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| − | Der Stein konnte im Jahr 2021 nicht mehr gefunden werden. Der weitere Grenzverlauf der heutigen Grenze zwischen Maikammer und Sankt Martin war nicht Bestandteil der Haingeraideteilung. Sie umschluss ausschließlich das Waldgebiet. Insofern ist auch klar, daß die sich in der freien Feldflur befindlichen Steine nicht zu der 1822er Zählung gehören. Es sei denn, ihr Standort wurde verändert. Die genaue Begrenzung der Vermessung für die Haingeraideteilung geht aus dem [[Katasterplan 1823]] hervor. | + | Der Stein konnte im Jahr 2021 nicht mehr gefunden werden. Im Jahre 2022 wurde der Stein gefunden. |
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| + | Der weitere Grenzverlauf der heutigen Grenze zwischen Maikammer und Sankt Martin war nicht Bestandteil der Haingeraideteilung. Sie umschluss ausschließlich das Waldgebiet. Insofern ist auch klar, daß die sich in der freien Feldflur befindlichen Steine nicht zu der 1822er Zählung gehören. Es sei denn, ihr Standort wurde verändert. Die genaue Begrenzung der Vermessung für die Haingeraideteilung geht aus dem [[Katasterplan 1823]] hervor. | ||
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Version vom 18. August 2022, 19:37 Uhr
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Gebiet: Spielfeld
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Grenzstein 1 steht am südlichen Ende der Flurlage Ziegelscheuer am Waldrand (heute ein Dreieck mit Gebüschen). Der Stein markiert den abgewinkelten Grenzverlauf von Westen kommend nach Süden entlang der Flurlage Ziegelscheuer zum heutigen Waldrand. Der weitere Verlauf folgt dem Weg am Waldrand entlang.
Der Stein konnte im Jahr 2021 nicht mehr gefunden werden. Im Jahre 2022 wurde der Stein gefunden.
Der weitere Grenzverlauf der heutigen Grenze zwischen Maikammer und Sankt Martin war nicht Bestandteil der Haingeraideteilung. Sie umschluss ausschließlich das Waldgebiet. Insofern ist auch klar, daß die sich in der freien Feldflur befindlichen Steine nicht zu der 1822er Zählung gehören. Es sei denn, ihr Standort wurde verändert. Die genaue Begrenzung der Vermessung für die Haingeraideteilung geht aus dem Katasterplan 1823 hervor.
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Grenzstein 1 gehört den Kategorien an: Grenzstein
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Referenzierungen
- ^ Theilungsakt der fünften Haimgeraide/#AbschnittB