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Hofmann
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Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm (Beständer). Er ist dem Eigentümer zu Abgaben verpflichtet.[1]
| Hofmann | ||
|---|---|---|
| Bürgerliste zum Kirchenbuch | Hofmann | Ziegelscheuer Weinsperhof Winschbacherhof |
| Andreas Held | Hofmann | Dalbergischer Hof |
| Jakob Kögel | Hofmann | Alsterweiler Hofgut (Kloster Sankt Klara (Speyer)) |
| Der in der Ziegelscheuer | Hofmann | Ziegelscheuer |
Weitere Amtsfunktionen (nur Personen in Alsterweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: DRW – Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache unter woerterbuchnetz.de
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofmann gehört den Kategorien an: Funktion
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