Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
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- Datei:Wegweiserstein Weggabelung Taubenkopf Kalmit Detail.jpeg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wappen maikammer alternativ burrweiler 31.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wegweiserstein Weggabelung Taubenkopf Maikammer Alsterweiler.jpeg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wegweiserstein unterhalb taubenkopf weggabelung VVM BB.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Beschriftete steine kalmit felsenmeerDSC00081.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Evangelische Kirche Maikammer Portal.JPG + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wappen maikammer 11.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Weinberghaus Alsterweiler 1824 Ansicht Norden.JPG + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Baukultur10.png + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Beschriftete steine kalmit felsenmeerDSC00102.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Weinberghaus Alsterweiler 1824 Schlußstein.JPG + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Alsterweiler schutzkapelle inschrift.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wegweiserstein Breitenberg Felsenmeer Totenkopf.jpeg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wappen maikammer 13.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Weinberghaus Eichelberg Nord Abstellplatz.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Person Logo.png + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Person GND.png + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Grenzstein 198 Maikammer Diedesfeld Taubenkopf.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Grenzstein 197 maikammer diedesfeld 24 weisung.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Grenzstein 197 maikammer diedesfeld 24 umfeld.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Grenzstein 86 maikammer 101 martin ansicht martin.JPG + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Wegweiserstein maikammer alsterweiler taubenkopf weggabelung.jpg + (Matthias C.S. Dreyer)
- Datei:Deckelgasse Nr 1 Ecke Hauptstrasse Nusseburg.JPG + (Matthias C.S. Dreyer, Reproduktion aus einem 6x6 Dia.)
- Datei:Matzinger.jpg + (Matthias Dreyer im Jahr 2006 im Wohnzimmer der Weiherstraße Nr.34 in Maikammer.)
- Hauptstraße Nr.21#Matthäus Müller + (Matthäus Elternhaus ab 1845 nach Schäfer/Stöckl (2015), Seite 555. Nach dem Tod von Matthäus ev. zunächst an dessen Ehefrau.)
- Allgemeines Intelligenz-oder Wochenblatt für sämtliche Hochfürstliche Badische Lande + (Mehrfacher Eintrag in der gleichen Zeitung, 15. und 22. September 1785)
- Dorfordnung 1549/Artikel + (Metzger soll eine Bank am Rathaus haben.)
- Neustadter Wochenblatt/Alsterweiler + (Michael Schwarzwälder und Catharina Rieth / Mobilien. / Linke Spalte, zweiter Eintrag.)
- Datei:Kreuz Kapelle Alsterweiler.JPG + (Missionskreuz in Alsterweiler bei der Kapelle.)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Alsterweiler/151bis180 + (Mit "er" ist [[Viax von Oberstein]] gemeint.)
- Hans Burckhardt/Veröffentlichungen + (Mit 3 Abbildungen)
- Mannheimer General-Anzeiger (badische neueste Nachrichten) + (Mittlere Spalte, unteres Drittel.)
- Weistum + (Muss über Fernleihe bestellt werden. Liegt … Muss über Fernleihe bestellt werden. Liegt in der Pfalzbibliothek Kaiserslautern vor.</br>Übertragung aus der PDF:</br>Das mittelalterliche W E I S 1 U / W für Elmstein und Iggelhach</br>Als das östliche Franken, das heutige Deutschland, sich vom großen Frankenreiche endgültig trennte, (843), hörte auch ein großer Teil des Geisteslebens, das zwischen Ost- und Westfranken gemeinsam war, auf. In Ostfranken verschwand</br>brieften Rechten nicht fragte, folgender Rechtsstreit aus unserer Gegend interessant genug, um er- wähnt zu werden: Die Klosterbrü- der der Abtei Otterberg hatten über ihre Rechte in der sogen. Waldge- mark wohlverbriefte Rechte; denn durch Kauf hatten sie selbige an</br>Durch die politische Sonderentwicklung entstanden die deutschen Landrechte, die aber nicht wie frü- her die alten Stammesrechte an die Angehörigen des Stammes gebunden waren, sondern einem be- stimmten Gebiete zukamen. So wusste sich das fränkische Recht</br>bei nicht-fränkischen Stämmen Geltung zu verschaffen. Die Norcl- pfalz lag im Bereich des fränki- schen Rechtes, das mündlich vom Volke ausgeübt wurde. In der älte- sten deutschen Zeit war das Volk in seiner Gesamtheit Richter. Im Mittelalter aber traten an die Stelle des Volkes die Schöffen als beru-</br>fene Urteilsfinder. Sie waren die Vertreter des Volkes. Die Schöffen „schöpften und fanden» das Recht in strittigen Dingen oder, wie sich obige Urkunde über die Waldge- mark und unser Rockcnhauser Weistum ausdrückt, sie „wiesen» dasselbe. Daher heißen die Auf- zeichnungen der Volksgerichte Weistümer, Rechtsweisungen, sonst wo auch Bauernsprachen, Tädin- gen, Rodeln usw.usw. Am häufig- sten jedoch ist die Bezeichnung Weistum, die heute auch als wis-</br>senschaftlicher Ausdruck nach Ja- kob Grimms Vorgang Geltung hat.»</br>mählich. Es beginnt in der Karo- lingerzeit im 9Jahrhundert, eine Zeit der Sonderentwicklung des deutschen Volkes, die sich insbe- sondere in einer eigenartigen Ent- wicklung des deutschen Rechts äu- ßert. Die alten Volksrechte kom- men wieder zur Geltung, während jenseits der Vogesen sich die Herr- schaft des römischen Rechts befe- stigt. Ein einheitliches Recht kann</br>aber in Deutschland nicht entste- hen, da alle Stämme einen eige- nen Werdegang durchmachen, und die Zentralgewalt im Laufe der Zeit vollständig schwindet. Damit aber, dass dem deutschen Reiche oft und lange der Mittelpunkt fehlt, fließt natürlich die Quelle der Reichsge- setzgebung bis ins 13,Jahrhundert sehr spärlich. Einer individuellen Rechtsentwicklung, wie sie schon</br>unserer Vorzeit eigen war, ist so- mit Tür und Tor geöffnet. Das Amtsrecht der fränkischen Könige, das aus dem Amtsrechte des römi- schen Reiches hervorgegangen war und das besonders von dem gro- ßen Karl ausgebildet ward, ver- schwindet; denn die fränkische Gauverfassung, wonach ein Gau- graf über einen bestimmten Bezirk im Namen des Königs regiert, geht im 12,Jahrhundert mit dem Empor- kommen der Fürsten unter. Wie- derum nimmt das Gewohnheits-</br>recht die Führung. Es ist jene Zeit, wo man sich auf das Herkommen allein beruft, weil es keine oder nur dürftige schriftliche Aufzeichnun- gen gibt. „Gewohnheit bricht,Recht in den Weg»: Aus etwas spä- terer Zeit, dem 14Jahrhundert, ist uns für diese Tatsache, dass man im Volke nur nach der Gewohn- heit richten wollte und nach ver-</br>Rorbach, d.i. Wartenberg-Rorbach wollten diese Rechte gar nicht an- erkennen und beriefen sich auf die althergebrachte Gewohnheit: „dan- ne sie wolden sprechen nach ier gewoncle»: Da der Rechtsstreit vor die Ritter Albrecht von Erlenheim</br>und Gerhard Rattan als Schiedsrich- ter kam, entschieden diese zugun- sten des Klosters: Des baden vns die vorgenannte heren von Otter- burg, sit daz manig Junker vnd knecht dienstman vnd borgman do weren, daz wir sie beden von le-</br>ren wegen,obe,der scheffen kund- schaft solde vber die brieve gen, vnd ire gewoncle, oder die brieve vber ir gewoncle vnde kundschafte des wisseten die Junker, borgman, dienstman daz die brieve solden vor- gan vnd macht hau.-23.Nov.1332.</br>Qy?S:i*&\</br>.</br>.</br>SgllP› «M</br>%*$M</br>ytfrr/JZ*~& §m.</br>Versuch einer Übertragung in heutiges Deutsch von Dr. Wohlfahrt</br>der fremdländische Einfluß, der aus</br>Italien und Westfranken kam, all- sich gebracht. Die Schöffen von</br>Ni</br>•.?’•</br>h></br>.-wl!•y >#«</br>>.:-%, «:•.</br>^s</br># •>rt~:a</br>j~Ju</br>• „-.-</br>.v.7 •< •:•›,«*>›*••£ ><S%*B</br>••.•,•••›</br>‹.’•-.-.•</br>Se *»^SV»-S</br>ÜöfcSfcj</br>~</br>--’\ lz,;.</br>H</br>/»fcSäsa«**</br>v</br>UK,</br>: «?: ‹;</br>-.</br>; ¥•#3 i</br>S * >; «-*•</br>Blick auf Elmstein nach einer Zeichnung aus dem Jahre 1825</br>^rV,*</br>^4 *W! «-*• Blick auf Elmstein nach einer Zeichnung aus dem Jahre 1825 ^rV,* ^4 *W!)
- Pfälzisches Wörterbuch/(woerterbuchnetz.de) + (Möglicherweise ist die Schwemme in Alsterweiler gleich zu setzen mit der [[Weed]].)
- Hauptstraße Nr.21#Nikolaus Müller + (Nach dem Tod des Vaters Matthäus Müller übergegangen an den Sohn, spätestens nach dem Tod der Mutter Eva Margaretha Frankmann im Jahre 1855, nach Schäfer/Stöckl (2015), Seite 555.)
- Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel + (Nachdienig gilt das für ein Stück Wald im … Nachdienig gilt das für ein Stück Wald im Dörrenberg, von einem Umweg kommend, die Kehl hinauf bis auf den Rindspfad, den Rindspfad nach hinten bis auf den Alten Zwerenberg, wie es unterfleckt ist, neben dem Zwerenberg hinab bis wieder auf den Umweg. Was in diesem Bezirk steht, ist nachdienig gleich dem Zwerenberg.<br></br>Abgrenzung eines weiteren Waldstückes, das dem Zwerenberg dient.Von der Wolfschere bis in die Teufelskehl bis zum Oberscheid bis Studelbühl.e Teufelskehl bis zum Oberscheid bis Studelbühl.)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1808)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1811)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1812)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1814)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1814)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1815)
- Ortsfamilienbuch Maikammer-Alsterweiler/Auszug + (Nachweis für die Bezeichnung ''Deckelgass'' im Jahr 1815)
- Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten + (Neue Bürgermeister und Adjunkten)
- Datei:Alsterweiler Brunnen PWV Album S.63.jpg + (Neuer historisierender Laufbrunnen errichtet anlässlich der Flurbereinigung am Kapellenberg.)
- Heiß war der Tag + (Neufeld &Henius Verlag)
- Ortschronik Maikammer Alsterweiler/Alsterweiler/301-400 + (Niederschrift zur Gemeinderatsitzung Ortsgemeinde Maikammer-Alsterweiler.)
- Ortschronik Maikammer Alsterweiler/Alsterweiler/301-400 + (Niederschrift zur Gemeinderatsitzung Ortsgemeinde Maikammer-Alsterweiler.)
- Ortschronik Maikammer Alsterweiler/Alsterweiler/301-400 + (Niederschrift zur Gemeinderatsitzung Ortsgemeinde Maikammer-Alsterweiler.)
- Der Rheinpfälzer + (Original - HEKMA / eingesehen am 29. April 2025 / in CITAVI vollständig.)
- Mannheimer Zeitung + (Original Universitätsbibliothek Heidelberg / Online Ressource - Nro 208 vom 31. August 1826, Seite 4.)