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Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. April 2017, 12:51 Uhr
Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm. Er ist dem Eigentümer zu Abgaben verpflichtet.[1] Erhält ein Hofmann auch Eigentum oder Besitz am Hof ist die Bezeichnung Beständer vorziehen.
Weitere Amtsfunktionen (nur Personen in Alsterweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: DRW – Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache unter woerterbuchnetz.de
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofmann gehört den Kategorien an: Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 30.04.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Hofmann. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Hofmann ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.06.2026 ↑... Seitenanfang