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Reif: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. April 2019, 10:03 Uhr
Anderes Brauchtum: Anekdoten (Alsterweiler), Anwanseln, Brunnenkerwe, Frihschobbe (Brunnenkerwe), Fröhlich Palz, Gott erhalt's!, Hutbrummler, Hußjee, Kirchweihe (Alsterweiler), Mucker, Muckerlied, Muckerowend (2016), Muckerowend (2022), Muckerowend (2025), Pälzisch (Alsterweiler), Raisch, Reif, Streusel, Werzwisch, Wisch
Reif (auch Reyfe) ist ein Metallring zur Befestigung von Behältnissen aus Holz. Dieser Reif wird auch genutzt, um einen Weinausschank anzuzeigen.
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Fundstellen zu Reif
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 2
| Sammlung_1 | Sammlung_2 | Anmerkung | Zitiert | Übertragung | Zitat | Schlagwort | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Jahr | Ausstellung | Datum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dorfordnung 1549/Artikel | Weistum Dorfordnung Maikammer Alsterweiler | Wer einen Reif unter dem Jahr abwirft (wer also seinen Weinschank etc. - Artikel 1 - während des Jahres beendet) der soll die o.g. Strafe zahlen und soll demnach in einem Jahr keinen Reif ausstecken dürfen, bei einer Strafe von 1 lb d. | Item wa einer ein reyfe under dem jare abwerfen tett, derselbig soll die obgemelt eynunge unnachleßlich verfallen sein und sol dem nach in eim jare kein reyf ußstecken, bei auch I lb d zur eynunge. | Einung Eynung Reyfe Fassreif Reif Ausschank | Artikel 2 | 2 | 1549 JL | |||||
| Dorfordnung 1549/Artikel | Weistum Dorfordnung Maikammer Alsterweiler | Regelung zum Weinausschank und zum Angebot von Stallunterkünften für das Vieh. Austecken eines Reifes, wie von alters her. | Zum ersten, sollte einer Wein ausschenken wollen und ein Geschäft macht mit Stallungen (dem Unterstellen von Vieh) oder auch anderem als abgabepflichtigem, derselbe soll einen Reif aufstecken und ein ganzes Jahr Wein ausschenken, wie dies von Alters her geschehen war, bei einer Strafe von 1 Pfund Pfennig oder soll den Weinschank einstellen. | Erstlichs so einer wolt wein schencken und geschickt mit stallunge auch anderm als leger, derselb sol ein reyfe ußstecken und ein ganz jare wein schenkken wie von alter her beschehen, bey derer eynunge 1 pfundt pfeninge oder sol dem weinschanck obersteen. | Wein Weinschank Einung Stallung Schenk Reif | Artikel 1 | 2 | 1549 JL |
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Reif gehört den Kategorien an: Brauchtum
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 19.04.2019". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Reif. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Reif ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 20.04.2026 ↑... Seitenanfang