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Landschreiber
Der Landschreiber war ein Beamter der Verwaltung. Andere Bezeichnungen sind auch: Schreiber, Beamter, Finanzbeamter, Gerichtsschreiber. In der Kurpfalz wurde der Begriff für einen Bediensteten (Beamten) verwendet[1], der in "gemischten Funktionen" der Verwaltung tätig war. Der Landschreiber ist kein Beruf, sondern eine Funktion.
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Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Alle Definitionen aus dem Deutschen Rechtswörterbuch (DRW) unter woerterbuchnetz.de/abgerufen am 14. März 2016
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