Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Hauptstraße Nr.57
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| Liegt in: Hauptstraße Anwesen davor: Hauptstraße Nr.55
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Hauptstraße Nr.57 ist ein Wohnhaus mit steilem Satteldach. Das Anwesen, ein Zweiseithof, steht giebelständig zur Hauptstraße und ist einstöckig mit ausgebautem Dach/Halbgeschoss. Nach Osten schließt sich ein Überbau an, der auf einer Tordurchfahrt ruht. Auffallend ist ein Gesims (vielleicht auch ehemalige Traufkante), die über dem Hoftor bis zum Nachbarhaus verläuft. Es handelt sich um einen Putzbau mit hohem Sockel.
Im hinteren Teil des Anwesens steht eine Scheune. Die Vorderseite wird von einer ungewöhnlichen Fensteraufteilung geprägt. Drei nahe beieinanderliegenden, einfach profilierten hochrechteckigen Fenstern folgt ein weiteres Fenster mit einem größeren Abstand (kleiner?). Im ausgebauten Dach sitzt mittig ein Fenster, darüber noch eine Dachluke.
Das Gebäude selbst ist im Kern wohl dem Barock zuzuordnen (bezeichnet 1716). Auffällig sind die nachträglichen Überformungen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Der Keller des Anwesens zeigt Spuren eines Renaissancegebäudes.
Erhaltenswertes Gebäude. nachträglich erneuert mit verbautem Schlussstein als Spolie bez. NGROS / KAGN / 1808. Siehe dazu auch Schlusstein Groß.
Eigentümer
Als Eigentümer sind zahlreiche Personen und Familien nachgewiesen. Das Anwesen hat eine äußerst wechselvolle Eigentümergeschichte. Zudem darf von mindestens zwei Gebäuden ausgegangen werden. Ein Anwesen, das vermutlich von Burkhard Fischer erbaut wurde, der noch heute vorhandene Renaissancekeller. Danach erscheint das Anwesen als Hausplatz bei Hans Barchen, wurde also entweder abgerissen oder anderweitig zerstört und dann von XXX wieder errichtet, der heutige Barockkern des Hauses.
Schlusssteine
Schlussstein an der Toreinfahrt
Die noch ledige Ursula Lorenz erhielt im Jahre 1796 ein Anwesen von ihrem Vater, das Haus in der Hauptstraße Nr.57. Die Eltern, Johann Georg Lorenz (*1733 †1794) und seine Ehefrau Maria Anna Margaretha Kühn (* 1734 †1787) waren im Jahre 1796 bereits verstorben. Ursula war das fünfte Kind und die dritte Tochter. Eine Weitergabe des Eigentums an eine Tochter scheint auf den ersten Blick ungewöhnlich. Die Versorgung der „vorlaufenden“ Kinder war aber wohl gesichert[anm 1]. Zudem waren die Familien immer bemüht, möglichst alle Kinder zu versorgen und angemessen zu berücksichtigen. Aus den Ausfauteiakten (Akten der Oberschultheißerei Edenkoben und des Oberamtes Kirrweiler) lässt sich immer wieder ersehen, dass der Hausbesitz unter die Kinder verteilt wurde. Es sollte möglichst jedes Kind ein Haus für seine Familie haben. Gab es nur ein Haus, erhielten die einzelnen Kinder Anteile, die sie den Geschwistern überließen, wenn sie selber schon ein anderes Haus (durch Heirat oder Erwerb) hatten. Gab es mehrere Häuser, wurden sie nach Bedarf verteilt, und wer keines benötigte, verkaufte es an seine Geschwister weiter. Vielleicht zog sich die Erbangelegenheit auch etwas hin oder Ursula bekam das Haus erst, als die Hochzeit bevorstand. Sie heiratete mit 25 Jahren als Vollwaise und unterstand möglicherweise bis dahin noch einem Vormund. Die Vollmündigkeit trat ja damals nicht schon mit 18 Jahren ein wie heute.
14 Jahre später, nämlich im Jahre 1810 ersteigerte unser Ehepaar Peter Nikolaus Platz und Ursula Lorenz das Anwesen Hauptstraße Nr.41 (heute Anwesen Kupper). Sie zogen wohl dort auch ein. Und so kam „unser“ Schlußstein in den Garten des Anwesens, wo er nunmehr seit mehr als 200 Jahren „einfach so rumliegt“.
Der Schlußstein von 1805 stammt also von der Hauptstraße Nr.57 und wurde von dort zum neuen Anwesen Hauptstraße Nr.41 mitgenommen. Das müsste sich dann in etwa so abgespielt haben: In das Anwesen Hauptstraße Nr.57 zog im Jahre 1808 Nikolaus Gross ein. Er mauerte seinen eigenen Stein im Torbogen ein. Dabei wurde der alte Stein von Nikolaus Platz aus dem Jahre 1805 entfernt und in die Hauptstraße Nr.41 zur Erinnerung mitgenommen. Eine kleine Schwachstelle bei dieser Annahme ist die Zeit von 1796 bis 1805. Als nämlich das Haus an die Tochter und dann mit der Heirat auch an den Schwiegersohn übergegangen ist, hätte dieser eigentlich sofort und nicht erst 9 Jahre später, den Stein einsetzen sollen. Es ist aber durchaus vorstellbar, daß es Gründe für die „verzögerte“ Anbringung gab. Es gab ja keinerlei „Verpflichtung“ sofort oder überhaupt einen Schlußstein einzusetzen. Möglicherweise waren auch die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so, daß ein Auftrag unmittelbar an den Steinmetz vergeben werden konnte, der ja auch bezahlt werden musste.
Und dann bleibt ja noch die Frage, wie sich erklären lässt, daß der Stein von 1808, also der von Nikolaus Gross, schon eingesetzt war, obwohl die Besitzer „unseres“ Steines erst im Jahre 1810 in die Hauptstraße Nr.41 zogen. Es liegt nahe, daß Nikolaus Gross vorher woanders wohnte und den Schlußstein von 1808 nach dem Auszug von Peter Nikolaus Platz in die Hauptstraße Nr.57 mitnahm. Ein schönes Detail auf diesem Stein sind die Initialen. Sie lauten „NGROS“ und „KAG N“. Diese Klara Groß(in) war eine Cousine von Peter Nikolaus Platz. Insofern blieb das Haus auch weiterhin in der näheren Verwandtschaft.
Schlussstein am Türsturz
In dem Anwesen Hauptstraße Nr.57 befindet sich sozusagen ein „dritter“ Stein, nämlich aus dem Jahre 1716 mit den Initialen von Nikolaus Kühn und Clara Kühn, geborene Platz. Er sitzt über dem Eingang als Türsturz. Deshalb dürfen wir annehmen, daß die anderen Steine (also der von 1805 und der von 1808) im Hoftor eingesetzt waren.