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| − | <ref>Die Visitation, plur. die -en, aus dem Lat. Visitatio, eine Besichtigung, Untersuchung, ein nur in einigen Fällen übliches Wort. Eine gerichtliche Haussuchung heißt zuweilen eine Visitation. Die Kirchen-Visitation in der evangelischen Kirche, die Untersuchung der Kirchenrechnungen und des übrigen kirchlichen Zustandes einer Gemeinde, von dem Superintendenten, oder einem andern kirchlichen Vorgesetzten.</ref> | ||
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Version vom 5. Juni 2016, 16:04 Uhr
Visitator (auch Beschauer, Güterbeschauer, Zollbeseher) ist eine Funktionsbezeichnung aus der Verwaltung[1]. Der Visitator ist ein beeidigter obrigkeitlicher Bedienter, welcher die ankommenden Güter besichtigt, damit ein Zoll davon gegeben werde. [beg 1]
Weitere Amtsfunktionen (nur Personen in Alsterweiler)
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Adelung, Christoph Johann (1970) Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 4, Sp. 1216 bis 1217
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
- ↑ Die Visitation, plur. die -en, aus dem Lat. Visitatio, eine Besichtigung, Untersuchung, ein nur in einigen Fällen übliches Wort. Eine gerichtliche Haussuchung heißt zuweilen eine Visitation. Die Kirchen-Visitation in der evangelischen Kirche, die Untersuchung der Kirchenrechnungen und des übrigen kirchlichen Zustandes einer Gemeinde, von dem Superintendenten, oder einem andern kirchlichen Vorgesetzten. In: Adelung, Christoph Johann (1970) Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Bd. 4, Sp. 1216 bis 1217
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Visitator gehört den Kategorien an: Funktion
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