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Pfründe: Unterschied zwischen den Versionen

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{{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: [[Präbende]]) ist ein vielfältiger [[:Kategorie:Begriff|Begriff]]. Die Pfründe bezeichnet unter anderem:
I (durch eine Person oder Institution gewährte) Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
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* eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
II für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, zB. Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben usw. ausgestattet ist; der Amtsinhaber muß das Amt entweder selbst versehen oder darf es bei Pfründenhäufung auch von einem Vertreter wahrnehmen lassen; metonymisch auch Einkommen, Unterhalt; vereinzelt auch mit einem Einkommen verbundenes Kirchenamt für einen Nichtgeistlichen (zB. einen Küster, Beleg 1539); selten auch weltliches Amt (Beleg 1461)   
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* ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist ([[HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633]])   
III Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe (II) 
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* eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe
IV vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft usw., i.d.R. durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben (mit günstigen Bedingungen für Träger öffentlicher Ämter); insgesamt mit sehr unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten; metonymisch auch Versorgungs-, Pfründstelle; vereinzelt auch in anderen Lebensbereichen, zB. Stiftung zu Unterstützung eines Studiums (Beleg 1465)
+
* ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben
V bestimmte Menge, Portion, wie sie in Pfründverträgen ausbedungen zu werden pflegt 
+
* eine bestimmte Menge, Portion, wie sie in Pfründverträgen festgelegt
VI wie Pfründebrot (II)
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* ein Anspruch auf die Ausübung von Rechten, damit verbundener Erträge und Zahlungen<ref>siehe dazu: Deutsches Rechtswörterbuch Sp.1015-1016</ref>
VII Abgabe der Gemeindemitglieder zur Finanzierung eines Hirten, der zu festgelegten Zeiten deren Vieh auf die Gemeindeweide treibt; metonymisch auch Hirtenlohn und wie Pfründanlegung 
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VIII obrigkeitlich festgelegtes Weiden und Hüten des Viehs gegen Zahlung der Pfründe (VII)
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{{Fundstelle Schlagwort}}
IX Stiftung einer Messe
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X Anspruch auf die Ausübung von Rechten, insb. den damit verbundenen Erträgen und Zahlungen
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{{Nachweise}}
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|hat Schlagwort=Pfründe
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Aktuelle Version vom 10. März 2019, 12:20 Uhr

Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Borgfrucht, Broteinung, Böll, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Einwohner, Erdbeben, Fron, Geraidegenosse, Glockenzehnt, Grummet, Gült, Haustypologie… weitere Ergebnisse

Pfründe (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: Präbende) ist ein vielfältiger Begriff. Die Pfründe bezeichnet unter anderem:

  • eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
  • ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist (HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633)
  • eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe
  • ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben
  • eine bestimmte Menge, Portion, wie sie in Pfründverträgen festgelegt
  • ein Anspruch auf die Ausübung von Rechten, damit verbundener Erträge und Zahlungen[1]

Fundstellen zu Pfründe

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 0

 Sammlung_1Sammlung_2AnmerkungZitiertÜbertragungZitatSchlagwortSeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.Nutzen für AlsterweilerJahrAusstellungDatum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.
HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633UrkundeAgleisterwilreAlsterweiler Hofgut (Stift St. German und Moritz Speyer)
Stift Sankt German und Moritz (Speyer)
Agleisterwilre
Pfründe
21 August 1307 JL
PfründePfründe

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. siehe dazu: Deutsches Rechtswörterbuch Sp.1015-1016

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Pfründe gehört den Kategorien an: Begriff, Zehnt

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 10.03.2019". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfründe. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfründe ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 20.04.2026 ↑... Seitenanfang