Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Hofmann
Version vom 13. März 2016, 18:41 Uhr von Matzinger (Diskussion | Beiträge)
Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm. Er ist dem Eigentümer zu Abgaben verpflichtet.[1]
| Hofmann | ||
|---|---|---|
| Bürgerliste zum Kirchenbuch | Hofmann | Ziegelscheuer Weinsperhof Winschbacherhof |
| Andreas Held | Hofmann | Dalbergischer Hof |
| Jakob Kögel | Hofmann | Alsterweiler Hofgut (Kloster Sankt Klara (Speyer)) |
| Der in der Ziegelscheuer | Hofmann | Ziegelscheuer |
Weitere Amtsfunktionen
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: DRW – Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache unter woerterbuchnetz.de
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofmann gehört den Kategorien an: Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 13.03.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Hofmann. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Hofmann ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.06.2026 ↑... Seitenanfang