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Pfründe: Unterschied zwischen den Versionen

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{{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: [[Präbende]]) ist ein vielfältiger [[:Kategorie:Begriff|Begriff]]. Die Pfründe bezeichnet unter anderem:
 
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* eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
 
* eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
* ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist   
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* ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist ([[HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633]])  
 
* eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe
 
* eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe
 
* ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben
 
* ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben

Version vom 10. März 2019, 11:50 Uhr

Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Borgfrucht, Broteinung, Böll, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Einwohner, Erdbeben, Fron, Geraidegenosse, Glockenzehnt, Grummet, Gült, Haustypologie… weitere Ergebnisse

Pfründe (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: Präbende) ist ein vielfältiger Begriff. Die Pfründe bezeichnet unter anderem:

  • eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
  • ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist (HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633)
  • eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe
  • ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben
  • eine bestimmte Menge, Portion, wie sie in Pfründverträgen festgelegt
  • ein Anspruch auf die Ausübung von Rechten, damit verbundener Erträge und Zahlungen[1]


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. siehe dazu: Deutsches Rechtswörterbuch Sp.1015-1016

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Pfründe gehört den Kategorien an: Begriff, Zehnt

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 10.03.2019". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfründe. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfründe ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang