Egerte
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Fron, Glockenzehnt, Gült, Haustypologie, Heimatschutzarchitektur, Historismus, Klassizismus, Lehen, Lehensbrief, Leibeigener, Oculus… weitere Ergebnisse
Egerte1 (auch: Eygert, Egerd[zit 1]) ist ein brachliegendes Grundstück.
Fundstellen zu Egerte
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 3
Fundstelle | Hat Zitat Sammlung | Hat Anmerkung | Hat Uebertragung | Ist Zitat | Hat Schlagwort | Ist PDF | Ist zitiert in | Hat Schluessel | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Ausstellung |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten | Dorfordnung 1549 | Artikel 11 der Dorfordnung 1549, Übertragung. | 11. So ein Gemeinsmann ein Eigert (mhd. Egerd — Brachland) hätt in der Mark zwischen den Wingerten liegen und gibt die Bed (-Steuer) gleich den Wingerten dafür, so die Wingertmaß ist und begehrt dieselbig gehaupt zu haben, soll derselbig ein Raisch (Wisch) auf gemeld Eigert stecken, was dann daroben ergriffen wird, es wäre Pferd, Kühe oder jemand grase solche soll zu poen 2 Schilling Pfennig verfallen sein. Auch soll, wann ein Gemeinsmann ein Äckerle mit der Haue (Hacke) bebaut hat, niemand darauf gehen oder fahren bei obgenannter Einung. | Egerte Raisch Wisch Brachland | https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/w/images/2/2f/Leonhardt(1928)Seite145.pdf | Seite 145/1 | 2 | 1549 JL | |||
Dorfordnung 1549/Artikel | Maikammer-Alsterweiler Weistum Dorfordnung Wisch Haue Arbeitsgerät | Bestimmungen zu brach liegenden Grundstücken. Kennzeichnung mit einem Wüsch (Wisch, Reisch oder Raisch). | Hat ein Gemeinsmann ein Egerte (mhd. Eigert, Egerd — Brachland) in der Gemarkung zwischen Wingerten liegen und gibt die Bede (Steuer) wie für den Wingert, wobei der Wingert das Maß ist und begehrt Heu zu machen, soll derselbe einen Wüsch (Raisch, Reisch, Wisch) auf besagtem Stück Land stecken. Was auf dem Grundstück ergriffen wird, Pferd, Kühe oder jemand dort grast, soll derjenige 2 Schilling Pfennig Strafe zahlen. Bebaut ein Gemeinsmann ein Äckerle mit der Haue (Hacke), so darf niemand darauf gehen oder fahren bei gleicher Strafe. | Item so gemeinsman ein eygert hat in der marck zwuschen den wingarten liegen und gipt die beth gleich den wingarten darvon, so da wingart maß ist, und begert dieselbig geheuet zu haben, sol derselbigk ein wüsch uff gemelt eygert stecken. Was dann daroben ergriffen würd, es wer pferdt, kuhe oder jemands grassen, solchs soll zu peen 9 d verfallen sein. Auch sol, wa eyn gemeinßman ein eckerlein mit der hawen gebaut hett, niemands daruff geen oder faren bey obgenanter eynunge. | Bede Wingert Gemarkung Einung Gemeinsmann Grundstück Pferd Kuh Acker Eygert Egerte Raisch Wisch Hacke Haue Reisch | https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/w/images/5/50/Dorfordnung maikammer 1549 Doll .pdf | Artikel 11 | 2 | 1549 JL |
Situation in Alsterweiler
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Egerte gehört den Kategorien an: Begriff
Matthias Clemens Sigmund Dreyer sagt: Letzte Überarbeitung der Seite 18.08.2018. Alle Rechte der Seite bei ©Matthias Clemens Sigmund Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Egerte. Nutzen Sie zur Zitierung für ihr Werk folgende vollständige Angabe: http://www.alsterweiler.net/wiki/Egerte ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 30.03.2023 ↑...Seitenanfang
Referenzierungen
- ^ Titel:Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
Seite: Egerte
Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Egerte
Zitat: "Acker, worauf man in einem Jahr Getreide, im folgenden Gras wachsen läßt" Hübner,ErzstSalzb. III 961; unbebautes, brach bleibendes Feld"..
Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Schlagwort: Egerte
Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
Die Einstufung fehlt noch.
Sammlung: Alsterweiler · DRW
LINK: Alsterweiler
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Egerte