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Aufsichtträger
Aufsichtträger war eine Funktion. Der Aufsichtträger hatte eine polizeiähnliche Aufgabe. Er musste die Aufsicht (Polizei) für einen zugewiesenen Bereich ausüben. Die Funktion ähnelt wohl dem Begriff Büttel. Später wurden auch die Bezeichnungen Adjunkt oder Polizeiadjunkt eingeführt[1].
Fundstellen zu Aufsichtträger
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Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu Leonhardt (1928).
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Aufsichtträger gehört den Kategorien an: Funktion
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