Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Lehensbrief: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | {{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' ist eine vom [[Lehensherrn]] für den [[Lehensnehmer]] (Lehensmann) ausgestellte [[Urkunde]] über ein [[Lehen]]. Diese Urkunde wurde nach dem Lehensakt gegen einen [[Lehensrevers]] getaucht. Dieser Lehensrevers wurde vom Lehensnehmer ausgestellt. Mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe in geistlichen und weltlichen Territorien üblich geworden. Bestandteile sind die [[Investitur]], die [[Lehenspflichtformel]]. Der Lehensrevers unterscheidet sich von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief. In der Regel werden [[:Attribut:hat den Aussteller|Aussteller]] und [[:Attribut: | + | {{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' ist eine vom [[Lehensherrn]] für den [[Lehensnehmer]] (Lehensmann) ausgestellte [[Urkunde]] über ein [[Lehen]]. Diese Urkunde wurde nach dem Lehensakt gegen einen [[Lehensrevers]] getaucht. Dieser Lehensrevers wurde vom Lehensnehmer ausgestellt. Mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe in geistlichen und weltlichen Territorien üblich geworden. Bestandteile sind die [[Investitur]], die [[Lehenspflichtformel]]. Der Lehensrevers unterscheidet sich von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief. In der Regel werden [[:Attribut:hat den Aussteller|Aussteller]] und [[:Attribut:Empfänger|Empfänger]] ausgetauscht sowie die Personalpronomina angepasst. |
Version vom 22. August 2021, 12:02 Uhr
Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Borgfrucht, Broteinung, Böll, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Einwohner, Erdbeben, Fron, Geraidegenosse, Glockenzehnt, Grummet, Gült, Haustypologie… weitere Ergebnisse
Lehensbrief ist eine vom Lehensherrn für den Lehensnehmer (Lehensmann) ausgestellte Urkunde über ein Lehen. Diese Urkunde wurde nach dem Lehensakt gegen einen Lehensrevers getaucht. Dieser Lehensrevers wurde vom Lehensnehmer ausgestellt. Mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe in geistlichen und weltlichen Territorien üblich geworden. Bestandteile sind die Investitur, die Lehenspflichtformel. Der Lehensrevers unterscheidet sich von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief. In der Regel werden Aussteller und Empfänger ausgetauscht sowie die Personalpronomina angepasst.