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Gült

Aus Alsterweiler
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Gült1 ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters. "Gülte was zu gelten ist oder gegolten wird". Bereits dieses Zitat zeigt, wie schwierig es heutzutage ist, den Begriff Gülte genau zu bezeichnen. Außerdem wurde die Gült als besonders ungerecht empfungen. "Neben den zahlreichen Abgaben gab es eine viel "schlimmere Abgabe, die Gült"2.

Die Gült bezeichnet eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlenden Betrag, auch eine Rente[1]. Gülten wurden auf alle möglichen Waren und Leistungen bezogen. Für die Zahlung von Geld war der Begriff Geldgülte und für Früchte oder andere Produkte die Fruchtgülte in Verwendung. Üblich waren die folgenden Gülten:

Gült (Gülte), leitet sich davon ab, was ein Gut jährlich erträgt. Gült bezeichnet auch soviel wie Schuld, auch Abtragung einer solchen, ferner der von der Nutznießung eines Gutes zu entrichtende Grundzins[2].

Fundstellen zu Gült

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 6

 Sammlung_1Sammlung_2AnmerkungZitiertÜbertragungZitatSchlagwortSeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.Nutzen für AlsterweilerJahrDatum
Deutsches RechtswörterbuchDRW
Alsterweiler
Gült ist einer der schillernsten Rechtsbegriffe des Mittelalters und nur im Textkontext in seiner Bedeutung zu bestimmen."was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut, VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3)GültGült2
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/126bis150Allmende
Gülte
Einung
Alsterweiler
Lehmengrube
Die Angabe ist ohne Quelle, wohl aus einer Gemeinderrechnung 1750 oder danach.Die Einnahmen setzten sich im 17. Jahrhundert zusammen aus Erlös an: 1. Bürgergeld, 2. Obst und Kesten, 3. aus den Lehmengruben, 4. rückgezahlte Kapitalien und Zins, 5. Gemeindeweiden und Wegkorn, 6. allerhand Einungen, 7. Gülten, 8. Gemeindeallmente, 9. Bedgeld, 10. Gemeindeumlagen und Kontribution, 11. Allgemeine Einnahmen.Allmende
Gült
Einung
Alsterweiler
Gemeindeallmente
Lehmgrube
Seite 141/26
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/26bis50Kloster
Gült
Zehnt
St. Klara
Alsterweiler
Domkapitel
Komissär
Am 29. November verlangte der prov. Kommissär in Speyer alle Zehnten und Gülten des Domkapitels und der anderen hiesigen Stifter. Diese waren aus Vorsicht in Geld umgewandelt worden, welches gegen Quittung in Speyer abgeliefert worden war. Nur die Weine der Klosterfrauen von St. Klara aus ihrem Besitz in Alsterweiler waren nach Speyer gefahren worden. (1792)Speyer
Gült
Kloster Sankt Klara (Speyer)
Zehnt
Alsterweiler
Seite 35/26
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/SeitenAbgabe
Alsterweiler
Die schlimmere Abgabe waren die Grundzinsen, die Gült.Außer dieser auf den Gütern ruhenden kleinen Abgabe gab es noch eine weitere, viel schlimmere, die Grundzinsen oder Gült. Sie entstand dadurch, daß Landesfürsten, Gemeinden oder freie Bauern Äcker, Wingert oder Wiesen an ihre Untergebenen gegen Entrichtung von Zins abgaben. Nach dem Tode des Grundherrn erhielten ihre Erben diese Zinsen, desgleichen hatten Käufer und Erben von Gütern die darauf ruhende Gült weiter zu entrichten. Die Zinsen oder Gülten waren teils ablösige, teils unablösige. Hier bestanden solche in Geld, Wein, Früchten, Öl, Kapaunen, Gänsen, Hühnern u. a. Manche der letzteren wurden später in Geld umgewandelt. Die vollständige Ablösung der Gült erfolgte erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.Zins
Gült
Gans
Kapaun
Huhn
Alsterweiler
Seite 137/1
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/SeitenAbgabe
Alsterweiler
Bedfreiheit des Überfelds in der Gemeindegült.Das Überfeld war bedfrei, weil es in der Gemeindegült lag.Bede
Gült
Überfeld
Gemeindegült
Alsterweiler
Seite 137/7
Maikammerer Bürgermeister Rechnung (1739-1740)/Folio23Dincker
Einspänniger
Einspänninger
Alsterweiler
vollständigfol. 23

außgab geldt
zu beeth und güldten
der schaffnerey Kirrweyhler zu mayhen beeth
geliefferet l: q: N: 24 ˶60˶ ˶-˶ ˶-˶
dahien zur herbst beeth ˶76˶ ˶-˶ ˶-˶
zur schatzungs güldten dahien ˶120˶ ˶10˶ ˶3 1/2˶
ahn reducirten gülden [˶-˶ ˶3]9˶ ˶3˶
zu rindt fleisch geldt alles lauth q: N: 25 ˶7˶ ˶-˶ ˶-˶
ferners zur schaffnerey gelieffert atz geldt ˶1˶ ˶30˶ ˶-˶
schenckh geldt ˶3˶ ˶-˶ ˶-˶
einspänninger geldt alles l: q: N: 26 ˶8˶ ˶30˶ ˶-˶
ahn reducirten gülden [˶-˶ ˶3]9˶ ˶3˶
zu rindt fleisch geldt alles lauth q: N: 25 ˶7˶ ˶-˶ ˶-˶

der jungfer Dinkherin von 200 fl capital zu zinnß l: q: N: 27 ˶10˶ ˶-˶ ˶-˶
Schaffnerei Kirrweiler
Rindfleischgeld
Atzgeld
Schenkgeld
Gült
Dincker
Einspänniger
Einspänninger
Maibede
Herbstbede
Alsterweiler
Schankgeld
155

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. siehe dazu:wikipedia.de
  2. Meyers Großes Konversationslexikon, Gült bis Gumbert (Bd. 6, Sp. 516 bis 517)

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Gült gehört den Kategorien an: Abgabe

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Referenzierungen

  1. ^  Titel:Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
    Seite: Gült
    Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Gült
    Zitat: "was zu gelten ist oder gegolten wird - I Zahlung, Abgabe und Einnahme, II Gültbrief, III (gut verzinsbarer) Wert; Werttitel, IV Preistarif, V Rechtsgültigkeit. VI Privileg, VII gülttragendes Landgut, VIII Verbrechen, Schuld, IX formelhaft, hauptsächlich zu Gülte (I 2) und Gülte (I 3).
    Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Gült ist einer der schillernsten Rechtsbegriffe des Mittelalters und nur im Textkontext in seiner Bedeutung zu bestimmen.
    Schlagwort: Gült
    Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
    Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
    Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Alsterweiler · DRW
    LINK: Alsterweiler
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Gült
  2. ^  Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten#Seite_137/1
    Seite: Seite_137/1
    Zitat: Außer dieser auf den Gütern ruhenden kleinen Abgabe gab es noch eine weitere, viel schlimmere, die Grundzinsen oder Gült. Sie entstand dadurch, daß Landesfürsten, Gemeinden oder freie Bauern Äcker, Wingert oder Wiesen an ihre Untergebenen gegen Entrichtung von Zins abgaben. Nach dem Tode des Grundherrn erhielten ihre Erben diese Zinsen, desgleichen hatten Käufer und Erben von Gütern die darauf ruhende Gült weiter zu entrichten. Die Zinsen oder Gülten waren teils ablösige, teils unablösige. Hier bestanden solche in Geld, Wein, Früchten, Öl, Kapaunen, Gänsen, Hühnern u. a. Manche der letzteren wurden später in Geld umgewandelt. Die vollständige Ablösung der Gült erfolgte erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
    Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
    Anmerkung: Die schlimmere Abgabe waren die Grundzinsen, die Gült.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Gült · Alsterweiler · Gans · Kapaun · Huhn · Zins
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Die Einstufung fehlt noch.
    Sammlung: Alsterweiler · Abgabe
    LINK: Gült
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Gült