Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
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- Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de) + (1. Gerichtsvollzieher, Hußje (husjə) [(192 … 1. Gerichtsvollzieher, Hußje (husjə) [(1925) Hußche (husχə), Hißje (hisˈjē, ˈhisjə), Hiʳsjee [Ingb]. Syn.: PfWB Pännje, PfWB Perzepter, PfWB Pfändemännchen, PfWB Pfänder, PfWB Pfändeseppel, PfWB Pfetzbote, PfWB Pfetzer</br>2. 'Steuerbote', Hußjee; vgl. PfWB Akzisor. </br>3. 'Rechtskundiger', Husjee; vgl. PfWB Advokat. — Franz. huissier. Das Wort ist den Auslandpfälzern nicht bekannt; seine Verbreitung in der Pfalz fällt wohl vor allem in die Zeit der französischen Besatzung in der napoleonischen Zeit.chen Besatzung in der napoleonischen Zeit.)
- Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte/Veröffentlichungen + (109-143, Seite127: Matthias Ramung (Matthias von Rammung), der letzte, aber bedeutendste in dieser Reihe, stellt ebenfalls in vielerlei Hinsicht eine Ausnahme dar…)
- Deutsche Wein-Zeitung. + (13 Weinwagen in der Deckelgass)
- Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (ZGO)/Beiträge + (1550 Januar 5. Hans Reuß von Almsheim und … 1550 Januar 5. Hans Reuß von Almsheim und Anna Neudeckerin, seine Hausfrau, verkaufen an Kurfürst Friedrich II. eine Behausung und Güter in Stadt und Gemarkung von Hilsbach um 800 Gulden. Geben uff sonntag nach dem neuen jars tag 1550. Perg. Or. Das Siegel des Hans Reuß ist abgefallen, das des Viax von Oberstein hängt an der Urkunde (471)</br>Siegel von Viax von Oberstein soll anhängen.egel von Viax von Oberstein soll anhängen.)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten + (1600 gibt es die Deckelgass noch nicht.)
- Hauptstraße Nr.63#Sebastian Straub + (1792 von Sebastians Mutter (Maria Margareta Blumenstiel) geerbt, "oben im Dorf" (Q:SB) geht 1837 an Sohn Johann Nikolaus Straub, (Q:GK).)
- Franz Gabriel Allmaras/Veröffentlichungen + (1913-1914)
- Franz Gabriel Allmaras/Veröffentlichungen + (2. Auflage, Verlag Henning)
- Datei:Matthias Hoddedräscher Kieferberg 2015.jpg + (20. September 2015 / Matthias C.S. Dreyer als Hoddedräscher im Weinberg "Am Kieferberg" Edenkoben (Markus Hener) am 20. September 2015.)
- Datei:Kuladig symbol.png + (2019)
- Datei:Karte logo.png + (2019)
- Landauer Wochenblatt/Landauer Anzeiger + (21 Meter Höhe)
- Datei:Dreyer Matthias Wanderung 2018-08-23 at 15.48.31.jpeg + (23. August 2018 / Matthias C.S. Dreyer macht Pause bei einer Wanderung mit Markus Hener und einem deftigen Pfälzer Essen, 23. August 2018.)
- Datei:Fruehschoppen 9 brunnenkerwe 2023 matthias dreyer.jpg + (25. Juni 2023 / Matthias C.S. Dreyer, 9. Frühschoppen zur Brunnenkerwe mit dem Thema Auswanderer aus Alsterweiler, Matthias C.S. Dreyer.)
- Datei:Fruehschoppen 9 brunnenkerwe 2023 gruppenbild.jpg + (25. Juni 2023 / von links nach rechts: Matthias C.S. Dreyer, Markus Hener, Bernhard Wingerter, Renate Wingerter, 9. Frühschoppen zur Brunnenkerwe mit dem Thema Auswanderer aus Alsterweiler.)
- Datei:Achter fruehschoppen brunnenkerwe 2022.jpg + (26. Juni 2022 / Matthias C.S. Dreyer moderiert den Achten Frühschoppen anlässlich der Brunnenkerwe 2022 im Innenhof der Kredenburg, gemeinsam mit Klaus Burkhart am 26. Juni 2022, Thema: Grenzsteine.)
- Alphabetisches Verzeichniss der Gemeinden des Rheinkreises + (56/57 und 2/3)
- 100 Jahre Kirchenchor Maikammer/Singt dem Herrn ein neues Lied + (59-64)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/181bis203 + (82 Kinder in Alsterweiler)
- Alphabetisches Verzeichnis der Auswanderer aus Maikammer-Alsterweiler + (835 Einträge aus drei Quellen, auf der Grundlage der Erhebungen von Pfarrer Weckesser. Erweitert durch Erkenntnissen aus den Kirchenbüchern und den Standesamtsakten sowie den Ausfauteiakten - Schäfer/Stöckl (2015).)
- Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde/Veröffentlichungen + (<br /> '''Seite 98, 3. Absatz''' - [[Margarete von Altdorf]] … <br /></br>'''Seite 98, 3. Absatz''' - [[Margarete von Altdorf]] war 1531 bereits volljährig. Vater war Reinhard von Altdorf gen. von Krobsberg (Sohn von Cuno von Altdorf gen. Kropsberg).<br /></br>'''Seite 140, 3. Absatz''' - ''1395 sind sie als Räte eines dort (Kestenburg) tagenden Mannengerichts verbürgt, das über die letzlich negativ beschiedene Forderungen der Brüder Reinhard und Reimund von Hohenecken wegen des Kestenburger Lehens zu befinden hat. Vorsitzender Richter ist Heinrich d.Ä. von Zeiskam; als weitere Beiräte werden Anton von Weingarten, Heinrich von Dalheim, Hermann von Handschuhsheim, Gerhard von Neipperg und Hans von Weingarten angegeben.''<br /></br>'''Seite 143, 1. Absatz''' - ''So wird z.B. im Jahre 1468 eine Beatrix von Altdorf, verheiratet mit Hans von Dalheim, als Tochter des verstorbenen Heinrich von Altdorf gen. Brötel und seiner Witwe Katharina von Winheim erwähnt. Das erstgenannte Paar verschreibt der gemeinsamen Tochter Margarte und deren Gemahl Hermann von Zeutern (Zutern) d. Ä. anstelle einer «Heimsteuer» von 500 Gulden einen Hof zu Deidesheim und einen weiteren halben Hof zu Kirrweiler. - Diese Besitzungen lassen nicht nur die bereits bekannte Verbindung der Brodel zu Deidesheim.'' siehe dazu auch die Urkunde unter CMS 334</br>'''Seite 141, 3. Absatz''' - ''1505 erfahren wir, daß das Kestenburger Burglehen, das einst Hans Brodel innehatte, an die von Dahlheim übergegangen war. Es bestand aus einem Ackergut bei Dammheim und einem kleinen Zehnten in Venningen. (Anmerkung: Nach Remling, Maxburg handelt es sich um [[Eberhard von Dalheim]], der es an [[Melchior von Dalheim]] weiterreichte, dessen Vormund [[Philipp von Bettendorf]] es übernahm, Seite 81, Anmerkung 187, Datum MDV Samstag nach Severini.) Junker Hans Brodel von Altdorf wird bereits 1456 als Amtmann zu Haßloch erwähnt.'' Altdorf wird bereits 1456 als Amtmann zu Haßloch erwähnt.'')
- Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde/Veröffentlichungen + (@(S.21) „Der kurpfälzische Hofgerichtsrat … @(S.21)</br>„Der kurpfälzische Hofgerichtsrat und Statistiker Theodor Traiteur, dem vor allem der Dichteunterschied zwischen Rheinebene und Westpfalz aufgefallen war, meinte: «So sieht man denn deutlich, wie wärmere Luft, und besseres Erdreich auch mehr Menschen erzeugen, ernähren und beschäftigen.»</br>@(S.63)</br>„Erst die Massenauswanderungen der frühen 1760er Jahre bewogen Franz Christoph von Hutten, den Nachfolger von Damian Hugos, der an sich den Auswanderungsbestrebungen seiner Untertanen aufgeshlossener gegenüberstand, einschneidende Verbotsmaßnahmen einzuführen. Mit den Verordnungen vom 2. März und vom 20. April 1765 wurden die Behörden angewiesen, sowohl allen «pro manumissione» als auch allen «pro venia emigrandi» Nachsunden ihre Auswanderungsgesuche abzuschlagen.“</br>@(S.91)</br>„Im 18. Jahrhundert hatte jeder Auswanderungswillige, wenn er das Land legal, d.h. mit Erlaubnis der Behörden verlassen wollte, ein unerhört umständliches und zeitaufwendiges Entlassungsverfahren zu durchlaufen. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich darüber hinaus noch dadurch, daß im Laufe der Zeit immer differnziertere und damit kompliziertere Methoden zur Vermögensfeststellung und Gebührenberechnung eingeführt wurden.“(…)</br>„In einigen Territorialstaaten, so z.B. in Pfalz-Zweibrücken und im Hochstift Speyer zur Regierungszeit Damian Hugos, verschlangen die Entlassungsgebühren, wenn alles zusammenkam, über 50% des Vermögens; in Ausnahmefällen wurden gar Werte von weit über 80% erreicht.“</br>@(S.141)</br>„Im Zusammenhang mit dem im Anschluß an die Französische Revolution ausbrechenden 1. Koalitionskrieg (1792-97) bildete die Pfalz wieder einmal den Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen. Nach zunächst wechselvollen Kämpfen, in deren Verlauf es den verbündeten österreichischen und preußischen Truppen 1793 gelang, die französischen Armeen aus den ein Jahr zuvor besetzten Gebieten zu vertreiben, fiel die linksrheinische Pfalz imit der Jahreswende 1793/94 endgültig an die Franzosen. Dieser faktischen Inbesitznahme folge einige Jahre später im Frieden von Lunéville (1801) die völkerrechtliche Anerkennung durch Kaiser und Reich. </br>Noch vor Abschluß der Kampfhandlungen kam es im Winter 1793 zu zahlreichen Emigartionen. In einer Atmosphäre der Unsicherheit und Angst enschlossen sich Tausende, die Pfalz zu verlassen, um sich vor den herannahenden französischen Trupen in Sicherheit zu bringen. Neben vielen Adligen, herrschaftlichen Dienern und Beamten, die als Priviliegierte und Repräsentatnten der alten Ordnung einen Machtwechsel zu fürchten hatten, stellte di ekatholische Geistlichkeit einen überproportional großen Anteil der Emigranten. Das radikal-antiklerikale Gesicht der Französischen Revolution hat die überwiegende Mehrheit der Geistlichen in eine oppositionelle Haltung zum neuen Staat gegrieben. Die von den neuen Machthabern angebotene Tätigkeit als besoldete staatliche Religionsdiener lkam für ei meisten Priester nicht in Frage. Was bliebe, war die hiemliche Seelsorge oder die Emigration. Viele katholisch Geistliche haben aufgrund dieser Gegebenheiten versucht, ihre Gemeindemitglieder zur Emigration zu überreden, wohl weil sie glaubten, nur auf idese Weise ihren seelsorgerischen Pflichten weiterhin nachiommen zu können.</br>Die Mehrzahl der Emigranten zog es allerdings vor, nachdem die anfängliche Panik verflogen.“ nachdem die anfängliche Panik verflogen.“)
- Weistum + (@(S.6) „Ziehbrunnen sind stets Einzeleigen … @(S.6)</br>„Ziehbrunnen sind stets Einzeleigentum, während Pumpen Gemeineigentum sind.“ </br></br>@(S.9)</br>„Daher führt zum Wasser eine Brunnengasse, die alle benützen dürfen, daher auch der Bachweg, als weith, daß die Frauen mit zweyen Eimern auf und ab weg gehen.“ Flohnheimer Weistum 1590.“</br></br>@(S.18)</br>„Im Gewölbe der Felsenkirche von Oberstein quoll ein Brunnen, der tief im Gemüte der Obersteiner haftet.“</br></br>@(S.22)</br>„Da kam 1560 der Brunnenmeister S. Hertlein (…) und legte neue Deicheln.“</br></br>@(SS.31-32)</br>Verzeichnis der Brunnenorte.</br></br>@(S.BilderAnhangNr.14+16)</br>Brunnen in Maikammer, Alsterweiler, Schulgässl und Brunnengass/Heerstraßeler, Schulgässl und Brunnengass/Heerstraße)
- Urban Ziegler/Veröffentlichungen + (@(SS.1-2) «Dieser Ort Weinsweiler, zwische … @(SS.1-2) «Dieser Ort Weinsweiler, zwischen Maikammer und Edenkoben gelegen - vermutlich handelte es sich nur um ein Hofgut, um das noch einige Häuser standen -, kam später an die Dalberger. Im Lauf der Zeit veräußerten die Kropsburgherren Grundstücke aus diesem Besitz: So, um ein Beispiel zu erwähnen, am Georgentag des Jahres 1532 übertrugen sie den hinterlassenen Kindern Wilhelms von Steincallenfels Güter für 151/2 rh. fl und 65 Viertel Wein jährlicher Gült (ein Viertel = 12 Ltr.). Die ursprüngliche Größe des «Freyguetts» dürfte etwa bei 600 Morgen gelegen haben. Aber noch 1778 gehörte ein beträchtlicher Geländeanteil an der Edenkobener - Maikammerer - St. Martiner Grenze den Herrn von Dalberg.“t. Martiner Grenze den Herrn von Dalberg.“)
- Weistum + (@26 Lehen Lehensbrief: „Der Lehensbrief is … @26</br>Lehen</br>Lehensbrief: „Der Lehensbrief ist eine vom Landesherrn für den Vasallen nach der Belehnung ausgestellte Urkunde.“ Darin sind der Lehnsempfänger genannt, die Lehen bezeichnet und die Pflichten des Vasallen. Ggf. werden auch besondere Vereinbarungen getroffen.</br>Lehensrevers: „Der Lehensrevers (…) ist eine vom Lehnsmann für den Lehnsherrn ausgestellte Urkunde.“ Der Vasall bestätigt darin den Erhalt des Lehens und verspricht, die Lehnspflichten zu erfüllen.</br>@27</br>Formen der Überlieferung</br>Originale. Es handelt sich dabei um die Originalurkunden (siehe dazu XXX)</br>@28</br>Amtsbücher.</br> Abschriften in Kopialbüchern.</br> Registern (siehe dazu Kopialbuch XXX und Register XXX)</br>@30</br>Abschriften und Register „werden nach dem Ein- oder Auslaufprinzip geordnet.“ Sie enthalten „in bunter Folge durchweg sachlich uneinheitliche Schrifstücke“, darunter auch Lehnsurkunden.</br>@31</br>Lehnsbücher. Lehnsbücher enthalten Auflistungen der Lehen nach dem Muster „N.N. hat empfangen zu lehen“. Das erste Lehnbuch der Pfalzgrafen (Ruprecht III.) entstand 1401.</br>@50</br>„Das Lehnsrecht gab dem Vasallen die Möglichkeit, die Lehnsbindung einseitig aufzulösen, indem dieser dem Lehnsherrn die Mannschaft aufsagte.“ </br>@51</br>Das Aufsagen bezog sich auf das persönliche Lehnsband zwischen Lehnsherrn und Vasall. „…erst als Folge (zog es) die Rückgabe des Lehens nach sich.“ Dieses Recht des Aufsagens wurde vom Lehnsherrn gerne eingeschränkt, durch das sog. Aufsageverbot. Nur so konnten sich Lehnsherren dagegen versichern, daß Vasallen, die mehreren Herrn dienten, auch „bei der Stange blieben“.</br>@56</br>Begann das Lehenswesen mit der Vergabe von Land so trat später „sehr häufig Geld zur Gewinnung eines Vasallen“ hinzu.</br>So entstanden auch Rentenlehen, nämlich „die Vergabe einer bestimmten jährlich zu zahlenden Summe oder seltener einer Naturalienrente, die auf lehnsherrliche Einkunfstquellen verwiesen wurden.“ (z.B. Lehnsherr gibt Geld an einen Vasallen für den Schutz einer Burg. Dafür erhält er Getreide aus einer Einnahme, die dem Lehnsherr z.B. aus einer abgabepflichtigen Gemeinde zusteht???).</br>@104</br>Verkauf und Schenkung</br>„…Verfügungen der Mannen über ihre Lehen, die die Substanz des Gutes berührten, (bedurften) einer ausdrücklichen Zustimmung des Lehnsherrn.“ Dies galt insbesondere bei: Verschenkung, Verkauf, Belastungen und Wittumungen. In der Regel geschah dies durch „Eigengut im Wert des verkauften Lehens (das) als Ersatz aufgetragen (wurde)“ oder „der Käufer wurde mit dem Kaufobjekt belehnt“. </br>@105-106</br>Verpfändungen</br>Der Lehnsvorbehalt des Lehnsherrn blieb vollauf bestehen.</br>@107</br>Der Leibrentenvertrag war eine lebenslängliche Rente in Form eier einmaligen Geldleistung, ggf. auch in Naturalien. </br>@107</br>Truchseß des Pfalzgrafen Ruprecht I. war Johann von Scharfeneck (1361).</br>@108</br>„Der Rentenkauf unterscheidet sich von dem Leibrentenvertrag dadurch, daß keine lebenslängliche Rente vereinbart wurde, sondern eine unbefristete „ewige gult“.“</br>Zudem gab es noch den Ewigzins. Es fand eine Lehensumwandlung statt, „da der für die gepachteten Güter gezahlte Zins fortan als Lehen galt.“</br>@108</br>Wittumsbelegung</br>Das Wittum dient, wie die Morgengabe, der Versorgung der Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes. Es sind keine Schenkungen, da das Wittum in der Regel nach dem Tod der Ehefrau an die eigentlichen Erben zurückfiel. Eine Zustimmung zum Wittum musste vom Lehnsherrn erteilt werden.</br>@109</br>Bei Wiederverheirtung der Witwe musste das Wittum zurückgegeben werden.</br>Diemar Kreiss von Lindenfels und Ehefrau Elsbeth</br>Elsbeth in zweiter Ehe mit </br>Bligger (XI.) Landschad von Steinach</br>@126</br>„an unserm gerichte zu cube“ = Kaub</br>@163</br>Sigfried von Oberstein (1423)</br>„Die Herrengewalt berührte aufs tiefste das Verhältnis der beiden Lehnspartner und erstreckte sich bis in die „private“ Sphäre des Vasallen. So mußte beispielsweise 1423 Sigfried von Oberstein dem Pfalzgrafen Ludwig als seinem Lehnsherrn versprechen, daß er nur noch um einen geringen Einsatz mit den Würfeln spielen werden, und gestand für den Fall der Nichteinhaltung seines Versprechens den Heimfall seiner beiden Burglehen zu Alzey an den Pfalzgrafen zu.“ (StA Darmstadt A 13, Nr.536 vom 09.06.1423)</br>@212</br>Klaus von Schmidtburgvom 09.06.1423) @212 Klaus von Schmidtburg)
- Unschlitt + (@Seite 402 1480 (ca.) Dienstanweisung für die gräflichen Beamten zu Saarbrücken: …Der Rentmeister soll ferner über den Empfang und Verbrauch an Honig, Wachs, '''Unschlitt''' und Schmalz Rechnung legen.)
- Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte/Veröffentlichungen + (@Zitat (Seite 215) 2. Alsterweiler (Gemein … @Zitat (Seite 215)</br>2. Alsterweiler (Gemeinde Maikammer)</br>Konrad, Pläbendar, gen. Ante Portam, stiftete testamentarisch am 21. August 1307 für die von ihm und seinem Bruder Sigelo in St. German gestiftete Pfründe auf dem Petersaltar eine jährliche Gült von 16 Malter Korn, 12 Ohm Wein, 5 Pfund Heller und 8 Hühnern in den Dörfern Rhodt u.R., Hainfeld, Edesheim, Alsterweiler, Hambach und Wachenheim.</br>Nach: HStA. Mchn. Rheinpf. Urkk. Nr.1633, Regest: Gl. U. S. 14 Nr.38.</br>@Zitat (Seite 236)</br>43. Maikammer</br>Auf Gütern des Klosters Eußerthal zu Maikammer lastete u.a. ein Zins von 1 Ohm Wein jährlich für das Germanstift, der seit 1379 nachzuweisen ist.</br>Nach: Staatsarchiv Luzern, Gatterer Nr.808 (1379 XII. 24.), frdl. Hinweis von Herrn Archivdirektor Dr. Doll - Erneuerung: StASp. Urkk. des Klosters Eußerthal Nr.159 (1413 I. 10.)</br>@Zitat (Seite 122)</br>39. Dalheim, Gerhard von -</br>war der unmittelbare Nachfolger des am 3. November 1363 verstorbenen Propstes von St. German, Walram von Trier. Mehrere Ritter, Vasallen und Lehensleute, darunter bischöflich-speyerishe Lehensleute, kamen aus der Familie von Dalheim. Um Neujahr 1364 wird Gerhard wohl die Propstei übernommen haben. Urkundlich ist er als Propst von 1366 bis zu seinem Tod, am 4. Februar 1373, belegt. Bereits am 29. April 1360 hatte Gerhard die päpstliche Bestätigung als Domscholaster zu Speyer erhalten.</br>Nach: Über die Familie und ihre Wappen vgl. Heintz, Adel I Ms im StASp. Best. des Hist. Ver. d. Pfalz B 429 Bl.164.est. des Hist. Ver. d. Pfalz B 429 Bl.164.)
- Franz Gabriel Allmaras/Veröffentlichungen + (AW: A 25.2015_ Stud. Franz Allmaras)
- Hauptstraße Nr.63#Johann Nikolaus Straub + (Abgabedatum mit Todesdatum angenommen.)
- Datei:Logo bildstock abgegangen.png + (Abgegangenes Bauwerk)
- Stiftung zur Förderung der Pfälzischen Geschichtsforschung/Veröffentlichungen + (Abhandlung über die Gründung und Entwicklung der Juristischen Fakultät. Mit Hinweisen zu Studenten und Professoren in der Zeit des 14. Jahrhunderts bis 1802.)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten + (Ableitung Alsterweiler von Elster)
- Ernst Christmann/Veröffentlichungen + (Ableitung der Ortsnamen in der Pfalz)