Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Pfründe: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: [[Präbende]]) ist ein vielfältiger [[:Kategorie:Begriff|Begriff]]. Die Pfründe bezeichnet unter anderem: | {{VorspannVerweisBegriff}}'''{{PAGENAME}}''' (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: [[Präbende]]) ist ein vielfältiger [[:Kategorie:Begriff|Begriff]]. Die Pfründe bezeichnet unter anderem: | ||
* eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt | * eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt | ||
| − | * ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist | + | * ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist ([[HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633]]) |
* eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe | * eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe | ||
* ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben | * ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben | ||
Version vom 10. März 2019, 11:50 Uhr
Andere Begriffe: Allmende, Barock, Bedbuch, Bede, Borgfrucht, Broteinung, Böll, Bürger, Daub, Egerte, Einspänniger, Einung, Einwohner, Erdbeben, Fron, Geraidegenosse, Glockenzehnt, Grummet, Gült, Haustypologie… weitere Ergebnisse
Pfründe (Einzahl: die Pfründe, Mehrzahl: die Pfründen, im Falle von kirchlichen Pfründen auch: Präbende) ist ein vielfältiger Begriff. Die Pfründe bezeichnet unter anderem:
- eine durch eine Person oder Institution gewährte Nahrung, Verköstigung, Unterhalt
- ein für einen Geistlichen bestimmtes Amt, das mit einem selbständigen Einkommen (unterschiedlicher Art, wie Naturalien, bestimmten Geldsummen, Gütern, Nutzungsrechten) aus einem Stiftungskapital, Grundvermögen, Abgaben ausgestattet ist (HStA M Rheinpfalz-Urkunden Nr.1633)
- eine Abgabe zur Finanzierung einer Pfründe
- ein vertragsmäßig durch Einkauf oder Stiftung gesicherter Unterhalt in Naturalien, Geld, Unterkunft, durch Einkauf in eine dazu bestimmte Einrichtung (Spital, Siechenhaus, Armenhaus, aber auch Kloster usw.) erworben
- eine bestimmte Menge, Portion, wie sie in Pfründverträgen festgelegt
- ein Anspruch auf die Ausübung von Rechten, damit verbundener Erträge und Zahlungen[1]
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: Deutsches Rechtswörterbuch Sp.1015-1016
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Pfründe gehört den Kategorien an: Begriff, Zehnt
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 10.03.2019". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfründe. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfründe ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang