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Allmende

Aus Alsterweiler
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Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Broteinung, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Einwohner, Erdbeben, Fron, Glockenzehnt, Grummet, Gült, Haustypologie, Heimatschutzarchitektur, Historismus, Klassizismus… weitere Ergebnisse

Allmende1 (auch Allmente oder Gemeindeallmente2) ist eine Nutzungsform[1]. Es handelt sich um eine Gemeindenutzung in Form einer Rechtsgemeinschaft (Haingeraide) oder auch einer Einzelnutzung (Herrschaft). Allmende kann eine bestimmte Nutzung sein, Ackerland, Weideland oder auch ein gemeinsames Recht an der Nutzung von Wiesen, Wald oder Fischerei oder von Wegen (gemeinsames Betretungsrecht). Ganz allgemein kann von der, einer Nutzung unterliegenden Fläche, gesprochen werden, die innerhalb einer bestimmten Abgrenzung liegt. Im Sinne der Haingeraide war es das Eigentum einer Genossenschaft, den Haingeraidegenossen.

Situation in Alsterweiler

Für Alsterweiler gilt das Spielfeld als die "klassische" Allmende im Sinne eines gemeinsamen Nutzungsrechts. Die zweite "große" Allmende war die Vierte Mittelhaingeraide, zu der neben Maikammer mit Alsterweiler, Diedesfeld, Kirrweiler/Pfalz und St. Martin gehörten.

Fundstellen zu Allmende

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 3

 Sammlung_1Sammlung_2AnmerkungZitiertÜbertragungZitatSchlagwortSeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.Nutzen für AlsterweilerJahrDatum
Deutsches RechtswörterbuchDRW
Alsterweiler
Allmende hat eine vielfältige Bedeutung."gemeinsames Nutzungsrecht"AllmendeAllmende
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/126bis150Allmende
Gülte
Einung
Alsterweiler
Lehmengrube
Die Angabe ist ohne Quelle, wohl aus einer Gemeinderrechnung 1750 oder danach.Die Einnahmen setzten sich im 17. Jahrhundert zusammen aus Erlös an: 1. Bürgergeld, 2. Obst und Kesten, 3. aus den Lehmengruben, 4. rückgezahlte Kapitalien und Zins, 5. Gemeindeweiden und Wegkorn, 6. allerhand Einungen, 7. Gülten, 8. Gemeindeallmente, 9. Bedgeld, 10. Gemeindeumlagen und Kontribution, 11. Allgemeine Einnahmen.Allmende
Gült
Einung
Alsterweiler
Gemeindeallmente
Lehmgrube
Seite 141/26
LA Sp U 103 Nr.2UrkundeFehltSpielfeld
Faut Marientraut
Schaffner Kirrweiler
Allmende
Kalkstein
Ziegelerde
30 Juli 1580 JL
Marquard von HattsteinAllmende
Marquard von Hattstein
Marquard von Hattstein hatte Grundbesitz in Alsterweiler, vermutlich die ehemalige Allmende, das Spielfeld.

Kirrweiler Seite 14f. In Kirrweiler gab es eine eigene Linie Kirrweiler-Hattstein.

Seite 113 keine Erkenntnisse

212f. 5.77. Kirrweiler, Kreis Landau - Bad Bergzabern Nach dem Tode des Philipp Franz von Venningen belehnte Biscof Marquard von Speyer im Jahre 1566 seine beiden Brüder Konrad und Georg von Hattstein mit dem Gut zu Kirrweiler. Es bestand aus einem Wohngebäude, aus Hof, Stallung und Scheune mit angrenzenden Gärten. Innerhalb der Gärten befanden sich zwei große Fischweiher. Im Jahre 1574 erwarb Georg von Hattstein auch die Vogteigüter zum Preis von 1200fl., nachdem er 1570 bereits die Spielische Mühle für 925 fl. gekauft hatte, die dem Bischof von Speyer jährlich 10 Ma. zinste. Das freidadlige Haus, Sitz der Nebenlinie zu Kirrweiler bis 1655, wurde erst im Jahre 1588 Friedrich von Helmstadt abgekauft.

Seine Allodialgüter schenkte Gottfried von Hattstein 1635 Philipp Rudolf Hund von Saulheim. Davon ausgenommen war sicherlich das Wohnhaus, da hier bis 1655 Wilhelm Emich von Hattstein residierte.

311 Andreas von Oberstein: Das Domkapitel sah sich veranlaßt, drei seiner Mitglieder, den Domdekan Andreas von Oberstein, den Domkustos Christoph Nagel von Dirmstein und den Domsänger Eberhard von Dienheim in die Kanzlei nach Udenheim zu entsenden, um die Amtsgeschäfte unter des Bischofs Siegel und Namen weiterzuführen.

Gommersheim Seite 15, 113, 177, 181, 323

Haßloch Seite 217

Hattstein-Kirrweiler / Linie

Barbara, Herren, Ludwig Gottfried, Marquard, Reinhard Sebastian, Wilhelm Emich (†1655) und seine Ehefrau Anna Sybilla geb. vom Holtz, die dann den Grafen von Degenfeld-Schonburg heiratete.
Marquard von HattsteinAllmende
Marquard von Hattstein
444


Tragik der Allmende

Der Begriff der Allmende hat in den letzten Jahren eine Reform erfahren. Im Jahre 1968 schrieb der amerikanische Biologe Garrett Hardin den Essay «Die Tragik der Allmende» – eine Initialzündung der Diskussion über unsere «governance» von Allgemeingütern. "Hardin exemplifiziert das Problem an einer Allmende («was allen gemein ist»), auf welche die Herdenbesitzer ihre Schafe treiben. Sie haben freien Zugang zum gemeinsamen Weidegut. Man einigt sich auf eine bestimmte Anzahl weidender Tiere für jeden Herdenbesitzer. Eines Tages aber kommt ein Schlauberger auf die Idee, ein Schaf mehr grasen zu lassen. Er hat einen Gewinn davon, und der Übernutzungsverlust wird ja von allen getragen. Nur hat die Logik einen Haken, denn andere Herdenbesitzer beginnen genau gleich zu denken. Und die Logik wird zur «Tragik», weil jeder weiss, dass sein Handeln irgendwann verhängnisvolle Folgen hat, nur will keiner der Gelackmei­erte sein. Immer mehr Schafe grasen auf der Weide. Am Ende verödet die Allmende."[2] Gleichwohl ist festzuhalten, daß es auch heute noch funktionierende Allmenden gibt. Als Beispiel sei die Walliser Gemeinde Törbel genannt. Sie regelt die Nutzung von Wiesen und Wäldern seit dem Jahre 1483 durch eine Allmende-Satzung. Derartige Beispiele werden gerne als Gegenpol zum Standpunkt der "Tragik der Allmende" genannt. Wie aber Eduard Kaeser ausführlich belegt, lässt sich aus einzelnen empirischen Nachweisen keine generelle wissenschaftlich fundierte Ableitung des generellen Funktionierens der Allmende herbeiführen. Elinor Ostrom versuchte die Wirksamkeit der Thesen dagegen in ihrem Hauptwerk "Die Verfassung der Allmende" zu belegen. Kaeser hält dagegen: "Das verantwortliche Individuum existiert! Es gilt, an ihm Mass zu nehmen, nicht am Modell."[3]. Bezogen auf die Haingeraiden in der Pfalz war genau die "missbräuchliche" Nutzung (z.B. Vierte Mittelhaingeraide) für deren Auflösung mitverantwortlich.

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) in: woerterbuchnetz.de /abgerufen am 13. November 2019.
  2. Kaeser, Eduard In: Neue Zürcher Zeitung vom 05.11.2019 Seite 10.
  3. Kaeser, Eduard In: Neue Zürcher Zeitung vom 05.11.2019 Seite 10.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Allmende gehört den Kategorien an: Begriff, Nutzungsform

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Referenzierungen

  1. ^  Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Allmende
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Allmende
    Zitat: "gemeinsames Nutzungsrecht".
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Allmende hat eine vielfältige Bedeutung.
    Schlagwort: Allmende
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Allmende
  2. ^  Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/126bis150#Seite_141/2
    Seite: Seite_141/2
    Zitat: Die Einnahmen setzten sich im 17. Jahrhundert zusammen aus Erlös an: 1. Bürgergeld, 2. Obst und Kesten, 3. aus den Lehmengruben, 4. rückgezahlte Kapitalien und Zins, 5. Gemeindeweiden und Wegkorn, 6. allerhand Einungen, 7. Gülten, 8. Gemeindeallmente, 9. Bedgeld, 10. Gemeindeumlagen und Kontribution, 11. Allgemeine Einnahmen.
    Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Die Angabe ist ohne Quelle, wohl aus einer Gemeinderrechnung 1750 oder danach.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Alsterweiler · Gemeindeallmente · Allmende · Lehmgrube · Gült · Einung
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 6
    Sammlung: Alsterweiler · Allmende · Gülte · Lehmengrube · Einung
    LINK: Alsterweiler
    Eine urn fehlt.
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Alsterweiler