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Landschreiber
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Der Landschreiber[beg 1] war ein Beamter der Verwaltung. Andere Bezeichnungen sind auch:
- Schreiber,
- Beamter,
- Finanzbeamter[1],
- Gerichtsschreiber.
In der Kurpfalz wurde der Begriff für einen Bediensteten (Beamten) verwendet[2], der in "gemischten Funktionen" der Verwaltung tätig war. Der Landschreiber ist kein Beruf, sondern eine Funktion.
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Literatur
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- ↑ Definition
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Landschreiber gehört den Kategorien an: Funktion
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