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Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2016, 18:26 Uhr
Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm. Er ist dem Eigentümer zu Abgaben verpflichtet.[1]
| Hofmann | |
|---|---|
| Bürgerliste zum Kirchenbuch | Hofmann |
| Andreas Held | Hofmann |
| Jakob Kögel | Hofmann |
| Der in der Ziegelscheuer | Hofmann |
Weitere Amtsfunktionen
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: DRW – Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache unter woerterbuchnetz.de
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofmann gehört den Kategorien an: Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 13.03.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Hofmann. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Hofmann ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.06.2026 ↑... Seitenanfang