Johannes Ernst

Aus Pfalz
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Johannes Ernst war Weinsticher[1][2] und Adjunkt.

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Einzelnachweise

  1. Bis 1826 wurde das Geschäft des Weinstichers und der Weinläder jährlich verpachtet. Letztere zahlten 75 fl. Pacht. Vom Jahre 1827 an wurden die 2 Adjunkten (Joh. Ernst und Sebastian Hauck) Weinsticher. Ihre Gehilfen und die Läder bestimmte der Gemeinderat. Am 22. Dezember 1838 fand noch einmal eine Regelung statt. Es wurden für Maikammer und Alsterweiler je 2 Weinsticher, die von nun an dem Gemeinderat angehören sollten, gewählt. Jedes Jahr schied einer aus. Durch das Los kam ein neuer dazu. Ein Weinhändler konnte kein Weinsticher werden. Der Käufer hatte von 1 Fuder Wein 1 Gulden 30 Kr. zu zahlen. Davon erhielt der Weinsticher 5 Kreuzer Stichgeld, 15 Kreuzer Eichgeld, der Läder bezog 15 Kreuzer, der Rest von 55 Kreuzern floß in die Gemeindekasse. Kaufte ein hiesiger Weinhändler hier Wein, der auch hier blieb, so erhielt der Läder 40 Kreuzer Trägerlohn, wovon 8 Kreuzer in die Gemeindekasse flössen.
  2. Leonhardt (1928), Seite 142

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