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LA Sp F 14 Nr.2798a

Aus Alsterweiler
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Urkunde LA Sp F 14 Nr.2798a

Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: 1795 Juni 16
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

Person.jpg

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp F 14 Nr.2798a
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Ausfautei Edenkoben
Best.Verz. Ausfauteiakten Edenkoben
Titel Actum Maikammer den 16ten Juni 1795
Inhalt Nachlass
Umfang ca. 50 Seiten
Aussteller Ausfauteiamt Edenkoben
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger Koch Erben
Siegler Fehlt
Datum 1795 Juni 16
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original ja
Text-Übertragung in Bearbeitung
Weitere Personen Bernhardt Koch · Maria Salome Hartlieb · Heinrich Koch (1781) · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Kleidung für Heinrich Koch (1781) · Werkzeug für Heinrich Koch (1781)
Schlagwort

Nachlass · Heinrich Koch (1781) · Haushalt

Sammlung

Akt

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2016-04-22


Die Urkunde trägt den Titel: [Actum] Maikammer den 16ten Juni 1795. Sie gehört zu dem umfangreichen Bestand der Ausfauteiakten Edenkoben. Die Urkunde behandelt die Erbschaftsfeststellung für die Erben von Bernardt Koch und Maria Salome Hartlieb. Darin befinden aich Schuldverschreibungen des [[Bernhard Koch], die Aufführung eines unehelichen Kindes, namens Emanuel Koch (Sohn der Tochter Margarete Koch), ein Heiratshinweis zu Friedrich Kranzbühler, Buchdrucker in Speyer. Auch werden die Auswanderungsziele der Söhne und Brüder von Heinrich Koch (1781) genannt. Für Heinrich Koch (1781) werden detailliert die Erbschaftsgegenstände und die Geldbeträge benannt. Der Akt führt zahlreiche Namensnennungen für Maikammer und Alsterweiler sowie Berufsbezeichnungen, Haus- und Grundstücksangaben zur Familie Koch und Nebenliegern auf.

Regest

10 Tage nach dem Tod des Bernhardt Koch (seine Frau Maria Salome Hartlieb war bereits ein Jahr zuvor verstorben), am 16. Juni 1795 wurde der Nachlass des Ehepaares geregelt. Zuständig war das Ausfauteiamt Edenkoben, das darüber ein umfangreiches Protokoll verfasste. In der 50-seitigen Aufstellung werden alle Haushaltsgeräte (Fahrniß) sowie die Grundstücke und Häuser aufgerechnet. Die Ausstände wegen nicht beglichener Rechnungen für Schreinerarbeiten des Vaters sowie die Schulden des Ehepaares gegenüber anderen Bürger sowie die Verpflichtungen für Leistungen, z.B. am Seminar in Bruchsal werden gegenübergestellt. Die verbleibende Summe wird als Anteil auf die noch verbliebenen Kinder verteilt, darunter auch Heinrich Koch (1781). Er erhielt einige Handwerksgeräte ("Ein Hobell banck Gegen 50 Hobel Ein Hand seege und Diebell Bohrer Ein Meißell und ein klein Seege Leimpfännell und Grund Hobell") und Kleidung des Vaters ("vätterlich Kleidung dem Sohn Henrich"), ließ sich aber den größten Teil seines Erbes in bar auszahlen und zwar über drei Jahre (jeweils an Martini) verteilt. Sie Summen lauteten:

  • Martini 1795

Bei curator Maßa 63,25

  • Martini 1796

Bei curator Maßa 202,08

  • Martini 1797

Bei curator Maßa 130,13

In der Summe sind dies 395,46 Gulden. Darin waren die Waren und die Kleidung sowie kleinere Summen an Verpflichtungen des Vaters bereits in Abzug gebracht. Es kann angenommen werden, daß Heinrich Koch (1781) das Geld für sein Studium an der Akademie der Bildenden Künste (Wien) benötige sowie für seinen Lebensunterhalt in Wien.

Übertragung

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

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Begriffe

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