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Hofmann
Hofmann war eine Funktion. Der Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm. Er ist dem Eigentümer zu Abgaben verpflichtet.[1] Erhält ein Hofmann auch Eigentum oder Besitz am Hof ist die Bezeichnung Beständer vorziehen.
Funktionsträger in Alsterweiler
Weitere Amtsfunktionen (nur Personen in Alsterweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: DRW – Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache unter woerterbuchnetz.de
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
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Hofmann gehört den Kategorien an: Funktion
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