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Vierte Mittelhaingeraide
Vierte Mittelhaingeraide ist eine genossenschaftliche Einrichtung, deren Ursprung auf das frühe Mittelalter zurückgeht. Die IV. Mittelhaingeraide (auch 5. Haingeraide1, V. Haingeraide[anm 1][web 1]2, 4. Mittelhaingeraide[1], fünfte Haimgeraide) umfasste die Orte Maikammer mit Alsterweiler, Diedesfeld, Kirrweiler und Sankt Martin. Maikammer-Alsterweiler war der Hauptort Diedesfeld der Aufbewahrungsort der Waldaxt. Kirrweiler stellte den Waldmeister. Die Fläche summierte sich auf 3 023 ha[2].
Die Gemeinde Duttweiler machte Ansprüche an die Haingeraide geltend. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde[3]. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoph von Hutten die Sachlage bereinigt[4]. Demnach hatte Duttweiler niemals einen berechtigten Anspruch auf Holznutzung in der Vierten Mittelhaingeraiden. Die IV. Mittelhaingeraide wurde im Zuge der Einführung der bayerischen Forstverwaltung 1816 im Jahre 1823 durch den Theilungsakt der fünften Haimgeraide (siehe auch Kanzelfelsen) aufgelöst[5].
Urkunden
Erste urkundliche Nachweise
Die genauen Zusammenhänge der Entstehung der Vierten Mittelhaingeraide sind nicht geklärt. So geht Bischof Matthias Ramung in seinem Liber secretorum Matthiae für den Zeitraum von 1494/95 von einer Gereide mit der Bezeichnung Sankt Martin aus, die die Gemeinden Sankt Martin, Diedesfeld, Maikammer, Kirrweiler und Alsterweiler umfasste (wohl auch Weinsweiler)[6][7]. Denkbar ist auch, daß sich zu diesem Zeitpunkt nur der Sitz der Gereide in St. Martin befand, also das Gebiet bereits seine bis zum Jahre 1823 feststehenden Grenzen hatte. In der Regel wurde die Haingeraide nämlich nach ihrem Sitzort benannt[anm 2]. Frühere Spuren finden sich im Zusammenhang mit der Kropsburg. Sie wurde - Entstehung vor dem Jahr 1197 - wohl aus dem Bestand der Haingeraide als bischöfliches Lehen herausgelöst[8].
Eine frühe Erwähnung einer Ordnung für die Vierte Mittelhaingeraide geht auf das Jahr 1577 zurück (in Form eines Weistums): "Gereiden Spruch der vier Dörffer Maikammer, Kirrweiler, St. Martin und Diedesfeldt"[urk 1], die durch das Oberamt Kirrweiler im Jahre 1618 bestätigt bzw. erneuert wurde[9], vollständig wiedergegeben als "Copia geraidenspruchs der vier dörffer Maincammer, Kirweyler, St Marin und Diedesveldtt"[lit 1].
Weitere Urkunden
Ausstellungsdatum von Urkunden, insgesamt gibt es 4 Urkunden:
Inhalte der Urkunden
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Archivnummer | Letzte Änderung | Datum | Aussteller | Ist Zitat | Inhalt | Schlagwort |
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Theilungsakt der fünften Haimgeraide | 8 September 2023 16:15:38 | 8 August 1823 | Carl Medicus | XXX | ||
Ordnung für die drei unter Speyerer Herrschaft stehenden Mittelhaingeraiden | 4 September 2023 14:49:33 | 1521 JL | Georg | |||
Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628 | 4 September 2023 14:39:24 | 1577 JL 1628 | Wolfgang Heinrich von Weingarten | |||
Vergleichung der Zweiten, Dritten und Vierten Mittelhaingeraide | 2 September 2023 14:04:41 | 1559 JL | Rudolf von Speyer |
Organisation der Haingeraide
"Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts vor 1798 war der Schultheiß oder Stabhalter, der auch zugleich Vorstand der 5. Haingeraide war."[10]. Wie bereits ausgeführt handelt es dabei um die 4. Mittelhaingeraide. Es werden folgende Funktionen benannt: Förster, Geraidenknecht, Geraidenschreiber, Geraidenschultheißen, Gerichtsschöffen, Zentenmeister, Geraidenmeister[11].
Haupt- und Gerichtsort Maikammer-Alsterweiler
Der Haupt- und Gerichtsort der Haingeraide war Maikammer-Alsterweiler. Dort wurde auch jährlich einmal, nämlich an Fastnacht (Aschermittwoch), Gericht gehalten, am Geraidestuhl. Später oder bei schlechtem Wetter fanden die Gerichtstage im Gemeindehaus statt[12][anm 3][anm 4].
Aufbewahrungsort der Waldaxt Diedesfeld
Waldmeister aus Kirrweiler
Geraideschreiber und Zentenmeister
Es gab einen Geraideschreiber und den jedes Jahr neu aufgestellten Centenmeister3 (auch Zehntenberger, Zehntenmeister). Er wurde abwechselnd aus einer der vier Haingeraidegemeinden (Dörfer) gewählt, hatte die Geraiderechnung zu führen und mit 8—12 Knechten die Waldarbeiten zu verrichten[13].
Förster
Geleitet wurde die Waldarbeit von vier Förstern, die für Diedesfeld und Sankt Martin am Stankt Jakobstag und für Maikammer und Kirrweiler am Aschermittwoch bestellt wurden4.
Flur und Kleingewässer der Vierten Mittelhaingeraide
Altbach, Arckenborn, Bornberg, Büchenstöck, Diedenstall, Dörrenberg, Eichelberg, Espenkehl, Faußen, Finster Born, Finster Eichelkehl, Frambaum, Frommen Tal, Geiers Nest, Gimpelberg, Ginterskreuz, Halbenberg, Hanschritt, Hesselbach, Hinterhalt Weg, Hirten Wießel, Hochberg, Hüttenbach (Kawebach), Hüttenberg, Kahlbühl, Kalmit (Kallenth), Kalte Bernel, Kirrweiler Tal, Kissels Kopf, Klausental, Kleienbaum, Kohlplatz, Küerbach, Leimengrub, Maikammer Schleife, Morschenberg, Neubusch, Oberscheid, Ohlsbach, Pfuhl, Roth Sohl, Sercken, Studenborn, Taubenberg, Teufelskehl, Unwendigs Weg, Vogelschleif, Windlöcher, Wolfsschere, Wolftal, Zwerenberg[web 2] (Alt-Zwerenberg)[14].
Teilung der Vierten Mittelhaingeraide / fünften Haimgeraide
Mit der Säkularisierung ab dem Jahre 1796 wurden die Wälder einem Generaldirektor unterstellt[15]. Nach 1801 (Frieden von Lunéville) wurden Forstkonservationen eingerichtet. Nummer 28 befand sich in Koblenz und war für die linksrheinischen Gebiete zuständig[16]. Eine Koblenz unterstellte Forstinspektion befand sich in Neustadt a.d.W. Die in dieser Zeit entstehenden Streitigkeiten konnten erst mit der Einführung der bayerischen Forstverwaltung beigelegt werden. Ab 1816 wurde dann auch die Teilung der Haingeraiden in Angriff genommen. Die Aussteinungen folgten 1821 und 1822. Auf diese Zeit gehen auch die jetzt noch vorhandenen Aussteinungen mit Grenzsteinen in Alsterweiler zurück.
Natürlich spielte auch die grundlegend neue Ausrichtung der Forstverwaltung durch die bayerische Regierung eine Rolle. Im Intelligenzblatt von 1827[17] wird vermerkt, die ehemals herrschaftlichen Wälder leuchteten wie Oasen aus der trostlosen Wüste der Haingeraide hervor. Schon die französische Regierung hatte sich an das Kollektivgut Haingeraide gemacht, indem 1794 strenge Bestimmungen zur Neuordnung des Forstwesens erlassen worden waren[18].
Teilungsakt von 1823
Im Verlauf der Jahre 1821 bis 1826 wurde die Teilung der Vierte Mittelhaingeraide mittels Theilungsakt der fünften Haimgeraide durchgeführt. Als wesentliche Gründe dafür werden der schlechte Zustand des Waldes, die Mängel des Kollektivsystems sowie Neid und Mißgunst der Geraidegenossen benannt[19]5[anm 5].
Aussteinung 1821 und 1822
Die damaligen Aussteinungen bestehen noch heute. So gibt es im Wald von Alsterweiler zahlreiche fest abgegrenzte Grundstücke[20], was ja in anderen Wäldern nicht üblich war. Zu den Aussteinungen hat der Club Sellemols einen Tonbeitrag verfasst. Aufgenommen wurde der Beitrag von Traudel Schäfer am 12. September 2018 anlässlich eines Stammtischtreffens in der Steinmühle in Maikammer. Die Fragen stellte Traudel Schäfer, die Antworten stammen von Kuno Bachtler. Zudem sind zu hören, Albert Orth, Renate Wingerter und Heike Scholhölter, Club Sellemols.
Teilungsinschrift am Kanzelfelsen
Die Eintragung (gelb) auf dem Kanzelfelsen (Gemarkung Diedesfeld) dokumentiert den Teilungsakt. HAECCE SYLVA INTER PAGOS MAIKAMMER DIEDESFELD KIRRWEILER ET ST. MARTIN ULTRA HOMINUM MEMORIAM INDIVISE POSSESSA INCOMMODUM EMOLUMENTUM QUE MAXIMUM PAGORUM HORUM DIVIS FUIT EORUM PRAETORIBUS DANIEL REINIG JAC GIES CASP BECKER GEORG SEEBER JOAN HARTMANN SECRETARIO JAC ALBERT SALTUUM CUSTODE ANNO DOM MDCCCXXIII DIE VIII MENSIS AUGUSTI[anm 6]. Übertragung: Dieser Wald zwischen den Gemeinden Maikammer, Diedesfeld, Kirrweiler und Sankt Martin seit Menschengedenken in ungeteiltem Besitz ist zum größten Nutzen der Gemeinden geteilt worden von ihren Bürgermeistern Daniel Reinig, Jacob Gies, Caspar Becker, Georg Seeber und Johannes Hartmann, den Sekretär Jacob Albert der Wälder Aufseher (Förster) im Jahre 1823 Tag 8 des Monats August
Der notarielle Teilungsakt wurde vor dem Notar Medicus in Edenkoben unterschrieben. Ein Abdruck liegt im Landesarchiv Speyer vor[urk 2]. Der Nachdruck in der Ortschronik von Maikammer-Alsterweiler ist unvollständig.
Übertragung
Übertragung Matthias C.S. Dreyer und Johannes Weingart / Übersetzung: Johannes Weingart (2018)
Die Buchstaben sind eingemeißelt und mit gelber Farbe kenntlich gemacht. Die Buchstaben sind Großbuchstaben und etwa 7,5 Zentimeter hoch. Zwischen den "abzugrenzenden" Worten sind Punkte eingeschlagen (allerdings nicht durchgehend konsequent). Die Vornamen der Bürgermeister sind abgekürzt, ohne erkenntliche Systematik.
Zunächst wird die Inschrift in „lesbares“ Latein übertragen. Sie lautet wie folgt:
Hec silva inter pagos Maikammer, Diedesfeld, Kirrweiler et St. Martin ultra hominum memoriam indivise possessa, in commodum et emolumentumque maximum pagorum horum divisa fuit eorum praetoribus Daniele Reinig, Jac Gies, Casp. Becker, Geor Seeber, Joan Hartmann, secretario Jac. Albert saltuum custode. Anno domini MDCCCXXIII die VIII mensis augusti.
Die Übersetzung ins Deutsche lautet:
Dieser Forst zwischen den Dörfern Maikammer, Diedesfeld, Kirrweiler und St. Martin, seit Menschengedenken in ungeteiltem Besitz, wurde zum Vorteil und größtmöglichen Nutzen dieser Dörfer geteilt durch die Bürgermeister Daniel Reinig, Jacob Gies, Caspar Becker und Georg Seeber sowie den Sekretär Johann Hartmann und den Waldhüter Jacob Albert. Im Jahre des Herrn 1823 am 8. August.
Die Inschrift darunter erinnert an den 100. Jahrestag dieses Ereignisses, nämlich den 8. August 1923: ZUR ERINNERUNG AN DIE 100JAHRFEIER 8.AUG1923 DIE VIER KONKURRENZGEMEINDEN
100 Jahrfeier
"ZUR ERINNERUNG / AN DIE 100 JAHRFEIER / 8 Aug 1923 / DIE VIER KONKURRENZGEMEINDEN".
200 Jahrfeier
Am 27. August 2023 feierten die ehemaligen Genossen der Vierten Mittelhaingeraide die 200-jährige Wiederkehr des Ereignisses.
Weblinks
Literatur
- ↑ Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten. (CMS 416), Seite 327 bis 347.
Einzelnachweise
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seite 267
- ↑ Frenzel, Seite 276
- ↑ Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten, Seite 327
- ↑ Siehe dazu Friedmann (2013), Seite 327
- ↑ Inschrift zur Teilung am Kanzelfelsen.
- ↑ Ramung, Matthias (1469), ’Liber secretorum Matthiae (Matthias Ramung) -Auszug Alsterweiler und Auszug Fische’, (Band/Ausgabe:) Seiten. (CMS 586)
- ↑ Friedmann, Andreas Urban (2013), ’Weistümer und Ordnungen pfälzischer Marknutzungsgenossenschaften und Großwaldungen’, Lingenfeld (Hg. Pfälzische, Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Maierdruck, Lingenfeld, Band/Ausgabe: 114) 494 Seiten. (CMS 416), Seite 258.
- ↑ Friedmann (2013), Seite 327
- ↑ Mayerhofer, J. und F. Glasschröder (1892), ’Die Weistümer der Rheinpfalz: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz Band XVI’, Speier (Hg. Pfalz, Historischer Verein der, (1 Hg., Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz, Gilardone’schen Buchdruckerei, Speier, Band/Ausgabe: XVI(XVI)) 252 Seiten. (CMS 351), (Seiten 107-107) der Fürstl. Speier'sche Rath, Vogt und Oberamtmann zu Kirrweiler: Wolfgang Heinrich von und zu Weingarten erneuert den zuletzt 1577 erneuerten "Gereiden Spruch der vier Dörffer Maikammer, Kirrweiler, St. Martin und Diedesfeldt" nebst den späten Nachträgen dazu betr. den Anspruch der Gemeinden Lachen und Speierdorf auf den Steinbruch im Clausenthal vom 26. Juni 1618 (Fol. 6r. f), Eichelrecht (Fol. 10r) u.s.w. am "Montag vor dem Aschermittwoch" 1628. gedr. bei Jakob Grimm VI, 415-419 NB!Maikammer war der Sitz des "Gereidenstuhls".
- ↑ Leonhardt, Johannes (1928), ’Geschichte von Maikammer=Alsterweiler’, Maikammer (Selbstverlag, Maikammer, Band/Ausgabe: 1) 216 Seiten. (CMS 125), Seite 138
- ↑ Friedmann (2013), Seite 476
- ↑ Friedmann (2013), Seite 244/245
- ↑ Leonhardt (1928), Seite 114
- ↑ Friedmann (2013), S. 466 und 467.
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
- ↑ Frenzel (1963), Seite 276
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
- ↑ Frenzel (1963), Seite 276
- ↑ Frenzel (1963), Seite 266
- ↑ vergleichbar auch in der Gemeinde Rinnthal
Anmerkungen
- ↑ Landauer Wochenblatt Nr. 18, 29. April 1825
- ↑ Anmerkung Matzinger: Vergleichbar den Landdekanaten.
- ↑ Die Kurpfalz erließ eine Verordnung zur Mittelhaingeraide, aus der die Regelungen erkennbar sind. In ähnlicher Weise dürften diese auch für die IV. Mittelhaingeraide gegolten haben:
- 1 das Mittelhaingericht aus einem jährlich wechselnden Centmeister einem ständigen Geraideschreiber und gewählten Sechsern und Achtern jeweils den tüchtigsten Männern bestehen
- 2 dies Geraidegericht soll jährlich um Martini den Landtag oder Geraidestuhl an dem altbestimmten Orte unter freiem Himmel halten darauf soll jedesmal gegenwärtige Verordnung verlesen die Rechnung des Centmeisters abgehört die Waldfrevel getädingt und die Verzeichnisse jener Untertanen verlesen werden welche bauen wollen dabei soll erwogen werden inwieweit die Notwendigkeit zu bauen vorhanden ist und wieweit der Zustand der Waldungen die Bauholzentnahme gestattet
- 3 in Notfällen kann auch unterm Jahr ein Geraidestuhl abgehalten werden 8 der Centmeister hat 50 fl Gehalt jährlich und muss den Wald wöchentlich wenigstens 2mal besuchen.
- ↑ Leonhardt (1928) weist dem Zehntenmeister eine andere Funktion wie, wie dies bei Friedmann (2013) erfolgt.
- ↑ . Der Zerfall eines Gemeingutes wird auch "Tragik der Allmende" genannt. Siehe dazu: David Feeney et al. (1990): The Tragedy of the Commons. In: Human Ecology Vol. 18, Nr. 1.
- ↑ Die jeweiligen Punkte zwischen den Worten wurden hier weggelassen
Zitate
Urkunden
- ↑ Landesarchiv Speyer unter: LA Sp D 1 Nr.475
- ↑ Landesarchiv Speyer Bestand E 5 Nr. 31 Teilungsakt der 5. Haingeraide (Druck) 01.01.1823 - 31.12.1823.
Begriffe
Kategorien
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Referenzierungen
- ^ Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten#Seite_114
Seite: Seite_114
Zitat: 2. Die 5. Haingeraide. Der Wald, den heute die Dörfer Maikammer, St. Martin. Diedesfeld und Kirrweiler als Gemeindeeigentum besitzen, war bis zum Jahre 1823 gemeinsames Eigentum der genannten Gemeinden und führte den Namen 5. Haingeraide. Haingeraide nannte man früher die Bergwälder von Wanzenau im Ober-Elsaß bis Dürkheim in der Pfalz. Es waren 16 Waldbezirke, die einzeln wieder mehreren Gemeinden als Eigentum gehörten. In der Pfalz waren 13 Haingeraiden, von welchen die nördlich des Speyerbachs gelegenen Hartgeraiden hießen. Hain uud Hart bedeutet Wald. Geraide ist Genossenschaft oder Bezirk. Der Name Haingeraide bedeutet also dasselbe wie Hartgeraide, ein ungeteilter Waldbezirk. Wie diese Waldbezirke in den Besitz der Gemeinden kamen, ist nicht bekannt.
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Alsterweiler · Maikammer · Haingeraide · Hartgeraide · Haardt
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Die Einstufung fehlt noch.
Sammlung: Die Zuordnung zu einer Sammlung fehlt.
LINK: Haingeraide
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/w/images/0/03/Geschichte_von_Maikammer-Alsterweiler_Abschnitt_2_Kapitel_1_h_Seite_114_123_Haingeraide.pdf
WIKI: Haingeraide - ^ Wochenblatt Landau (1825)/9
- ^ Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_1
Seite: Artikel_1
Zitat: Erstlichen sollen alle jahr uff den obgemelten tag zwehn centenmeister gezogen werden, doch alßo, daß ihrer vier seindt, ihe zween alter und zween junger, die da sollen geloben und schweren einem unsers vorgesetzten oberambtmanns zue Kirweyler abgeordnetem ambtßdiener von der gereiden wegen in beysein der vier schulthei9ßen oder in abweßenheit desßen ambtßdieners dem schultheißen zue Maycammer, auch dergleichen die förster, diese hernachgeschriebene ordnung getrewlich zu halten.
Übertragung: Friedmann (2013)
Anmerkung: Regelung zur Wahl der Centenmeister. Es werden zwei neue in einem Jahr gewählt. Allerdings bleiben die im Jahr zuvor gewählten (zween alter) noch im Amt. Sie werden auf die getreue Einhaltung der folgenden Ordnung vereidigt (geloben und schweren).
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Centenmeister · Amtsdiener · Schultheiß · Förster · Ordnung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Vierte Mittelhaingeraide - ^ Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_2
Seite: Artikel_2
Zitat: Item eß sollen auch alle vier wochen zween centenmeister und zween knecht uff den walt gehen bieß uff die Speyerbach und den walt besehen, und ob sie etwas bedeücht, daß dem walt schaden bringen mögt, sollen sie eß den förstern ansagen, daruff achtnehmen und zum besten vorkommen. Und solle ein jeder centenmeister vor seinen umbgang wie dan auch, wan sie umbs nachdienig gehen, iedeßmahl 2 ß 8 d und ein knecht 1 ß 4 d haben.
Übertragung: Friedmann (2013)
Anmerkung: Waldbegang alle vier Wochen durch die zwei Centenmeister und zwei Knecht. Es soll die gesamte Geraide abgegangen werden "biß uff die Speyerbach". Wenn sie etwas feststellen, was dem Wald schaden könnte, sollen sie es den Förstern mitteilen. Jeder Centenmeister erhält dafür 2 Schilling und 2 Pfennig und jeder Knecht 1 Schilling und 4 Pfennige.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Centenmeister · Förster · Ordnung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Vierte Mittelhaingeraide - ^ Titel: Theilungsakt der fünften Haimgeraide.
Schlüssel: Theilungsakt der fünften Haimgeraide/Abschnitte#Vorspann
Seite: Vorspann
Zitat: Vor dem unterschriebenen Carl Medicus, königlichem Notär zu Edenkoben, im Bezirke Landau residirend, und denen nachbenannten Zeugen, waren gegenwärtig, die Herrn Daniel Reinig, Bürgermeister der Gemeinde Maikammer, allda wohnend, Caspar Becker, Bürgermeister der Gemeinde Kirrweiler, allda wohnend, Jacob Gieß, Bürgermeister der Gemeinde Diedesfeld, allda wohnend, und Georg Friedrich Seeber, Bürgermeister der Gemeinde St. Martin, allda wohnend, alle handlend in ihrer Eigenschaft als Administratoren ihrer respectiven Gemeinden und im Namen aller Einwohner derselben, und erklären: daß die Einwohner der Gemeinden von Maykammer, Kirrweiler, Diedesfeld, und Sanct=Martin, seit undenklichen Jahren ungetheilte Eigenthümer eines Wald = Districtes seyen, der sich die fünfte Haimgeraide nenne, nach der neuern Vermessung drey tausend drey und zwanzig Hectares ein und achtzig Ares, vier und neunzig Metres Flächeninhalt habe, und gegen Norden von denen Waldungen der Gemeinden Hambach und Lachen, dann der Gemeinde Eßthal, nach Süden von der vierten Haimgeraide, nach Osten von denen Gemeinden Diedesfeld, Maikammer und Sanct = Martin, und nach Westen von dem Bann der Gemeinde Elmstein und der vierten Haimgeraide begränzet seye; daß die jedem Einwohner zugestandene gleiche Berechtigung in dieser Waldung am Ende zu dessen Ruin und theilweiser Verödung geführet habe; daß mit dieser Verringerung des Waldbestandes die überhandgenommene Bevölkerung in denen Gemeinden in keinem Verhältnisse gestanden, und daher - weil doch jeder etwas aus dem Walde zu beziehen getrachtet - die Frevel überhand genommen, mit solchen die Forststrafen sich vermehret, und manche Familie dadurch ganz verarmet wäre. Daß alle Verordnungen, dem Frevel zu steuern, und die Strafen zu vermindern, den gewünschten Erfolg nicht gehabt. Daß die Mitglieder der Geraiden = Verwaltung kein besseres Mittel diesem Unwesen zu steuern gefunden, als eine Theilung dieser gemeinschaftlichen Waldungen, wodurch jede Gemeinde privativer Eigenthümer des ihr zufallenden Antheiles würde, solchen besser als im Allgemeinen in Obhut nehmen könne, und auch dadurch die bisherige Veranlassung - ungetheilter, und jedem Einwohner allein geschienen habender Besitz und Benutzung des Ganzen - wegfälle; daß mit ihren Bürgermeistern die Bevollmächtigte der vier Gemeinden sich von der nehmlichen Wahrheit überzeuget hätten, und daher Nahmens der Einwohner aller Gemeinden sich an dem sechszehnten May achtzehn hundert zwanzig vor dem königl. Land=Commissariate Landau versammlet, und allda sowohl die theilung selbsten, als auch die Proportion nach welcher solche geschen soll, festgesezet haben, nehmlich; daß von dem ganzen Walde die Gemeinde Maikammer wegen ihrer stärkern Bevölkerung ein Zwanzigstel voraus erhalten, und daß nachher der Ueberrest zu vier gleichen Tehilen getheilt werden solle; daß köngliche Hohe Regierung des Rheinkreises diese vorgeschlagene Theilung der fünsten Haimgeraide am zwanzigsten Merz achtzehn hundert zwanzig genehmiget, und der königliche Kreis=Forst=Inspektor Herr Dreßler, die Vermessung, in Planlegung, Abschätzung, Ausgleichung und Heimweisung des Antheiles jeder Gemeinde zum Theil dirigiret, zum Theil selbsten bewerkstelligt habe, wi dieses der plan der Waldung, von dem Geometre Schäfer gefertigt, der zu Edenkoben an dem fünften dieses Vol. 7. Fol. 92. V. Case 1. gegen ein und dreisig Kreuzer registrirt, nachdem er von Comparenten, Zeugen, und Notär, ne varietur unterschrieben ware, dem gegenwärtigen angehängt bleibet, ausweißet; und daß nach solchem denen Gemeinden nachbeschriebene Antheile zugefallen sind, die sie sich wechselseitig und solidarisch gegen Behinderungen, Störungen, und fremde Ansprüche jeder Art garantiren, damit jede Gemeinde allein benutze, verwalte und darüber verfüge, und zwar:...
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: .
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Vorspann · Haingeraide · Teilungsakt · Theilungsakt der fünften Haimgeraide · Daniel Reinig · Bürgermeister · Walddistrikt · Waldfrevel · Einwohner · Forststrafen · Carl Medicus
Quelle:
Vorkommnis: 1823-08-08
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Maikammer · Alsterweiler · Haingeraide · Teilungsakt · Theilungsakt der fünften Haimgeraide
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/.pdf
WIKI: Theilungsakt der fünften Haimgeraide