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Weinsticher

Aus Alsterweiler
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Andere Funktionszeichnungen: Adjunkt, Amtmann, Aufsichtträger, Ausfaut, Baubeamter, Beständer, Bettelvogt, Bürgermeister, Dorfmeister, Eichmeister… weitere Ergebnisse

Weinsticher[1][web 1][anm 1] ist eine Funktion.

Der Weinsticher mußte über sämtliche in Alsterweiler feilgebotenen Weine und deren Preise wachen. Er führte ein Verzeichnis. Er mußte den Kaufwilligen Auskunft geben und sie in die Keller der Verkäufer begleiten. Der Weinsticher galt als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer beim Verkauf und Abfüllen des Weines und musste die gegenseitigen Interessen wahren. Er mußte bei Verkäufen den Geldbetrag berechnen. Wenn der Wein nicht gleich abgefüllt wurde, notierte der Weinsticher den Preis und das sog. Draufgeld. Das Faß war unter Siegel zu legen.

Der Weinsticher war auch Eichmeister. Er hatte ungeeichte Fässer zu eichen und Inhalt und Eichzeichen auf dem Faßboden anzubringen. Er mußte untersuchen, ob die Zeichen der Fässer der Käufer richtig waren. Er kannte die verschiedenartigen Eichzeichen. Er erkannte auch, ob das Faß das Hohlmaß hatte, den die Eichzeichen angaben. Beim geringsten Zweifel mußte er die Fässer nacheichen.

Beim Weinsticher handelt sich um eine Tätigkeit im engen Bezug zum Weinprüfer oder Weinmakler, Weinhändler[lit 1]. "Hauptberuf der Bewohner von (...) Alsterweiler war alles, was mit dem Weinbau zusammenhing, Winzer, Winzertagner, Weinsticher, Weinläder (Weinlader) und Küfer."[2] Weinsticher (Eichmeister) in Alsterweiler waren:



 Quellen zum Weinsticher
Amtsblatt der Königlich-Baierischen Regierung des RheinkreisesWeinsticher
Versteigerung
Wachstubenöl
Dorfordnung 1549/ArtikelWein
Dorfmeister
Schwaben
Fuhrleute
Dorf
Gemarck
Weinsticher
Dorfordnung 1549/ArtikelGemeinde
Gemeinsmann
Fuhrleute
Dorf
Weinsticher
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/126bis150Gemeinderat
Weinläder
Stichgeld
Weinsticher
Alsterweiler
Gemeindekasse
Trägerlohn
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/126bis150Gemeinderat
Weinläder
Sebastian Hauck
Weinsticher
Alsterweiler
Johann Ernst
Gehilfen
Läder
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/SeitenWeinläder
Eichgeld
Stichgeld
1838
Weinsticher
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/SeitenJohannes Ernst
1826
Weinläder
Eichgeld
Stichgeld
Sebastian Hauck
Weinsticher
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/ZitateKlausental
Hitschbach
Oberamt Kirrweiler
Gerichtsbarkeit
Kloster Heilsbruck
Kirrweiler (Pfalz)
Alsterbach
Kurpfalz
Alsterweiler Hofgut (Kloster St. Klara Speyer)
Haingeraide
Peter Kühn
Spring
Schaftrieb
Vertrag
Kapelle
Bau
Wasserlauf
Tälchen
1849
1850
Aufstand
Mühle
1829
Schule
Erbauung
Aufzeichnung
Michael Groß
Doppeldorf
Unwetter
1783-1784
Vulkanausbruch
Laki-Krater
Missernten
Krieg 1689
1689
Deckelgasse Nr.06
Deckelgasse Nr.08
Apollonia Anstatt
Bed
Maibed
Herbstbed
Rindfleischgeld
Atzgeld
Schenkgeld
Eichmeister
Schloß Kirrweiler
Steuer
Kriegsrecht
Bischof von Speyer
Altkatholizismus
Rongeanismus
Schulstreit
Einnahme
Weingeschäft
Trinkgeld
Gebühr
Weinmakler
Krone
Klausentaler Mühle
Glocke
Mühlrad
Patronatsrecht
Reinhard von Hohenecken
Afterlehen
Heinrich II. von Leiningen
Pastor Wernher
Präsentationsrecht
Viax von Oberstein
Mariä Schmerzen
Weinsticher
Alsterweiler
Intelligenz=Blatt des Königlich Baierischen RheinkreisesWeinsticher
Alsterweiler
Nachtwachöl
Versteigerung
Jacob Denier

Hintergrund

Mindestens schon seit dem 16. Jahrhundert[urk 1][3] war man in Alsterweiler bemüht, den Handel mit Wein zu ordnen. Ein schriftlicher Nachweis für das Jahr 1549 liegt als Dorfordnung 1549 vor. Diese erste überlieferte schriftliche Festlegung hat mit Sicherheit zahlreiche Vorgänger. Dies können ebenfalls schriftliche Festlegungen sein, die nicht mehr erhalten sind. Oder aber die Tätigkeit wurde im Rahmen des sog. Weistums mündlich übertagen.

In großen Städten geschah die Weinkontrolle dadurch, dass der Wein auf den Markt gebracht werden musste. Demgegenüber hatte sich der Händler in Alsterweiler sofort beim Betreten des Ortes an den Weinsticher zu wenden oder dessen Vertreter, in der Regel den Dorfmeister[4], aufzusuchen. Unterschieden wurde dabei, ob es sich um Ortsfremde handelte oder ob Wein von Winzern oder Bürgern aus Alsterweiler selbst verkauft werden sollte[web 2].

Der Weinhandel entwickelte sich so zur Einnahmequelle für die Gemeinde "Schon vorher und natürlich jetzt noch mehr übernahmen sog. Weinmakler die Vermittelung des Weingeschäftes. Als sog. Trinkgeld wurde 1/2 bis 2 Kronentaler (2 Gulden 42 Kreuzer) je nach der Menge gezahlt. 1851 wurde die Stelle des Eichmeister/Eichers alljährlich besetzt, einer für Maikammer und einer für Alsterweiler, zwei Drittel der Gebühren fielen dem Eichmeister, ein Drittel der Gemeinde zu." Leonhardt (1928)/Seite 143 [zit 1].

Organisation

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts bestand in Alsterweiler die Einrichtung des Weinstichs, das Amt der Weinsticher und Weinlader. Sie waren Vorgänger der Eichmeister, Kommissionäre und zum Teil auch der Küfer. Sie hatten für Sicherheit und Beförderung bei Kauf und Verkauf des Weines zu sorgen. Deshalb wurde das Amt des Weinstichers nur Männern übertragen, die als redlich, unparteiisch und völlig tadellos in der Gemeinde bekannt waren. "Sie wurden vereidigt und für alle Handlungen verantwortlich gemacht. Das geringste Dienstvergehen zog ihre Entlassung nach sich."[5]

"Bis 1826 wurde das Geschäft des Weinstichers und der Weinläder jährlich verpachtet. Letztere zahlten 75 fl. Pacht. Vom Jahre 1827 an wurden die 2 Adjunkten (Joh. Ernst und Sebastian Hauck) Weinsticher. Ihre Gehilfen und die Läder bestimmte der Gemeinderat. Am 22. Dezember 1838 fand noch einmal eine Regelung statt. Es wurden für [...] Alsterweiler 2 Weinsticher, die von nun an dem Gemeinderat angehören sollten, gewählt. Jedes Jahr schied einer aus. Durch das Los kam ein neuer dazu. Ein Weinhändler konnte kein Weinsticher werden. Der Käufer hatte von 1 Fuder Wein 1 Gulden 30 Kr. zu zahlen. Davon erhielt der Weinsticher 5 Kreuzer Stichgeld, 15 Kreuzer Eichgeld, der Läder bezog 15 Kreuzer, der Rest von 55 Kreuzern floß in die Gemeindekasse. Kaufte ein hiesiger Weinhändler hier Wein, der auch hier blieb, so erhielt der Läder 40 Kreuzer Trägerlohn, wovon 8 Kreuzer in die Gemeindekasse flössen."[6]

Andernorts

Die Tätigkeit des Weinstichers und verwandter Berufe werden in Straßburg in einer Weinsticherordnung aus dem Jahre 1463[7] geregelt.

Im Handel wurden Weinsticher als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer tätig. Die Weinsticher waren eine Art Makler. Sie wurden vom Kunden angesprochen. Sie versahen, wie die Visierer, die Fässer mit ihrem Zeichen und nahmen Kontakt mit dem Käufer auf. Der Weinsticher musste beim Handel anwesend sein, eine zu entrichtende Unterkaufsgebühr an den Sticher blieb dem Händler nicht erspart. In Frankfurt gab es im Jahr 1352 bereits 35 Weinsticher[8].

Für die Gemeinde Rhodt unter Rietburg ist eine Weinsticher-Verordnung aus dem Jahre 1754 bekannt.[lit 2] Heinrich Lorenz war Weinsticher in St. Martin[9].

Das Elsaß - wie auch andere Regionen - hatte sich frühzeitig mit der Einnahmequelle des Weinhandels befasst.[lit 3] [lit 4] [lit 5] [lit 6].

Weblinks

  1. woerterbuchnetz.de/PfWB?lemma=weinsticher Abruf vom 15.11.2011
  2. www.woerterbuchnetz.de/PfWB?lemma=weinsticher /abegerufen am 15.11.2011

Literatur

  1. Leonhardt, Johannes (Hg.), (1928) Geschichte von Maikammer=Alsterweiler
  2. Steigelmann, Wilhelm: Die Rhodter Weinsticher-Verordnung vom 24. Juli 1754. In: 1200 Jahre Rhodt unter Rietburg 772-1972. Edenkoben, 1972.
  3. Fiedler, Peter Joseph: Wegweiser für Weinkäufer im Elsaß. Ein Verzeichnis der bedeutendsten Weinorte des Elsass, Hrsg. zur Festfeier der Colmarer Ausstellung im September 1885, Mülhausen: Münch 1885
  4. Ackermann, Johann Jacob: Neu-verfertigte Rechnungen, zum gemeinnützigen Gebrauche der Weinsticher, Wein- und Fruchthändler, wie auch aller derjenigen, so in der Provinz Elsaß kaufen und verkaufen; In vier Theile abgetheilt : I. Für Strasburg und andere Orte wo der Ohmen Wein zu 24 Maas, II. Für Colmar und wo derselbe zu 32 Maas, III. Für Landau, wo er zu 48 Maas gerechnet wird, IV. Von dem Getraide oder Früchten, und zum Beschluß eine Berechnung der Geldzinse zu 5 und 4 vom 100, nebst einer Resolutionstafel, das französische Geld in Reichsgulden, die Louis d'or zu 11 Gulden gerechnet, zu verwechseln. Colmar: Willig 1772.
  5. Ruland, H.: Das Verbotene und das Erlaubte im Weingeschäft. Eine Erläuterung des Weingesetzes für Rebleute, Weinsticher, Weinhändler und Wirthe. Nebst einem Anhang enthaltend alle für das Weingeschäft im deutschen Reiche geltenden Strafbestimmungen.Colmar: Waldmeyer 1898. 41 S.
  6. Halfer, Manfred; Seebach, Helmut: Haardt. Rebleute, Wingertknechte, Winzertagner, Weinrufer, Weinsticher, Weinläder, Weinschröter, Eichmeister, Küfer, Ungelder und Winzler in der Pfalz. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Weines. Annweiler-Queichhambach: Bachstelz-Verlag 1991. 341 S., mit Abb. und Karte. (Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz. 2.)

Einzelnachweise

  1. Leonhardt (1928), Seite 141/142
  2. Leonhardt (1928), Seite 128
  3. Dorfordnung (1549) in Doll, Seite 279 (Artikel 19 bis 21)
  4. siehe dazu 1
  5. Leonhardt (1928)
  6. Seite 142 in: Leonhardt (1928)
  7. Seite 76ff in: CMS 279>
  8. hwww.geschi.de/artikel/frankfurt.shtml /abgerufen am 20.11.2011
  9. siehe dazu: www.sankt-martin-pfalz.de/streifzug/index.shtml /abgerufen am 20. November 2011 "14   Gasthaus 'Zum Goldenen Wolf' um 1910 Tanzstraße 6. Jahrzehntelang war hier die wichtigste Weinkommission (Linzenmeier und Lorenz). Heute ein Gesundheitszentrum. Rechts auf dem Foto: Die Fasseichstelle der Gemeinde am alten 'Eichbrunnen' (2006 'geschichtsbewußt' in 'Freundschaftsbrunnen' umgetauft). [Fürstbischof Philipp Franz Wilderich Nepomuk Graf von Walderdorff Georg Linzenmeier Heinrich Lorenz Weinsticher Hausfigur Hl. Josef Wirtshausschild]"

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

  1. 1 1549 / MHVPf. 83/1985 nach:woerterbuchnetz.de/PfWB?lemma=weinsticher /abgerufen 15.11.2011

Begriffe

Kategorien

Weinsticher gehört den Kategorien an: Weinbauberuf, Funktion, Überarbeitung

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Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI19