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Johannes Ernst: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2026, 14:23 Uhr
Johannes Ernst (*18. April 1763 in Maikammer, †{{{Sterbedatum Hinweis}}})04. Oktober 1836 in Maikammer[1][2]) war Gutsbesitzer und der Sohn von Johann Philipp Ernst und Anna Maria Pfoh (1423). Johannes Ernst war verheiratet mit Maria Barbara Blumenstiel (Heirat: 1796, aus Alsterweiler) und lebte in Maikammer. Aus der Ehe gingen 4 [anm 1] Kinder hervor.
Nachkommen
Eigentum
In der Abfrage wurden keine passenden Ergebnisse gefunden. Eigentum ist möglich, aber bisher noch nicht nachgewiesen.
Funktion
- Johannes Ernst#Adjunkt (Name: Johannes Ernst, Funktion: Adjunkt, Datum:: 1827, Quelle (Beginn): Leonhardt (1928)/Seite, bis: 1832, Quelle (Ende): Leonhardt (1928)/Seite, Ort:: Maikammer)
- Johannes Ernst#Gerichtsschöffe (Name: Johannes Ernst, Funktion: Gerichtsschöffe, Ort:: Maikammer)
- Johannes Ernst#Weinsticher (Name: Johannes Ernst, Funktion: Weinsticher, Datum:: 1827, (Quelle Datum): Leonhardt (1928)/Seite142, (Zeitraum) von: Unbekannt, Quelle (Beginn): Fehlt, bis: Unbekannt, Quelle (Ende): Fehlt, Ort:: Alsterweiler)
Fundstellen zu Johannes Ernst
Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 1
| Sammlung_1 | Sammlung_2 | Anmerkung | Zitat | Schlagwort | Fundstelle | SeiteDieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki. | Nutzen für Alsterweiler | Jahr | Tag | Datum | Vorkommen | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten | Funktion Alsterweiler | Jährliche Verpachtung der Aufgaben des Weinstichers und des Weinläders. | Bis 1826 wurde das Geschäft des Weinstichers und der Weinläder jährlich verpachtet. Letztere zahlten 75 fl. Pacht. Vom Jahre 1827 an wurden die 2 Adjunkten (Joh. Ernst und Sebastian Hauck) Weinsticher. Ihre Gehilfen und die Läder bestimmte der Gemeinderat. | Johannes Ernst 1826 Weinläder Eichgeld Stichgeld Sebastian Hauck Weinsticher | Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten#Seite 142/1 | Seite 142/1 |
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Die Daten stammen aus: Schäfer/Stöckl (2015).
- ↑ Schäfer/Stöckl (2015), Seite 238, Eintrag <1423>.
Anmerkungen
- ↑ Die Angabe 0 kann auch bedeuten, daß die Daten zu den Kindern den datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen und nicht angezeigt werden dürfen.
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Johannes Ernst gehört den Kategorien an: Person (Alsterweiler)
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 17.02.2026". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Johannes Ernst. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Johannes Ernst ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang
Johannes Ernst wurde am Sun, 19 Apr 2026 02:56:59 +0000 in dieser Version in die Liste der Personenartikel aufgenommen.
Die Vorlage hat ausgefüllt: Matthias C.S. Dreyer/2026-02-17 Der für das Attribut „Sterbedatum Hinweis“ des Datentyps Seite angegebene Wert „{{{Sterbedatum Hinweis}}}“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Johannes Ernst war Weinsticher[1][2] und Adjunkt.
- ↑ Bis 1826 wurde das Geschäft des Weinstichers und der Weinläder jährlich verpachtet. Letztere zahlten 75 fl. Pacht. Vom Jahre 1827 an wurden die 2 Adjunkten (Joh. Ernst und Sebastian Hauck) Weinsticher. Ihre Gehilfen und die Läder bestimmte der Gemeinderat. Am 22. Dezember 1838 fand noch einmal eine Regelung statt. Es wurden für Maikammer und Alsterweiler je 2 Weinsticher, die von nun an dem Gemeinderat angehören sollten, gewählt. Jedes Jahr schied einer aus. Durch das Los kam ein neuer dazu. Ein Weinhändler konnte kein Weinsticher werden. Der Käufer hatte von 1 Fuder Wein 1 Gulden 30 Kr. zu zahlen. Davon erhielt der Weinsticher 5 Kreuzer Stichgeld, 15 Kreuzer Eichgeld, der Läder bezog 15 Kreuzer, der Rest von 55 Kreuzern floß in die Gemeindekasse. Kaufte ein hiesiger Weinhändler hier Wein, der auch hier blieb, so erhielt der Läder 40 Kreuzer Trägerlohn, wovon 8 Kreuzer in die Gemeindekasse flössen.
- ↑ Leonhardt (1928), Seite 142