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Keller
Keller ist eine Funktion. Die Funktion Keller wird dem Kellereiverwalter gleichgesetzt. Der Keller konnte in folgenden Bereichen eingesetzt sein:
- Inhaber eines Kloster- oder Kapitelsamtes (auch Spitalamtes), das die Sorge für das leibliche Wohl, später für die gesamte Wirtschaftsverwaltung des Klosters beziehungsweise Stifts in sich einschließt. Die Bezeichnung kommt vorwiegend in Zeugenlisten und ähnlichen Aufzählungen vor.
- Inhaber eines entsprechenden, auf die Haushaltungsverwaltung beschränkten Hofamtes (Siehe Hofgut, Hofmann)
- niederer Verwaltungsträger weltlicher oder geistlicher Grundherrschaften, zu dessen Aufgabenbereich insbesondere die Einsammlung und Weiterleitung der Abgaben sowie die Wahrnehmung der niederen Gerichtsbarkeit gehörte (Siehe Ausfaut, Schaffner)
- niederer landesherrlicher Verwaltungsbeamter, der ein Hofgut verwaltet und Gerichtsbarkeit ausübt[1].
Keller in Maikammer-Alsterweiler, Kredenburg bzw. Kirrweiler (Pfalz)
Es werden hier alle Keller aufgeführt, die mit Alsterweiler zu tun hatten. Es können auch Personen sein, die im Zusammenhang mit einer anderen Funktion in Alsterweiler genannt sind und hier ergänzend erwähnt werden (z.B. Adolf Adam Cörver, siehe Beständer).
Weitere Amtsfunktionen (nur Personen in Alsterweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ alle Angaben aus Deutsches Rechtswörterbuch unter www.woerterbuchnetz.de unter dem Begriff Keller(2)/abgerufen am 14. März 2016.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Keller gehört den Kategorien an: Funktion
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