Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Hofgut: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K |
||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
3 Fürstengut | 3 Fürstengut | ||
II abgesondertes Hofgut außerhalb eines Dorfs (II) gelegener Hof (II 2 oder II 4 a) | II abgesondertes Hofgut außerhalb eines Dorfs (II) gelegener Hof (II 2 oder II 4 a) | ||
| − | III Getreide bestimmer Menge vom Wirtschaftshof und von gewissen Bevorzugten, das wöchentlich in der Fronmühle gemahlen wird," zitiert nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)</ref>, ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.<ref>Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.</ref> | + | III Getreide bestimmer Menge vom Wirtschaftshof und von gewissen Bevorzugten, das wöchentlich in der Fronmühle gemahlen wird," zitiert nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)</ref>, ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen [[Abgaben]] und [[Diensten]] belastet ist.<ref>Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.</ref> Die pfälzischen Klöster bedienten sich zur Einnahme von Waren, aber auch von Geld, dem Ertrag aus dem Eigentum oder Besitz in nahe gelegenen Ortschaften.<ref>Diese Praxis war auch bei Landesherren, Gemeinden usw. verbreitet. Siehe dazu: [[Gült]], [[Fron]], [[Zehnt]].</ref> |
| + | Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestellten [[Hofmann]], [[Beständer]] oder Verwalter bewirtschaftet. In Alsterweiler hatten mehrere Klöster aus Speyer Hofgüter und Grundbesitz. Siehe dazu: | ||
* [[Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)]] | * [[Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)]] | ||
* [[Alsterweiler Hofgut (Kloster St. Klara Speyer)]] | * [[Alsterweiler Hofgut (Kloster St. Klara Speyer)]] | ||
Version vom 24. April 2016, 11:24 Uhr
Hofgut[1], ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.[2] Die pfälzischen Klöster bedienten sich zur Einnahme von Waren, aber auch von Geld, dem Ertrag aus dem Eigentum oder Besitz in nahe gelegenen Ortschaften.[3] Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestellten Hofmann, Beständer oder Verwalter bewirtschaftet. In Alsterweiler hatten mehrere Klöster aus Speyer Hofgüter und Grundbesitz. Siehe dazu:
- Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer)
- Alsterweiler Hofgut (Kloster St. Klara Speyer)
- Alsterweiler Hofgut (Stift St. German und Moritz Speyer)
- Kredenburg
Ähnliche Hofgüter gab es auch in Maikammer:
- Maikammer Hofgut (Kloster St. Maria Magdalena Speyer) - Niedergasse (heute Marktstraße)
- Maikammer Hofgut (Kloster St. Maria Magdalena Speyer) - Weiherstraße 1a (?, Eyergasse)
Leonhardt geht von weiteren Hofgütern aus, die bisher noch nicht belegt werden konnten[4]:
- Eußerthaler Probstei-Erbbestands-Weingut[5]
- Erbbestandsgut Kloster Heilsbruck[6][7]
- Haus und Güter des Bischof Lothar Friedrich[8][9]
Abschließend sei noch auf den Weinsperhof und die Ziegelscheuer verwiesen, die ebenfalls als Hofgut (Dalbergsches Hofgut bzw. Bischöfliche Scheuer) erwähnt werden:
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ "Hofgut, dem Hofrecht (I) unterliegendes Gut a allgemein b im engeren Sinn, im Unterschied zu Hufengut 2 allgemein für ein vom Grundherrn verliehenes Bauerngut 3 Fürstengut II abgesondertes Hofgut außerhalb eines Dorfs (II) gelegener Hof (II 2 oder II 4 a) III Getreide bestimmer Menge vom Wirtschaftshof und von gewissen Bevorzugten, das wöchentlich in der Fronmühle gemahlen wird," zitiert nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
- ↑ Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.
- ↑ Diese Praxis war auch bei Landesherren, Gemeinden usw. verbreitet. Siehe dazu: Gült, Fron, Zehnt.
- ↑ Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 110
- ↑ Dies könnte sich aus den alten Ansprüchen des Klosters Eußerthal ableiten, die in einer Urkunde aus dem frühen 14. Jahrhundert erwähnt werden. siehe dazu: http://alsterweiler.matthias-dreyer.de/wiki/Weinsweiler#Testament_Hartmann_Brunward_1379_mit_G%C3%BCtern_an_Kloster_Eu%C3%9Ferthal_und_Kloster_Heilsbruck. Es handelt sich um eine Testamentsverschreibung, die als Ursprung für den Besitz angesehen werden könnte.
- ↑ Dies könnte sich aus dem Patronatsrecht über die Kirche St. Cosmas und Damian ableiten, das bis zur Übernahme durch die Kurpfalz bestand. Es ist sehr wahrscheinlich, daß damit auch Grundstücke und Hofbesitz in Maikammer und Alsterweiler verbunden war.
- ↑ Es könnte auch aus dem unter Eußerthal genannten Testament stammen. Hartmann Brunward hatte nämlich für beide Klöster Eigentum vermacht.
- ↑ Es handelt sich wohl um Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid. Er war im Zeitraum 1652 bis 1675 Bischof von Speyer.
- ↑ Es ist sehr wahrscheinlich, daß die jeweiligen Bischöfe von Speyer auch Grund- und Hofbesitz in Maikammer und Alsterweiler hatten. Dies kann Besitz des Hochstifts oder Privatbesitz der jeweiligen Bischöfe gewesen sein.
- ↑ Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 106: "1539 war Weinsweiler ein Hof, der zur v. Dalberg'schen Kropsburg als Lehen gehörte. Er bestand aus Haus, Hof, Garten und 11 Morgen Weinbergen, Äckern und Wiesen. In diesem Jahre gestattete Bischof Philipp II. seinem Vetter Wolf v. Dalberg, den Hof auf Erbpacht zu verleihen."
- ↑ Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 106
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Hofgut gehört den Kategorien an: Wirtschaftshof
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 24.04.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Hofgut. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Hofgut ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang