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Dorfordnung 1549/Artikel: Unterschied zwischen den Versionen

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|zitat=Item wa ein underkaufer mit brott oder wecken gefunden wurd, so das gewicht nit haben, so sol derselbig underkaufer ungebetten und unnachleßlich 18 d zu eynunge zu geben schuldigk sein, so oft und dick sollichergleichen geschicht.
 
|zitat=Item wa ein underkaufer mit brott oder wecken gefunden wurd, so das gewicht nit haben, so sol derselbig underkaufer ungebetten und unnachleßlich 18 d zu eynunge zu geben schuldigk sein, so oft und dick sollichergleichen geschicht.
 
|uebertragung=Wird ein Unterkäufer mit Brot oder Weck aufgefunden, die das Gewicht nicht haben, soll der Unterkäufer 18 d schuldig sein, so häufig das geschieht.
 
|uebertragung=Wird ein Unterkäufer mit Brot oder Weck aufgefunden, die das Gewicht nicht haben, soll der Unterkäufer 18 d schuldig sein, so häufig das geschieht.
|anmerkung=
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|anmerkung=Siehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572.
 
|schlagwort=Brot;Weck;Broteinung;Weckeinung;Bäcker;Einung|+sep=;  
 
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|zitat=Item es soll ein jeder becker oder underkaufer an eynem sonntag und feyertagk für 2 ß d weck und brott vor der kirchen feyl haben, und so einer daran seumigk, derselb sol unnachleßlich 2 ß d fur eynunge verprochen haben, so oft und dick das beschicht.
 
|zitat=Item es soll ein jeder becker oder underkaufer an eynem sonntag und feyertagk für 2 ß d weck und brott vor der kirchen feyl haben, und so einer daran seumigk, derselb sol unnachleßlich 2 ß d fur eynunge verprochen haben, so oft und dick das beschicht.
 
|uebertragung=Jeder Bäcker und Unterkäufer soll an einem Sonntag und Feiertag Weck und Brot vor der Kirche anbieten für 2 ß D. Sollte er das versäumen, hat er 2 ß d als Einung zu zahlen , so häufig das geschieht.
 
|uebertragung=Jeder Bäcker und Unterkäufer soll an einem Sonntag und Feiertag Weck und Brot vor der Kirche anbieten für 2 ß D. Sollte er das versäumen, hat er 2 ß d als Einung zu zahlen , so häufig das geschieht.
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|anmerkung=Siehe dazu auch die Einnahmenaufstellung des Jahres 1572.
 
|schlagwort=Brot;Weck;Broteinung;Weckeinung;Bäcker;Einung|+sep=;  
 
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Version vom 28. Juli 2023, 11:16 Uhr

Vorspann1
Alle Artikel: Artikel 12, Artikel 23, Artikel 34,Artikel 45, Artikel 56, Artikel 67, Artikel 78,Artikel 89, Artikel 910, Artikel 1011, Artikel 1112, Artikel 1213, Artikel 1314, Artikel 1415, Artikel 1516, Artikel 1617, Artikel 1718, Artikel 1819, Artikel 1920, Artikel 2021, Artikel 2122, Artikel 2223, Artikel 2324, Artikel 2425, Artikel 2526, Artikel 2627, Artikel 2728, Artikel 2829, Artikel 2930, Artikel 3031, Artikel 3132, Artikel 3233, Artikel 3334, Artikel 3435, Artikel 3536,Artikel 36:37, Artikel 3738, Artikel 3839, Artikel 3940, Artikel 4041, Ordnung Widder42.

Dorfordnung 1549 - Vorspann und Artikel I. bis IV.



Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel V. bis IX.



Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel X. bis XIV.


Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel XV. bis XIX.


Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel XX. bis XXIV.


Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel XXV. bis XXIX.



Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel XXX. bis XXXIV.



Dorfordnung 1549 - Inhalt aller Artikel XXXV. bis XL. und Ordnung zu Widder