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Lehensbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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{{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' ist eine vom [[Lehensherrn]] für den [[Lehensnehmer]] (Lehensmann) ausgestellte [[Urkunde]] über ein [[Lehen]]. Diese Urkunde wurde nach dem Lehensakt gegen einen [[Lehensrevers]] getaucht. Dieser Lehensrevers wurde vom Lehensnehmer ausgestellt. Mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe in geistlichen und weltlichen Territorien üblich geworden. Bestandteile sind die [[Investitur]], die [[Lehenspflichtformel]]. Der Lehensrevers unterscheidet sich von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief. In der Regel werden [[:Attribut:hat den Aussteller|Aussteller]] und [[:Attribut:Empfänger|Empfänger]] ausgetauscht sowie die Personalpronomina angepasst.
 
{{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' ist eine vom [[Lehensherrn]] für den [[Lehensnehmer]] (Lehensmann) ausgestellte [[Urkunde]] über ein [[Lehen]]. Diese Urkunde wurde nach dem Lehensakt gegen einen [[Lehensrevers]] getaucht. Dieser Lehensrevers wurde vom Lehensnehmer ausgestellt. Mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe in geistlichen und weltlichen Territorien üblich geworden. Bestandteile sind die [[Investitur]], die [[Lehenspflichtformel]]. Der Lehensrevers unterscheidet sich von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief. In der Regel werden [[:Attribut:hat den Aussteller|Aussteller]] und [[:Attribut:Empfänger|Empfänger]] ausgetauscht sowie die Personalpronomina angepasst.
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Aktuelle Version vom 22. August 2021, 12:04 Uhr

Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Borgfrucht, Broteinung, Böll, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Einwohner, Erdbeben, Fron, Geraidegenosse, Glockenzehnt, Grummet, Gült, Haustypologie… weitere Ergebnisse

Lehensbrief ist eine vom Lehensherrn für den Lehensnehmer (Lehensmann) ausgestellte Urkunde über ein Lehen. Diese Urkunde wurde nach dem Lehensakt gegen einen Lehensrevers getaucht. Dieser Lehensrevers wurde vom Lehensnehmer ausgestellt. Mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe in geistlichen und weltlichen Territorien üblich geworden. Bestandteile sind die Investitur, die Lehenspflichtformel. Der Lehensrevers unterscheidet sich von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief. In der Regel werden Aussteller und Empfänger ausgetauscht sowie die Personalpronomina angepasst.

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Lehensbrief gehört den Kategorien an: Recht, Begriff

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