbarkeit dieses Gerichtshaus. Unter dem
Vorsitz des Dominegerichtsherrn sprachen sechs
Schöffen Recht, zu den Gerichtspersonen zählten
auch der Gerichtsanwalt, der -schreiber und der
-büttel. Der Gerichtsbezirk umfasste die Ortschaften
des Amtes Kirrweiler, insbesondere die Dörfer Hambach, Diedesfeld, Kirrweiler, Maikammer, Alsterweiler u. St. Martin.
An der Vorderfront des Hauses ist unter jedem Fenster je ein „T“
für die sechs Gemeinden angebracht, Sinnbild der Gerichtsherr=
schaft: „Tod und Leben“ bedeutend. Der Torbogen weist in seiner
Ziselierarbeit Blattornamentik auf. Im Zentrum des Torschluss=
stein erhebt sich die Schwurhand, eingeschlossen von den
Lituuszeichen „OO“=Oberamt u. „SS“=Sitz der Schöffen,
Schöffenstuhl. Unser heutiges „§“-Zeichen hat seinen Ursprung
in diesem Buchstabensignum. Der wuchtige Gerichtsengel
spitzt den Mund, hält die Augen geschlossen, doch die
Ohren gross und weit geöffnet.
Der zum Gericht gehörende Galgen stand am Nordostende
des Ahlbergs (-Rechtsberg), heute Gewanne Galgen in der
Gemarkung Diedesfeld. Zur Findung des Rechts benutzte
das Gericht auch „ein paar Beinbrecher“.
Bis zum Bau dieses Hauses tagte das Gericht in der
Schloderlapp (=schlottern von Steinen) am Ahlberg,
heutiges Pl.Nr.:1883"[32]

Text der "Urkunde" an der Innenseite des Anwesens Hauptstraße 25, Alsterweiler (angebliches Gerichtsgebäude), Alsterweiler Hofgut des Allerheiligenstifts Speyer.
[33]

Recherchen

Bis heute ist es nicht gelungen, diese Einschätzungen Urban Zieglers durch Urkunden zu belegen. Zweifelsohne besteht ein Unterschied zwischen einem Gerichtsgebäude einerseits und dem Gebäude eines Gerichtsschöffen, wie von Johannes Leonhardt ausgeführt, andererseits. So schreibt das Landesarchiv Speyer in einer Stellungnahme vom 16. März 2015:

"B(b)ei einer EDV-Recherche in unseren Beständen konnte (...) eine Quelle, die ein Gerichtsgebäude in Alsterweiler benennt, nicht ermittel(t werden). Das (...) Geraidegericht scheint, wie aus den in unserem Bestand D 22 (Speyer, Allerheiligenstift, Urkunden) Nr. 112-116 enthaltenen Urkunden zu Alsterweiler hervorgeht, seinen Sitz in Maikammer gehabt zu haben (hier: Nr. 112 vom 24. Februar 1539)."[34]

Die Einschätzung des Chronisten Johannes Leonhardt, wie oben angegeben, könnte auf die richtige Spur hinweisen. So spricht der ehemalige Lehrer ja lediglich von einem Hinweis, "auf den Beruf eines Gerichtsschöffen." Nicht das Gebäude selbst ist also ein Gerichtsgebäude gewesen, sondern einer der Bewohner oder Eigentümer hat als Schöffe gewirkt oder hatte in irgendeiner Form etwas mit einer Gerichtstätigkeit zu tun. Urban Ziegler geht dagegen von einem Gerichtsgebäude aus. Diese Auslegung findet sich in der Folge leider auch völlig ungeprüft in anderen Veröffentlichungen wieder[35].

Angebliches Gebäude der Haingeraide

Ein Gerichtsgebäude an dieser Stelle kann aus Urkunden nicht entnommen werden. Dies schließt jedoch eine derartige Nutzung nicht grundsätzlich aus. Insofern stellt sich die Frage, um welches Gericht es sich denn gehandelt haben könnte, das im Anwesen Hauptstraße 25 seinen Sitz hatte? Da der Hauptort Maikammer stets und durchgehend als Sitz des Gerichts bezeichnet wird, lag es nahe, sich mit einer Annahme "Gericht der Haingeraide" zu beschäftigen. Es erscheint ja nicht abwegig, einem "speziellen" Gericht außerhalb der gemeindlichen Einrichtungen, wie etwa dem Rathaus, ein eigenständiges Gebäude zuzuweisen. Diese Vermutung werde, so die Verfechter der Gerichtsgebäudeüberlegungen, durch die Anzahl der Fensterachsen untermauert, die sich angeblich auf die Haingeraidegemeinden beziehen sollten. Es kann sich nur um die Fünfte Haingeraide handeln. Diese umfasste die Gemeinden Diedesfeld, Maikammer, St. Martin und Kirrweiler. Die Streitigkeiten um die Ansprüche der Gemeinde Duttweiler, die ebenfalls Gemeinde der Mittleren Haingeraide sein wollte, konnten im Verlaufe der Jahre beendet werden. Insofern zählten nur fünf Gemeinden zur Haingeraide.

Gelegentlich wird unterstellt, das sechste Fenster stelle den Ort Maikammer als Sitz der Haingeraide dar. Maikammer käme also zwei Mal vor und damit seien die sechs Fensterachsen berechtigt. Diese erweiterte Annahme verdeutlicht den doch etwas verkrampft anmutenden Versuch, eine eigenwillige Deutung aufrecht zu erhalten, die erstens durch keinerlei Urkunden zu belegen ist und zum zweiten auch keiner anderen Prüfung standhalten kann.

Angenommen, der vorliegende Bauplan von 1708 (siehe dazu unter: LA Sp D 2 Nr.734 Blatt225) mit acht Fensterachsen gibt einen Hinweis auf die ursprüngliche Größe des Gebäudes. So widerspricht auch dies der "Haingeraide"-Annahme, selbst dann, wenn mit dem Plan 1708 auch nur die Absicht bestanden haben sollte, ein bereits bestehendes Gebäude zu erweitern.

Dass die Haingeraide immer wieder als Namensbeleg für Gebäude herhalten musste, zeigt auch die Ableitung des Namens Kredenburg, der vermeintlichen "Geraideburg". Auch diese Verbindung musste letztlich aufgegeben werden. Es handelt sich um die "Krötenburg" und nicht um eine Burg, die den Haingeraiden oder deren Verwaltung oder deren Gericht in irgendeiner Art und Weise diente.[36].

Baupläne

Übertragene Handskizze des Alsterweiler Hofguts nach dem Original im Landesarchiv Speyer aus dem Jahr 1708, wie auf dem Blatt vermerkt. Siehe dazu: LA Sp D 2 Nr.734
© Matthias C.S. Dreyer 2015
Die Zeichnung ist nicht datiert, stammt wohl aus dem Zeitraum des frühen 18. Jahrhundert bis etwa 1777. Siehe dazu: LA Sp D 2 Nr.734
© Matthias C.S. Dreyer 2015

Zu dem Hofgut liegen zwei Baupläne vor:

  • Ansicht und Grundriß (colorierte Tuschezeichnung) des I. Obergeschoßes "Oberstock" (1708); dazu liegt auch ein Grundriß vor, der hier nicht abgebildet ist. Siehe dazu LA Sp D 2 Nr.734.
  • Grundriß (Handzeichnung) zu den Nebengebäuden (frühes 18. Jahrhundert bis etwa 1777)

Beständer, Besitzer, Eigentümer

Johannes Leonhardt erwähnt bereits für das 14. Jahrhundert Beziehungen zwischen dem Allerheiligenstift und Alsterweiler. 14. Juni 1366 / 19. August 1350 / 6. Juni 1370[urk 1]. Allerdings gehen aus diesen Unterlagen keine Haus- oder Hofbesitztümer hervor. Leonhardt weist bereits selbst darauf hin: "Bei allen folgenden Erwähnungen handelt es sich um Zinsverschreibungen und einfache Nennungen des Namens, aus welchen die Geschicke des Dorfes nicht ersehen werden können."[37]

Fremdbesitz an anderen Orten war in der früheren Zeit nicht ungewöhnlich. So hatten auch andere Stifte und Klöster Besitz und Eigentum in Alsterweiler. Damit waren auch Personen verbunden, die den Besitz verwalten mussten, oder als Beständer eingesetzt waren. Die Güter lieferten dem Stift Einnahmen in Form von Waren (Obst, Gemüse, Heu, Wein) oder Geld. Daraus wurden die Arbeiten der Dechanten, Priester, Vikare u.a.m. für das Stift bezahlt oder ausgeglichen. Im Falle des Alsterweiler Hofguts dienten die Einnahmen für den Dienst am "Kreuzaltar" oder/und die Vikarie "ss Simonis et Judae app secunda" am Allerheiligenstift in Speyer.[38].

Ordentliches Verzeichnis vorhandener Brieffschafften

Im Landesarchiv Speyer werden im Bestand LA Sp D 22 Nr.117 Akten zum Anwesen in Alsterweiler aufbewahrt. Das damalige Archiv des Kollegiatsstifts Allerheiligen (Speyer)[39] hat im Jahre 1714 ein "ordentliches Verzeichnis vorhandener Brieffschafften" angelegt. Auf 23 Seiten sind die für das Allerheiligenstift wichtigen Urkunden zusammengefasst. Dazu zählen auch die Urkunden für das Alsterweiler Hofgut.

Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer) "Ordentliche Verzeichnis vorhandener Brieffschafften"
Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: Jahre 1544 bis 1617
Grad: vollständig

Hinweise aus anderen Urkunden

Über das Verzeichnis hinaus, gibt es in anderen Urkunden zahlreiche Hinweise auf den Übergang von Eigentums- und Besitz- sowie Beständerverhältnissen.[web 1] Mit dieser Aufstellung und einigen anderen Unterlagen kann die Geschichte des Alsterweiler Hofguts des Allerheiligenstifts weitgehend nachvollzogen werden.

Besitztums- und Eigentumsverhältnisse
Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: Jahre 1518 bis 2024-11-09
Grad: unvollständig


Zusammenfassung

Der Gebäudecharakter (hochliegender Keller und Oberes Stockwerk etwa in Höhe des Hofguts des Allerheiligenstifts) lässt vermuten, dass die gesamte Parzelle einstmals eine Einheit bildete.

Der Alsterweiler Hof des Allerheiligenstifts umfasste ein großes Areal mitten im Dorf Alsterweiler. Dazu gehörten wohl die Grundstücke der heutigen Anwesen 21, 23, 25, 27 und 29 der Hauptstraße.

Für den Zeitraum des späten 18. Jahrhunderts ergibt sich aus den Urkunden folgende Erkenntnis: Das "Hauptanwesen" lag auf dem Grundstück mit der heutigen Hausnummer 25. Es gehörte bis etwa Mitte des 18. Jahrhunderts der Familie Berle.

Unterhalb (Hausnummer 23) stand das Haus der Margarethe (Witwe) Eisenbiegler. Sie war eine geborene Berle und konnte ihr eigenes Haus nicht mehr unterhalten. Dieses Haus lag direkt am Eichbrunnen. Unterhalb, also Hausnummer 21, wohnte die Witwe von Michel Frankmann, ... Das heute dort stehende Anwesen ist erst später entstanden. Das ursprüngliche Gebäude auf diesem Grundstück lag direkt am Weg und etwas zurück versetzt, wie im Kataster 1839 noch erkennbar.

Oberhalb des Hofgutes (Hausnummer 25) folgt ein späterer Anbau (Hausnummer 27) und ein Gebäude, das wohl ursprünglich ebenfalls zum Hofgut gehörte (Hausnummer 29). Insofern lässt sich das Gesamtgelände des Hofguts in Alsterweiler mit den noch erkennbaren Wegen des Urkatasters aus dem Jahre 1839 umgrenzen.

Der Katasterplan ist nach Westen ausgerichtet. Im Süden grenzt das Gesamtgelände des Hofgutes an den heutigen Kapellenweg bzw. damals an den Bachstaaden "unterend der Bachstaaden". Die nördliche Begrenzung wird durchweg als "an der gemein gass" bezeichnet. Dies entspricht der heutigen Hauptstraße. Im Katasterplan ist auch erkennbar, dass der Bachstaaden mit einem "Zugehörigkeitszeichen" versehen ist. Insofern kann angenommen werden, dass der Zulauf für den Eichbrunnen, über diesen Abschnitt erfolgte. Sicherlich war aber dort ein Zugang zu den Grundstücken ggf. sogar bis zur Hauptstraße möglich.

Die Numerierung der Grundstücke im Kataster von 1839 unterlegt die Annahme, dass das Stift wohl mehrere der heutigen Grundstücke im Eigentum hatte. Die Abfolge der Numerierung ab Nr. 5544 belegt, dass zumindest Hausnummer 23 und 25 ehemals zusammengehörten. Hausnummer 27 und 29 waren wohl schon vor dem 18. Jahrhundert herausgetrennt worden. Der sehr schmale und kaum wirtschaftlich verwertbare Zuschnitt von Grundstück Hausnummer 27 lässt aber vermuten, dass auch diese Parzelle Bestandteil des Komplexes war.[lit 4] [lit 5] [lit 6] [lit 7] [lit 8] [lit 9] [lit 10] [lit 11] [lit 12] [lit 13] [lit 14] [lit 15] [lit 16]

Weblinks

  1. Siehe dazu auch Landesarchiv Speyer.

Literatur

  1. Kohl, Thomas (2009), ‹Die Gültverschreibungen des Klosters St. Maria Magdalena Speyer›, (Hg. Stiftung, zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, (Reihe B Abhandlungen zur Geschichte der Pfalz, Band 11;) 274 Seiten (CMS 660)
  2. Steiner, Helmut (ohne Jahr), ‹Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte des Klosters St. Klara in Speyer am Rhein›, Band Seite(n) 133-180. (CMS 577).
  3. Armgart, Martin, Stiftung, zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung (ed.) (1997), Reuerinnen- und Dominikanerinnen-Kloster Sankt Maria Magdalena überm Hasenpfuhl vor Speyer, Reihe A Pfälzische Geschichtsquellen, Teil 1; 685. (CMS 510).
  4. Archiv des Kollegiats Stiffts Sanctißima Trinitatis et ad Omnes Sanctos alhier in Speyer, OO SS (1714) ‹Ordentliches Verzeichnis vorhandener Brieffschafften›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 117, Seite(n) 1-23 (CMS 455).
  5. Debus, Karl Heinz (1984), ‹Studien zur Personalstruktur des Stiftes St. Guido in Speyer›, (Hg. Kirchengeschichte, Gesellschaft für mittelrheinische, (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 51;) 197 Seiten. (CMS 516).
  6. ~ (ders.) (1988), ‹Das große Wappenbuch der Pfalz›, (1; Neustadt an der Weinstraße:) 392 Seiten. (CMS 507).
  7. Dreyer, Matthias C.S. und Johannes Weingart (2013) ‹Einwohner von Maikammer und Alsterweiler nach den Listen zum Gemeinen Pfennig von 1495› In: Pfälzische Familien- und Wappenkunde. Pfälzisch-rheinische Familienkunde e.V. Hgg.), (Band Band XVII, Heft 9 / April 2013), Seite(n): 497-502 (CMS 342).
  8. Hener, Markus (1994), ‹Die Kredenburg Im Wandel der Jahrhunderte›, (Maikammer: Eigenverlag) Seiten. (CMS 124).
  9. Landesarchivverwaltung (2015 März 16.), Hochstift Speyer Akten - Schreiben zum Allerheiligenstift und zum Alsterweiler Gut (Warmbrunn). Landesarchiv Speyer. Bestand: D2; Nr(n): Az.: 3 Wa-1022/15/OG Maikammer, (CMS 543).
  10. Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer:) 216 Seiten. (CMS 125).
  11. Mader, Felix (1974), ‹Die Kunstdenkmäler der Pfalz II. Stadt und Bezirksamt Landau›, (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Hg. im Auftrag dess Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Regierungsbezird Pfalz, im Auftrag des Landesamtes für Denkmalpflege, unveränderter Nachdruck 1928, Druck und Kommissionsverlag von R. Oldenburg, München Hg., München, Berlin: Deutscher Kunstverlag) Seiten. (CMS 87).
  12. N.N. (1730) ‹Beforchung des Alsterweilerh Guths, dem löblichen Stift zu allerheiligen in Speyer zu gehörig - Alsterweiler Guth - Grundstücksverzeichnis›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 216 und 217 (CMS 454).
  13. Oberamtshandschriften (1705 April 06) ‹Klage Allerheiligenstift gegen Martin Berle›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 251 (CMS 463).
  14. Rödel, Volker (2009), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 1 Die Stadt Speyer Teil 1b Die Kollegiatstifte s. Germani cp, ss Germani ep at Mauritii m., ss Johannis evang. et Guidois ab., s. Trinitatis ac omnium sanctorum, Teil 1 Band 1 Teil 1b; Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) 643 Seiten. (CMS 472).
  15. Specification (1777 vor) ‹Specification - Aller denen Guthen so dem allerheiligen Stift zu Speyer in Alsterweyllerer gemarkung zugehörig.›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 210 und 211 (CMS 465).
  16. Stahl, (Martin Berlen) (1708 (?)) ‹Alsterweilerer Haus. Oberer Stock. Fassaden an der Straße (Angaben in Schuh).› In: Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer). Landesarchiv (Hg.), (Band 734), Seite(n): 225 (CMS 466).

Einzelnachweise

  1. Beispielhaft in der Gemeinde Böhl. Siehe dazu: www.hpmv.de/index.php/ortsgeschichte/ortsgeschichte-boehl/33-hafner-gut, das sog. Hafnergut.
  2. Auch in der Gemeinde Alsheim (heute Ortsteil von Rödersheim-Gronau) befand sich ein Klosterhof. Siehe dazu: Kohl, Thomas (2009), ‹Die Gültverschreibungen des Klosters St. Maria Magdalena Speyer›, (Hg. Stiftung, zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, (Reihe B Abhandlungen zur Geschichte der Pfalz, Band 11;) 274 Seiten. (CMS), Seite 215.
  3. siehe dazu: u.a. Stift St. Clara. Andere Stifte und Klöster mit Besitz in Maikammer und Alsterweiler unter: {Debus 1984} sowie Rödel 2009, Rödel, Volker (2009), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 1 Die Stadt Speyer Teil 1b Die Kollegiatstifte s. Germani cp, ss Germani ep at Mauritii m., ss Johannis evang. et Guidois ab., s. Trinitatis ac omnium sanctorum, Teil 1 Band 1 Teil 1b; Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) 643 Seiten. (CMS 472). Zum Stift St. German siehe Jung, 2002Jung, Norbert (2002), ’Der Speyerer Weihbischof Andreas Seelmann (1732-1789)’, (Hg. Kirchengeschichte, Gesellschaft für mittelrheinische, (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Band/Ausgabe: 103) 1037 Seiten. (CMS 519), Seite 180 zum sog. Fensterstreit mit dem Mainzer Hofgerichtsrat Johann Theodor von Linden.
  4. siehe dazu: Steiner, Helmut (ohne Jahr), ‹Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte des Klosters St. Klara in Speyer am Rhein›, Band Seite(n) 133-180.(CMS 577).
  5. Weiter unten im Text folgen die genauen Angaben dazu.
  6. {Rödel 2009}, Seite XXXXXXXXXX
  7. ⭐ Quelle unvollständig ⭐
  8. siehe dazu: {Hener 1994}
  9. Anmerkung Matzinger: Diese Numerierung trifft auf das Jahr 2015 zu. Das Anwesen hatte in früheren Jahren die Nummern 27, 261.
  10. Diese Änderung der Hausnummer resultiert aus der Veränderung des Häuserbestandes in der Hauptstraße. Hinzu kommt aber auch: das Hauptgebäude war ursprünglich größer ausgelegt, als die heutige Straßenfront. Aus dem Umbauplan von 1708 geht hervor, daß nicht sechs, sondern acht Fensterachsen vorgesehen waren.
  11. Anmerkung Matzinger: Auf jeden Fall gilt dies für den Scheitelstein und den Torbogen.
  12. auch: Collegiats Stiffts Sanctißima „Trinitatis et ad omnes sanctos“ alhier in Speyer {Archiv des Kollegiats Stiffts Sanctißima Trinitatis et ad Omnes Sanctos alhier in Speyer 1714}
  13. Abgekürzt auch "ad o'es SS:" {Oberamtshandschriften 1705}
  14. Die Pfarreien in Speyer waren: Domstift, Stift Sankt German und Moritz, Stift Sankt Guido und Johannes.
  15. vgl. dazu: {Rödel 2009}
  16. {Specification 1777}
  17. N.N. (1730) ‹Beforchung des Alsterweilerh Guths, dem löblichen Stift zu allerheiligen in Speyer zu gehörig - Alsterweiler Guth - Grundstücksverzeichnis›, In: Landesarchiv Speyer, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 216 und 217 (CMS 454).
  18. Zunächst wird das Kloster als Reuerinnenkloster, später als Dominikanerinnenkloster geführt.
  19. siehe dazu: Leonhardt (1925), Seite 111
  20. Denkbar ist auch die Auslegung, dass es sich bei den Linien um die symbolhafte Darstellung von Tatzen handelt. Derartige Tatzen finden sich auch auf den Siegeln des Allerheiligenstifts wieder, siehe {Debus 1988}, Seite 291. An gleicher Stelle wird weiter ausgeführt: (Seite 291) Allerheiligenstift/ Kollegiatstift Allerheiligen und Heiligste Dreifaltigkeit: Typ 2: Kreuz, belegt mit einer Schwurhand; S: ECCLE: SANCTE TRINITATIS SPIR:; 1535 Mai 4 (D24 Nr. 56); 1742 (D22 Nr.73 S.8); Typ 3: wie zuvor SIG: ECCLESIAE SANCTISSIMAE TRINITATIS SPIR:; 1723 Nov. 24 (D2 Nr. 461/1 fol.56); Walter 131 Nr. 1625-1626; [Walter, Friedrich: Die Siegelsammlung des Mannheimer Altertumsvereins, 1897.] Y 10, Depositum des Domkapitels Speyer.
  21. Lotter war der Familienname der ehemaligen Eigentümer des Ladens zur Kirchgasse hin.
  22. Anmerkung Matzinger: Die Einordnung des Anwesens als Gerichtsgebäude wird im Werk völlig unkritisch übernommen. Es fehlen bedauerlicherweise dazu jegliche Quellenangaben.
  23. Mader, Felix (1974), ‹Die Kunstdenkmäler der Pfalz II. Stadt und Bezirksamt Landau›, (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Hg. im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Regierungsbezirk Pfalz, im Auftrag des Landesamtes für Denkmalpflege, unveränderter Nachdruck 1928, Druck und Kommissionsverlag von R. Oldenburg, München Hg., München, Berlin: Deutscher Kunstverlag) Seiten. (CMS 87), Seite 96
  24. siehe dazu: de.wikisource.org/wiki/Ein_sch%C3%B6ne_Au%C3%9Flegung_de%C3%9F_Eyd-Schwurs Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs /abgerufen am 20. Oktober 2015
  25. alle Ausführungen dazu siehe: de.wikisource.org/wiki/Ein_sch%C3%B6ne_Au%C3%9Flegung_de%C3%9F_Eyd-Schwurs Ein schöne Außlegung deß Eyd-Schwurs /abgerufen am 20. Oktober 2015
  26. Debus, Karl Heinz (1984), ‹Studien zur Personalstruktur des Stiftes St. Guido in Speyer›, (Hg. Kirchengeschichte, Gesellschaft für mittelrheinische, (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 51;) 197 Seiten. (CMS 516), Seite 124 und Seite 194/Abb. 30.
  27. siehe dazu: www.uni-mannheim.de/mateo/camenaref/siglalatina.html#o /abgerufen am 22. Oktober 2015
  28. {Leonhardt 1928}, Seite 18.
  29. Anmerkung Matzinger: Wenn Leonhardt schreibt: "den Anfangsbuchstaben des Namens" lässt er offen, welchen Namen er gemeint haben könnte. Jedenfalls kann er nicht Oskar Hafner gemeint haben. Denn auch Leonhardt wußte schon, dass das Gebäude bzw. der Torbogen nicht von ihm stammte. Eine Auflösung müsste sich auf einen Namen beziehen, der die Buchstaben OO und SS einbezieht. Üblicherweise werden die Vor- und Nachnamen der Erbauer genannt.
  30. Anmerkung Matzinger: Seit 1967 befindet sich das Anwesen Hauptstraße 25 im Eigentum der Familie Albert und Doris Orth. Datum wurde anlässlich eines Gesprächs am 9. Mai 2015 mit Matthias C.S. Dreyer bestätigt.
  31. Übertragung des Textes von der Wandzeichnung durch Matthias C.S. Dreyer am 10. Juni 2015.
  32. Übertragung des Textes Matthias C.S. Dreyer.
  33. Aufnahme © Matthias C.S. Dreyer 2015.
  34. {Speyer 2015}
  35. Dreyer 2013, Seite 500, "Schwurhand am ehemaligen Gerichtsgebäude in Maikammer, Hauptstraße 25, erstmals 1595 erwähnt. Fotografie: Bernhard Kukatzki, Schifferstadt." - In dem Beitrag findet sich ein Bild, das nicht von den Verfassern stammt, aber in den Beitrag eingearbeitet worden ist.
  36. Anmerkung Matzinger: Derartige "Deutungen" waren im 17. und 18. Jahrhundert nicht ungewöhnlich. Es gab den Versuch, den Namen eine "Bedeutung" beizumessen. Nicht selten wurde dabei eine etymologische Ableitung einer Bezeichnung vernachlässigt.
  37. Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer:) 216 Seiten. (CMS 125), Seite 15
  38. Rödel Palatia Sacra: Seite 536 und 576
  39. Das Allerheiligenstift führte wohl ein Archiv. Nicht ungewöhnlich ist, dass in einem Verzeichnis die wichtigen Urkunden, insbesondere über Besitz oder Eigentum des Stifts, in einer Abschrift verfügbar waren.
  40. Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96)
  41. Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96)
  42. Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96)
  43. Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96)
  44. Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96)
  45. Historischer Verein der Pfalz (Hg.), (1993) Das Seelbuch des Liebfrauenstifts zu Neustadt. Speyer, Verlag des Historischen Vereins der Pfalz e.V., Seite 79 und 80
  46. Historischer Verein der Pfalz (Hg.), (1993) Das Seelbuch des Liebfrauenstifts zu Neustadt. Speyer, Verlag des Historischen Vereins der Pfalz e.V., Seite 79, Fußnote 188
  47. Ewige weingultt zu Meynkammer fol. 51r, Aus: Heylspruck Schaffney Zinsbuch de Anno 1489 (LA SP F 2, Nr. 35 b) nach Schmitt Franz (unveröffentlicht) Kloster Heilsbruck (1489), Heylspruck Schaffney Zinsbuch de Anno 1489 (Heilsbruck). Kloster Heilsbruck. Bestand: 35b; Nr(n): 100(plus)folianten, (CMS 373).
  48. siehe dazu: Gerichtsgebäude
  49. Martina Stöckl schreibt dazu: "Ein Hausplatz war m.W. ein Bauplatz, das heißt, unbebautes Gelände. Das Grundstück ist auch nicht so hoch taxiert wie das Haus im vorhergehenden Bethbuch."
  50. Anmerkung Matzinger: Kein Gebäude mehr?/könnte im Zusammenhang mit Klage von 1703/05 etc. stehen wg. Kriegsschäden und -lasten. Demnach war das Haus von 1595 wohl zerstört worden.
  51. Urloffen (PLZ 77767) ist heute einer der großen Ortsteile der Gesamtgemeinde Appenweier im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
  52. Leonhardt, Seite 137.
  53. Für diesen Zeitraum führt das Ortsfamilienbuch keinen Johann Hauck auf. Es könnte sich Johann Andreas Hauck (1757 April 19) handeln, der in Essingen geboren worden war.
  54. Schieder, Wolfgang (1991), ‹Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803-1813: Teil IV Donnersberg-Departement›, (Hg. Schieder, Wolfgang, (1 Hg., Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte, Teil IV(Band 5); Boppard: Harald Boldt) Seiten. (CMS 178), Seite 298, Eintrag 11660.
  55. Schieder, Wolfgang (1991), ‹Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803-1813: Teil IV Donnersberg-Departement›, (Hg. Schieder, Wolfgang, (1 Hg., Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte, Teil IV(Band 5); Boppard: Harald Boldt) Seiten. (CMS 178), Seite 298, Eintrag 11660.
  56. Georg Anton Platz war 1846 Gemeinderat (Maikammer) und 1848/49 Adjunkt (Stv. des Bürgermeisters) von Alsterweiler. Er war sehr um das Wohl der Gemeinde bemüht. So ließ er u.a. am Talweg zur Kalmit Pappeln anpflanzen und am Hang zur Kalmit Gräben anlegen, um die bei starken Regenfällen herabstürzenden Wassermassen besser aufzufangen. Siehe dazu (Leonhardt 1928).
  57. Dies ist nicht ganz sicher bzw. nicht eindeutig belegt. Schließlich lebt die Mutter von Theodor Ullrich, also Kaspar Ullrichs Ehefrau noch bis zum Jahr 1903. Also könnte eine Übertragung des Erbes auch erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

  1. Eine Zusammenstellung aller heute noch auffindbarer und ausgewerteter Urkunden findet sich auf dieser Seite. Siehe dazu auch unter der Aufstellung zu den Urkunden/Kategorie.

Begriffe

  1. Ein Scheitelstein oder Schlußstein wird über einem Bogen (hier: eine Toreinfahrt) eingesetzt.

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