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Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel

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Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577 - Vorspann und Inhalt aller Artikel 1 bis 4

  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_Vorspann
    Seite: Artikel_Vorspann
    Zitat: Ich Wolfgang Heinrich von Weingarten...
    Übertragung: Das Buch enthält die von alters hergebrachten und ausgeübten Ordnungen. So wie man sie einhalten soll bei Strafen und Bußgeld.
    Anmerkung: Vorspann zum Geraidespruch mit dem Hinweis, daß diese Ausführungen als "von alters hero dazu verorndet" anzusehen sind. Somit galten sie wohl schon seit langer Zeit, ggf. als Weistum in mündlicher Überlieferung.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Vorspann · Geraidespruch · Maikammer · Überlieferung
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
    LINK: Alsterweiler · Maikammer
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    WIKI: Vierte Mittelhaingeraide
  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_1
    Seite: Artikel_1
    Zitat: Erstlichen sollen alle jahr uff den obgemelten tag zwehn centenmeister gezogen werden, doch alßo, daß ihrer vier seindt, ihe zween alter und zween junger, die da sollen geloben und schweren einem unsers vorgesetzten oberambtmanns zue Kirweyler abgeordnetem ambtßdiener von der gereiden wegen in beysein der vier schulthei9ßen oder in abweßenheit desßen ambtßdieners dem schultheißen zue Maycammer, auch dergleichen die förster, diese hernachgeschriebene ordnung getrewlich zu halten.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Regelung zur Wahl der Centenmeister. Es werden zwei neue in einem Jahr gewählt. Allerdings bleiben die im Jahr zuvor gewählten (zween alter) noch im Amt. Sie werden auf die getreue Einhaltung der folgenden Ordnung vereidigt (geloben und schweren).
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    Schlagwort: Centenmeister · Amtsdiener · Schultheiß · Förster · Ordnung
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_2
    Seite: Artikel_2
    Zitat: Item eß sollen auch alle vier wochen zween centenmeister und zween knecht uff den walt gehen bieß uff die Speyerbach und den walt besehen, und ob sie etwas bedeücht, daß dem walt schaden bringen mögt, sollen sie eß den förstern ansagen, daruff achtnehmen und zum besten vorkommen. Und solle ein jeder centenmeister vor seinen umbgang wie dan auch, wan sie umbs nachdienig gehen, iedeßmahl 2 ß 8 d und ein knecht 1 ß 4 d haben.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Waldbegang alle vier Wochen durch die zwei Centenmeister und zwei Knecht. Es soll die gesamte Geraide abgegangen werden "biß uff die Speyerbach". Wenn sie etwas feststellen, was dem Wald schaden könnte, sollen sie es den Förstern mitteilen. Jeder Centenmeister erhält dafür 2 Schilling und 2 Pfennig und jeder Knecht 1 Schilling und 4 Pfennige.
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    Schlagwort: Centenmeister · Förster · Ordnung
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    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_3
    Seite: Artikel_3
    Zitat: 'Item sollen eines ieden jahrs vier förster, nemblichen einer zue Kirweyler und einer zu St. Martin, uff st Jacobs tag und dann zween uff dem eschermittwoch, nemblich einer zue Maycammer und einer zu Diedeßfeld, gezogen werden.'
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Jedes Jahr werden vier Förster bestellt. Zwei Förster für Kirrweiler und Sankt Martin am Sankt Jakobstag, also dem 25. Juli, und einer zu Maikammer und einer zu Diedesfeld am Aschermittwoch.
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    Schlagwort: Centenmeister · Förster · Ordnung
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_4
    Seite: Artikel_4
    Zitat: Item eß sollen auch die förster bey ihren aydten verbundten sein, wann sie ein fewer uff der gereiden waldten sehen uffgehen, daß sie fleiß ankehren, damit kein schadt davon entstehe. Ob eß aber in ihrem vermögen nit weer, so sollen sie eß dem centenmeister anbringen, die sollen ihren fleiß auch ankehren. Were eß aber, daß daß fewer überhandtnehme, so sollen die von St. Martin die erste bey dem fewer sein. Sofern sie daß nit mögen bedawen, so sollen sie denen anderen schultheißen bottschafft thun, die sollen darnach von stundt ahn mit ihrer gemeind zuziehen bey der aynung, wie von alterß herokommen recht ist.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Regelungen und Verantwortlichekeiten für den Brandfall. Zunächst sind die Förster verantwortlich, einen Brand aufzuspüren. Sollten sie nicht in der Lage sein, den Brand zu lösschen, sind die Centenmeister zu informieren. Wenn aber auch diese nicht in der Lage sind, den Brand zu beherrschen, soll zunächst Stankt Martin einstehen. Wenn auch das nicht genüge, sollen die anderen Schultheißen informiert werden und sind mit ihrer Gemeinde hinzuzuziehen.
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    Schlagwort: Förster · Centenmeister · Brand · Feuer · Schultheiß
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577 - Inhalt aller Artikel 5 bis 9

  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_5
    Seite: Artikel_5
    Zitat: Item eß solle auch keinem außmärckhischen holtz gegeben werden.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: An Außmärkische (Fremde, nicht Geraidegenossen) soll kein Holz abgegeben werden.
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    Schlagwort: Außmärkische · Holz
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_6
    Seite: Artikel_6
    Zitat: Item welcher holtz auß der gereiden entfrembt, der soll derselbigen, alßbald mann eß innenwirdt, gäntzlichen entraupt sein.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Wird Holz an Fremde abgegeben, soll dem Fremden alles abgenommen werden.
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    Schlagwort: Fremde · Holz
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_7
    Seite: Artikel_7
    Zitat: Item wenn die förster einen frembten auff der gereiden finden, da ist die halbe aynung ihr, die andere halb der gereiden. Und wovon die gereiden stehet, sollen die knecht auch davon stehen, doch den costen, so darauffgangen oder noch gehen wirdt, herabgezogen.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Greifen Förster einen Fremden auf, gehört ihnen die halbe Strafzahlung, die ander Hälfte der Geraide. Davon sollen die Knecht bezahlt werden, abzüglich der enstandenen Kosten.
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    Schlagwort: Förster · Geraide · Knecht · Geradieknecht
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_8
    Seite: Artikel_8
    Zitat: Item so seindt die zween Zwerenberg verbotten, ieglicher stumpf bey sechs lb hl unnachläßig, desselbengleichen der Wolffthal, der Dörrenberg und der Hohenberg, alß weith der underzeichent ist, und dingen die obbestimbte berg jahr und tag nach.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Auf den zwei Zwerenbergen, dem Wolffthal, dem Dörrenberg und dem Hohenberg ist es verboten, Baumstämme (Stümpfe) zu holen.
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    Schlagwort: Zwerenberg · Wolfthal · Dörrenberg · Hohenberg
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    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_9
    Seite: Artikel_9
    Zitat: Item der Morschenberg, der Newbusch, Daubenberg undt Kallenth ist auch verbotten bey sechs lb hl.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Am Morschenberg, Neubusch, Daubenberg und Kalmit ist es auch verboten (siehe Artikel 8).
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    Schlagwort: Morschenberg · Neubusch · Daubenberg · Kalmit · Kallenth
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_10
    Seite: Artikel_10
    Zitat: Item der Daubenberg, Eichelberg und der Bornberg biß ahn daß nachdienig und alß weith die geraid gehet bey einem lb hl.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Am Daubenberg, Eichelberg und Bornberg soweit die Geraide geht.
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    Schlagwort: Daubenberg · Eichelberg · Bornberg
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_11
    Seite: Artikel_11
    Zitat: Item welcher um bayholtz bittet, der soll eß in vier wochen holen und daß in einem halben jahr bey seiner trew verbawen oder aber daß holtz stehen lassen. Weer eß aber, daß einem die zeit zu kurtz würde, mögten ihme die centenmeister daß ziel erstreckhen, doch alßo, daß sie dasselbig mit einem förster besichtigen, und sofern eß nit verbawt ist, so solle ihme die aynung ohnnachläßig abgenommen werden.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Wer um Bauholz bittet, muss dies innerhalb von vier Wochen holen und in einem halben Jahr verbauen. Oder er sollt das Holz stehen lassen. Die Zeitspanne kann durch den Centenmeister verlängert werden, doch sie sollen es mit dem Förster besichtigen und wenn es nicht verbaut ist, soll die Strafzahlung fällig werden.
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    Schlagwort: Einung · Bauholz · Förster · Centenmeister
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_12
    Seite: Artikel_12
    Zitat: Item welcher ein hauß, schewer, stall, keltterhauß oder anders von grund uff bawen will, dem soll mann geben, soviel stückh durch schultheiß und gericht erkent wirdt, in einem berg, so ihme benahmbst wirdt.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Wer ein Hauß, eine Scheune, einen stall, ein Kelterhaus oder etwas anderes neu bauen will, dem soll man soviele Stücke geben, durch den Schultheiß und das Gericht festgelegt, auf einem Berg, der im benannt wird.
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    Schlagwort: Schultheiß · Gericht · Berg
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
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  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_13
    Seite: Artikel_13
    Zitat: Item diß obgeschrieben holtz soll außgetheilt werden von denen, so durch daß oberambt jährlich darzue verordnet, der auch sein gelübt darumb thun soll, deme getrewlich nachzukommen. Soll demienigen, so bawen will, ein weißaxt angeschlagen werden, von denenienigen, so das holtz werdten anzeügen. Derselbig dem zu bawen noth ist, soll bey seiner trew beneben dem zimmermann anzeügen, wie weith undt wie lang er den baw machen will, darnach soll ihm nach erkantnuß holtz mitgetheilt werden, auch dasselbig holtz in einem monath holen und solches, alß oblauth, bey der trew verbawen. Dargegen ist der Hohenberg und der Alt Zwerenberg zugethan, und hinfürter wirdt mann keinem mehr bawholtz im Hohenberg und Zwerenberg geben.
    Dargegen hat mann ein stückh walts uffgethan am Dörrenberg, hebt ahn in dem deich, hinauff biß uff den umbweeg, ahn ein buchbaum, hatt ein creütz, von solchem buchbaum den umbweeg hinauß biß wider ahn einen aichbaum, hatt ein creütz, geht den berg hinein biß wieder ahn ein aichbaum, hatt ein creütz, wie eß alleß underfleckt ist. Darin soll mann bawholtz geben.

    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Das oben genannte Holz soll ausgeteilt werden von denjenigen, die vom Oberamt jährlich dazu verordnet wurden und sein Gelübde abgelegt hat, dem treulich nachzukommen. Von ihnen wird mit der Weißaxt das Holz gekennzeichnet. Der Bauherr soll dem Zimmerman anzeigen, wie weit und lang er den Bau machen möchte. Danach soll ihm das Holz mitgeteilt werden, das er in einem Monat zu holen und zu verbauen hat. Für dieses Holz sind der Hohenberg und der Alt Zwerenberg vorgesehen. Danach wird es kein Bauholz mehr im Hohenberg und Zwerenberg geben.
    Dafür hat man ein Stück Waldes am Dörrenberg aufgetan, ab dem Deich, hinauf bis auf den Umweg, an einen Buchenbaum, der ein Kreuz hat. Von dieser Buch den Umweg hinaus bis wieder an einen Eichenbaum, der ein Kreuz hat, geht es den Berg hinein bis wieder an einen Eichenbaum, der ein Kreutz hat. Darin soll Bauholz gegeben werden.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Hohenberg · Zwerenberg · Alt-Zwerenberg · Oberamt · Weißaxt · Zimmermann · Bauherr · Dörrenberg · Kreutz
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
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    WIKI: Vierte Mittelhaingeraide
  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_14
    Seite: Artikel_14
    Zitat: Item ist nachdienig ein stückh walts im Dörenberg, hebt ahn ahm umbweeg, geht die kehl uffen biß uff den rindtspfad, den rindtspfad hinderen biß uff den Alten Zwerenberg, wie eß underfleckt ist, neben Zwerenberg hienab biß wieder uff den umbweeg. Und waß in solchem zürckh, ist nachdienig gleich dem Zwerenberg.
    Mehr ist nachdienig gemacht ein stückh walts, hebt unden ahn der Wolffsscheren an, wie eß underfleckt ist, bieß in die Teüffelskehl unnd die Deufelßkeel hinauff biß ahn den großen buchbaum, von solchem buchbaum biß uff daß Oberscheid, biß uff den mittelsten weeg ahn ein buchbaum, darahn ein creütz gehawaen, und den weeg außen biß ahn die Büchenstöckh, darbey auch ein junger eichbaum mit einem creütz, von solchem jungen aichbaum biß uff daß Studelbühl. Und waß in solchem zirckh liegt, dient jahr und tag nach gleich dem Zwerenberg.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Nachdienig gilt das für ein Stück Wald im Dörrenberg, von einem Umweg kommend, die Kehl hinauf bis auf den Rindspfad, den Rindspfad nach hinten bis auf den Alten Zwerenberg, wie es unterfleckt ist, neben dem Zwerenberg hinab bis wieder auf den Umweg. Was in diesem Bezirk steht, ist nachdienig gleich dem Zwerenberg.
    Abgrenzung eines weiteren Waldstückes, das dem Zwerenberg dient.Von der Wolfschere bis in die Teufelskehl bis zum Oberscheid bis Studelbühl.
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    Schlagwort: Zwerenberg · Dörrenberg · Rindspfad · Alter Zwerenberg · Bezirk · Studelbühl · Wolfschere · Oberscheid
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
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    WIKI: Vierte MittelhaingeraideAbfg
  • Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
    Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_15
    Seite: Artikel_15
    Zitat: Item ist nachdienig gemacht ein stückh walts von dem Studenbühel ahn biß uff die Leimengrub, von der Leimengruben den weeg für, der in Frommen Thal gehet, den weeg außen biß in die Windtlöcher, solcher berg für biß ahn den Studenborn, vom Studenborn ahn biß ahn einen großen künbaum, darahn ein creütz, fürter ahn einen anderen künbaum, darahn auch ein creütz gehawen, von solchem künbaum biß ahn die alt steyg, darahn die Küerbach herabfliest, darbey ein buchbaum mit einem creütz, von der alten steyg ahn den weeg hieauff, wie eß alleß underfleckt ist, biß ahn die Büchenstöckh ist dachdienig gleich dem Zwerenberg.
    Übertragung: Friedmann (2013)
    Anmerkung: Vom Studenbühl bis zur Leimengrub und von dort entlang des Weeges, der ins Frommental führt, bis zu den Windlöchern bis an den Studenborn, von dort über einen großen Künbaum bis an die alte Steig, an der der Küerbach fließt den Weg hinauf, dient ebenso dem Zwerenberg.
    Es gibt keine Notes.
    Schlagwort: Zwerenberg · Leimengrub · Frommental · Windlöcher · Studenborn · Alte Steig
    Quelle:
    Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
    Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
    Stufe: 2
    Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung · Alte Steig
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