Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Grenzstein
Grenzstein[1] ist ein Kulturlandschaftselement, das eine Trennlinie nach politischen oder administrativen Gesichtspunkten (Zoll, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Forstbezirk, u.a.m.) markiert (Grenzen). Mehrere Grenzsteine bilden eine Territorialgrenze (Linie, Gemeindegrenze), die Unterschiede in Eigentum, Sprache, Mundart oder Tradition kennzeichnen kann. Grenzsteine sind mit einem besonderen hoheitlichen Schutz versehen. Dies galt bereits zur Zeit der Dorfordnung von Maikammer aus dem Jahr 15491[zit 1]. Demnach durfte niemand über einem gesetzten Stein graben.
Bereits zur französischen Zeit wurde eine Forstadministration eingesetzt. Spürbare Auswirkungen hatte die staatliche Organisation des Waldbetriebes aber erst beim Übergang von Alsterweiler zum Königreich Bayern (1816). Die Gemarkung wurde Zug um Zug vermessen.
Im Jahre 1822 wurden, über die gesamte Gemarkung verteilt, systematisch Grenzsteine gesetzt. Sie folgten dem Verlauf der Haingeraidegrenzen (äußerer Verlauf). Die Haingeraide selbst wurde aufgelöst. Der Beschluss zur Grenzteilung geht auf den gemeindlichen Antrag vom 16. Mai 18202 zurück. Es folgte die "innergebietliche" Teilung unter den ehemaligen Haingeraidegenossen. Die Eintragung am Kanzelfelsen folgte im Jahre 1823 (wohl nach Vollzug).
Die Grenz- und Logsteine konnten dann erst einige Zeit später gesetzt werden. Die Lage dieser Steine ist aus der Katasterkarte zur Aufteilung der Haingeraide aus dem Jahr 1823 zu erkennen. Die Anlage eines ersten Katasterplanes für die Ortslage dauerte sogar noch einige Jahre länger (1839). Zwar gibt es eine erste Siedlungsdarstellung aus dem Jahre 1821, die aber noch nicht so detailliert ausgebildet war.
Auf dieser Seite werden auch Glockensteine als Grenzsteine eingeordnet.
Zu den Grenzsteinen: Grenzsteine (Alsterweiler-Maikammer).
Fundstellen zu Grenzstein
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 17
Sammlung_1 | Sammlung_2 | Anmerkung | Zitat | Schlagwort | Fundstelle | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Jahr | Tag | Datum | Vorkommen | |
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200 Jahre Kanzelfelsen Jubiläumsschrift | Buch Kanzelfelsen | Die gültige Referenz zum Kanzelfelsen. | Grenzstein Diedesfeld St. Martin Maikammer Alsterweiler Geschichte Kanzelfelsen Kirrweiler/Pfalz | 200 Jahre Kanzelfelsen Jubiläumsschrift#Seite 1 | Seite 1 | 4 | 2023 | |||||
Der Neustadter Gebirgswald und seine steinernen Geschichtsblätter | Grenzstein Diedesfeld Maikammer-Alsterweiler | Seiten 55 bis 58. | Grenzstein Neustadt an der Weinstraße | Der Neustadter Gebirgswald und seine steinernen Geschichtsblätter#Neustadt | Neustadt | 3 | 2002 | |||||
Dorfordnung 1549/Artikel | Weistum Dorfordnung Maikammer Alsterweiler | Bestimmungen zur Gemarkung. | Item von alter her ist verbotten, das neyemand in gemeinen wegen und soenderlich auff dem uberfelt was soll hawen; deßgleiche sol man die rech nit außroden und insetzen bey pene 1 lb heller. Dann wa ein wege nott wurd sein in der marck zu machen, wuort die gemein selber tuon wie von alter her, und sol daruober eyn jglicher gemeinsman sampt den verordenten schutzen bey seinem eyd den ubertretter anpringen und ruogen. Deßgleichen sol niemand greben machen uber die gesatzten stein, auch bey der eynungen eyn pfundt heller. | Grenzstein Stein Schütz Einung Überfeld Gemeinsmann Gemeiner Weg Mark Gesetzter Stein | Dorfordnung 1549/Artikel#Artikel 10 | Artikel 10 | 2 | |||||
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125 | Grenzstein Spielfeld Hattstein Alsterweiler | Teilung des Spielfelds | Nur das Spielfeld gehörte bis zum Jahre 1580 den Dörfern Maikammer und St. Martin gemeinsam. Es wurde bis zu diesem Jahre hauptsächlich als Weideplatz benutzt, woran die Namen Viehweg, Viehtrieb und Geißweide noch erinnern. Vielleicht fanden dort auch Feste statt, worauf der Teil „An der Schießmauer" hinweist. Die St. Martiner hatten angefangen, die ihnen am nächsten liegende Seite als Wingert und Äcker anzulegen, während die hiesigen Bewohner den ganzen Platz seinem bisherigen Zwecke erhalten haben wollten. Es entstand deswegen ein Streit, der erst beigelegt wurde, als am 3o. Juli 1580 das ganze Feld in der heute noch bestehenden Art und Weise geteilt wurde. Die Teilung fand auf dem Oberamt Kirrweiler statt. Der Speyerer Fürstbischof Marquard hatte dazu den Fauth von Marientraut, Jakob Hundt v. Salheim, den bischöflichen Rat Dr. Johann Konrad Breuning und den Domkostus zu Speyer und Domherrn zu Worms Christoph Nagel v. Dürmstein, beide letztere als Abgeordnete des Domkapitels, und den fürstbischöflichen Schaffner in Kirrweiler Philipp Dierolf abgeordnet. Im Beisein der Gemeindedeputierten wurde das Feld besichtigt und dann geteilt. | Oberamt Kirrweiler Grenzstein Spielfeld Hattstein Marquard Viehtrieb Viehweg Geißweide An der Schießmauer Jakob Hundt von Saulheim Alsterweiler | Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125#Seite 103/2 | Seite 103/2 | 6 | 1580 JL | ||||
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125 | Spielfeld St. Martin Alsterweiler Wingertbalken Wingertholz | Teilung des Spielfelds und Holzbeschaffung für die Weinberge - außerhalb der Haingeraide | Der Bischof hatte das Recht, auf dem Spielfeld Kalksteine und Ziegelerde für seine am Eingang des Tälchens liegende Ziegelscheuer zu graben. Da nun der Teil, auf dem sich die Kalk- und Erdgruben befanden, an Maikammer fiel, so behielt sich der Bischof für St. Martin ein später zu bestimmendes Recht aus. Das Wingertsholz, das die St. Martiner zum Aufholzen der auf ihrem Teile neu anzulegenden Wingerten benötigten, mußte außerhalb der Geraide gemacht werden. Nur für abgegangene Balken usw. konnten sie Holz hernehmen, woher sie wollten. | Grenzstein Spielfeld Alsterweiler Wingertbalken Wingertholz | Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125#Seite 103/5 | Seite 103/5 | 6 | 1580 JL | ||||
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125 | Grenzstein Sigle Gemarkung Vermessung Gerichtssiegel Parzelle Alsterweiler | Die Gemarkung von Maikammer-Alsterweiler umfaßt mit der Dorffläche 605,67 Hektar, davon sind 521 Hektar Wingert, Äcker und Wiesen. Die letzte allgemeine Vermessung geschah im Jahre 1822, weshalb auch die Grenzsteine neben dem Zeichen des früheren Gerichtssiegels und den Buchstaben MK die Jahreszahl 1822 tragen. Es ergaben sich 7110 Parzellen. | Grenzstein Sigle Gemarkung Vermessung Gerichtssiegel Parzelle Alsterweiler MK | Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125#Seite 103/1 | Seite 103/1 | 6 | ||||||
Glockenstein und Trullo | Bildstöcke und Flurkreuze | Beschreibung des Glockenzehnts und der Glockensteine, des Trullis. | Glockenstein und Trullo, Maikammerer steinerne Raritäten - Reich gesegnet ist Maikammer mit steinernen Zeugen. Allein 15 Steinkreuze, 20 Bildstöcke und 3 Weinberghäuschen stehen in der Gemarkung und im Wohngebiet. Von den zahlreichen Grenzsteinen hebt sich der heute im Ortszentrum stehende Glockenstein hervor. Er ist einer der Grenzsteine, die im Mittelalter das Gelände eingrenzten, aus dem der "Glockenzehnt" entrichtet wurde. In Maikammer waren dies 80 Morgen Land, teils Äcker und Wiesen (in der Gewanne "in den Dieterwiesen"), zum größten Teil Weinberge (in der Gewanne „im Überfeld). Man bezeichnete diese in Richtung Edenkoben liegenden Weinberge als "Tochtermannswingert". Früher bekamen nämlich die Söhne bei der Erbteilung die besseren und dem Ort näher liegenden Weinberge und die Töchter die weiter weg liegenden und schlechteren. Seit 1464 war der Lehrer zugleich Kirchendiener und hatte die Glocke zu bedienen. Als Entlohnung erhielt er dafür den „Glockenzehnt».
1542 wurde der Distrikt des Glockenzehnten erneuert. 1744 erbrachte dieser dem Lehrer zwei Malter vier Simmern Korn, drei Fuder Wein, ein Malter Spelz und ein Malter Gerste. (Ein Malter sind zwei Zentner oder sieben Simmer.) Der Lehrer lag öfters mit der Gemeinde im Streit, weil es ihm halt immer zu wenig war. Dazu meinte das Gemeindegericht, der Lehrer könne im Jahre fünf bis sechs Fuder Wein machen. Außerdem hatte er das Recht, auf dem Friedhof das Gras um die Gräber für seine Kühe und Geißen zu holen. Als Geläut der Gemeinde wird in früherer Zeit genannt: Die Mittagsglocke; das Läuten um 4 Uhr morgens von Michaeli bis Georgi, das den Zweck hatte, die Weinfuhrleute in der Frühe zu wecken. (Hier beklagte sich die Gemeinde Maikammer 1719, dass der Lehrer nicht gleich seinen Vorgängern in dieser Zeit geläutet habe.) Die oberamtliche Verordnung um das Jahr 1600 ordnete wegen des vielen Trinkens in den Wirtschaften an, dass zu Sommerzeiten abends um 8 Uhr und zu Winterzeiten um 7 Uhr geläutet werde und dass dann alle Wirtshausbesucher heimzugehen hätten: "Es soll auch kein Wirt über gemeide Zeit ihnen Wein geben. Wo aber ein Wirt solches übertritt und nach der Zeit Wein oder anderes geben wird, der soll ein Pfund Pfennig (1,70 bis zwei Mark) und ein jeder so in der Zech ist zehn Schilling Pfennig (rund eine Mark) sooft es geschieht, zu der Tätung unnachlässlich geben." (Gemeinde-Archiv Maikammer) Die Lehrer lehnten es mit der Zeit ab, den Glöcknerdienst zu versehen, sodass die Gemeinde Maikammer 1786 einen Mann als Glöckner einstellte, der den Glockenzehnt als Bezahlung bekam. Eine weitere Rarität im südpfälzischen Raum ist das Weinberghäuschen in der Gewanne "im Böbig". Hier steht ein typischer „Trullo». Ein einräumiger, steinerner Rundbau mit rundförmigem Kraggewölbe und einem Rundknauf an der Spitze. An diesem Kragkuppelbau ist ein Zinnenkranz eingearbeitet. Diese steinerne Bekrönung ist der "Zippus". Wahrscheinlich hat sein damaliger Besitzer, der königlich-bayerische Amtsrichter Carl Schott, der in Frankenthal tätig war, die im nahen Rheinhessen von italienischen Wanderarbeitern dort erbauten „Trullis gesehen und in seinem Weinberg "im Böbig" ein solches errichten lassen. Der rheinhessische Weinberghäuschenexperte Dr. Wolfgang Bickel hat den "Trullo" vermessen und festgestellt, dass alle Maße bereits im metrischen System sind. So datierte er die Bauzeit auf das ausgehende 18. Jahrhundert. Es war die Zeit, in der Steinmetze aus der Lombardei, in den rheinhessischen Steinbrüchen von Flonheim arbeiteten und die „Trullis nach ihren heimatlichen Mustern bauten. Diese Bauten findet man auch in Apulien und in der Provence. Sie sind verwandt mit den "Nuraghen", kegelförmigen Steinbauten in Sardinien aus der späteren Steinzeit und waren Zufluchtsorte in Kriegszeiten, sowie mit den "Bories" in der Provence. Bei uns dienten sie als Schutzbauten vor Sonne und Regen bei der Arbeitspause. Sie wurden besonders in ansteigendem Gelände erstellt, um einen weiten Rundblick zu haben, wobei die Weinbergschützen sich ihrer gerne im Herbst bedienten. | Grenzstein Trullo Glockenstein Glockenzehnt Glöckner Dieterwiesen Böbig Bories Tochtermannswingert Überfeld Zippus Nuraghen Glockendienst Maikammer Alsterweiler | Glockenstein und Trullo#Seite105 | Seite105 | 6 | 2002 | ||||
Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen | Am 4. Januar 2023 ging beim Club | Grenzstein 1785 | Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen#Seite 15 | Seite 15 | 6 | 2023 | ||||||
Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen | Grenzstein | Grenzstein | Feiner Pfälzer Sand, 200 Jahre alt, lag auf dem verschollenen Grenzstein 71 im Kleyental. | Grenzstein Alsterweiler Kleyental Grenzstein 71 | Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen#Seite 18 | Seite 18 | 6 | 2023 | ||||
Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen | Grenzstein;Kanzelfelsen | In Zusammenarbeit mit Wolfgang Mildner | Grenzstein Kanzelfelsen | Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen#Seite 61 | Seite 61 | 6 | 2023 | |||||
Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen | Grenzstein | Grenzstein | Grenzstein Alsterweiler | Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen#Seite 19 | Seite 19 | 6 | 2023 | |||||
Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen | Alsterweiler;Oblegium | Grenzstein Oblegium | Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen#Seite 0 | Seite 0 | 6 | 2023 | ||||||
Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen | Grenzstein Alsterweiler | Grenzstein Maikammer Alsterweiler | Matthias Clemens Sigmund Dreyer/Veröffentlichungen#Seiten 204 | Seiten 204 | 6 | 2023 | ||||||
Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten | Grenzstein Alsterweiler | Die Gemarkung von Maikammer-Alsterweiler umfaßt mit der Dorffläche 605,67 Hektar, davon sind 521 Hektar Wingert, Äcker und Wiesen. Die letzte allgemeine Vermessung geschah im Jahre 1822, weshalb auch die Grenzsteine neben dem Zeichen des früheren Gerichtssiegels und den Buchstaben MK die Jahreszahl 1822 tragen. Es ergaben sich 7110 Parzellen. 1880 gab es rund 8000 Plannummern. (Leonhardt, Damm, Treptow, S. 133) werden. | Grenzstein Vermessung Gerichtssiegel Alsterweiler MK | Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten#Seite 133/1 | Seite 133/1 | 6 | 1822 | |||||
Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten | Grenzstein Alsterweiler | 21.8.1820
Albert: Im Morscheberg fehlen verschiedene Grenzsteine. Die Anfertigung von Grenzstäben ist dringend nötig. Ein Grenzbegang mit Edenkoben ist anzusetzen. (Leonhardt, Damm, Treptow, S. 396)
werden. | Grenzstein Pfad Vermessung Alsterweiler Morscheberg Grenzstab Grenzbegang | Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten#Seite 155/1 | Seite 155/1 | 6 | 1822 | |||||
Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten | Grenzstein Alsterweiler | 4.9.1820 Albert: Bis 7. dieses Monats werden die Grenzsteine zwischen Edenkoben und der 5. Haingeraide gesetzt, ein Steinhauer ist mitzubringen. Auf weiten Strecken zwischen der Haingeraide und Hambach bis zur Archenbach sind keine Grenzsteine zu finden. Grenzkundige Leute sollen (eventuell mit Hambach) bestellt werden. (Leonhardt, Damm, Treptow, S. 396). | Grenzstein Haingeraide Edenkoben Steinhauer Vermessung Alsterweiler Revierförster Albert Archenbach Argenbach | Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten#Seite 396/2 | Seite 396/2 | 6 | 1820 | |||||
Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten | Grenzstein Alsterweiler | Im Jahre 1822 wurden die Log- oder Grenzsteine gesetzt. (Leonhardt, Damm, Treptow, S. 154) werden. | Grenzstein Vermessung Alsterweiler 1822 Logstein | Ortschronik Maikammer-Alsterweiler/Seiten#Seite 154/1 | Seite 154/1 | 6 | 1822 | |||||
Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de) | Ein Hinkelstein ist ein unbehauener Naturstein, der ehedem wegen seiner Größe als Markierung im Gelände diente', Hinkelstääⁿ, -staaⁿ, Die älteste Erwähnung des Namens H. wohl in einer Grenzbeschreibung von Bolanden a. 1528, erhalten in Abschrift von 1700. a. 1533: den Bißheimer weck aussen hin in den Hinckelstein, der da inwendig den dreissig morgen steet vnd scheidet die drei gemarcken Vlbeßheim (Ilbesheim), Rüderßheim (Rittersheim) vnd Bißheim (Bischheim) [BrPr. 62, Bl. 2]; an anderer Stelle der gleichen Quelle: von demselben Hunckelstein. | Grenzstein Hinkelstein | Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de)#Seite Hinkelstein | Seite Hinkelstein |
Bilder
- Grenzstein (Bitte © beachten, ist an der jeweiligen Bilddatei nachgewiesen)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
- ↑ Doll, Anton (1985): Die Maikammerer Dorfordnung von 1549. In: Historischer Verein der Pfalz,, Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz., Speyer: Verlag des historischen Vereins der Pfalz e.V., 273, Seite 278 Nr. X ...niemand greben mach uber die gesatzten stein....
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Referenzierungen
- ^ Titel: Dorfordnung 1549.
Schlüssel: Dorfordnung 1549/Artikel#Artikel_10
Seite: Artikel_10
Zitat: Item von alter her ist verbotten, das neyemand in gemeinen wegen und soenderlich auff dem uberfelt was soll hawen; deßgleiche sol man die rech nit außroden und insetzen bey pene 1 lb heller. Dann wa ein wege nott wurd sein in der marck zu machen, wuort die gemein selber tuon wie von alter her, und sol daruober eyn jglicher gemeinsman sampt den verordenten schutzen bey seinem eyd den ubertretter anpringen und ruogen. Deßgleichen sol niemand greben machen uber die gesatzten stein, auch bey der eynungen eyn pfundt heller.
Übertragung: Es ist seit jeher verboten · daß jemand auf öffentlichen Wegen · insbesondere aber auf dem Überfeld etwas anbauen sollte. Ebensowenig sollte man den Rech ausroden oder einsetzen bei einer Strafe von 1 lb Heller. Wenn es aber erforderlich wäre · einen Weg in der Gemarkung anzulegen · würde es die Gemeinde · wie schon jeher · selbst tun. Jeder Gemeinsmann und die vereidigten Schützen sollte bei seinem Eid die Übertretenden anzeigen und rügen. Ebensowenig soll jemand Gräben machen über gesetzte Steine · ebenfalls bei einer Strafe von einem Pfundt Heller.
Anmerkung: Bestimmungen zur Gemarkung.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Gemeiner Weg · Überfeld · Mark · Gemeinsmann · Schütz · Stein · Gesetzter Stein · Grenzstein · Einung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Dorfordnung · Weistum · Maikammer · Alsterweiler
LINK: Gemeinsmann
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/images/5/50/Dorfordnung_maikammer_1549_Doll_.pdf
WIKI: Gemeiner Weg · Überfeld · Mark · Gemeinsmann · Schütz · Stein · Gesetzter Stein - ^ Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/101bis125#Seite_121/2
Seite: Seite_121/2
Zitat: Am 16. Mai 1820 stellten die 4 Bürgermeister mit Bevollmächtigten vor dem Landkommissariate Landau den Antrag auf Teilung. Zugleich gaben sie an, daß von dem ganzen Teile die Gemeinde Maikammer wegen ihrer stärkeren Bevölkerung ein Zwanzigstel voraus erhalten und der Rest zu 4 gleichen Teilen geteilt werden solle.
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Alsterweiler · Haingeraide · Teilung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 6
Sammlung: Alsterweiler · Haingeraide
LINK: Alsterweiler
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Alsterweiler