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Landschreiber: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Kurpfalz wurde der Begriff für einen Bediensteten (Beamten) verwendet<ref>Alle Definitionen aus dem Deutschen Rechtswörterbuch (DRW) unter woerterbuchnetz.de/abgerufen am 14. März 2016</ref>, der in "gemischten Funktionen" der Verwaltung tätig war. Der Landschreiber ist kein [[Beruf]], sondern eine [[Funktion]]. | In der Kurpfalz wurde der Begriff für einen Bediensteten (Beamten) verwendet<ref>Alle Definitionen aus dem Deutschen Rechtswörterbuch (DRW) unter woerterbuchnetz.de/abgerufen am 14. März 2016</ref>, der in "gemischten Funktionen" der Verwaltung tätig war. Der Landschreiber ist kein [[Beruf]], sondern eine [[Funktion]]. | ||
Version vom 26. März 2016, 16:30 Uhr
Der Landschreiber[beg 1] war ein Beamter der Verwaltung. Andere Bezeichnungen sind auch:
- Schreiber,
- Beamter,
- Finanzbeamter[1],
- Gerichtsschreiber.
In der Kurpfalz wurde der Begriff für einen Bediensteten (Beamten) verwendet[2], der in "gemischten Funktionen" der Verwaltung tätig war. Der Landschreiber ist kein Beruf, sondern eine Funktion.
Weitere Funktionen (nur Personen in Alsterweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
- ↑ Definition
Kategorien
Landschreiber gehört den Kategorien an: Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 26.03.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Landschreiber. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Landschreiber ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang