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Weinsticher

Aus Alsterweiler
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Weinsticher[1][web 1][anm 1] ist eine Funktionsbezeichnung. Es handelt sich um eine Tätigkeit im engen Bezug zum Weinprüfer oder Weinmakler, Weinhändler[lit 1]. "Hauptberuf der Bewohner von (...) Alsterweiler war alles, was mit dem Weinbau zusammenhing, Winzer, Winzertagner, Weinsticher, Weinläder (Weinlader) und Küfer."[2] Weinsticher (Eichmeister) in Alsterweiler waren:

 FunktionZeit
Johann Friedrich EisenbieglerAdjunkt
Weinsticher
1760
1795
1796
1798
1806
1809
1840
Johannes ErnstAdjunkt
Gerichtsschöffe
Weinsticher
1827
Sebastian HauckAdjunkt
Weinsticher
1821
1832
Georg Sebastian HummEichmeister1816
1831

Hintergrund

Mindestens schon seit dem 16. Jahrhundert[urk 1][3] war man in Alsterweiler bemüht, den Handel mit Wein zu ordnen. Geschah dies in großen Städten dadurch, dass der Wein auf den Markt gebracht werden musste, hatte sich der Händler in Alsterweiler sofort beim Betreten des Ortes an den Weinsticher zu wenden oder dessen Vertreter aufzusuchen. Unterschieden wurde dabei auch, ob es sich um Ortsfremde handelte oder ob Wein von Winzern oder Bürgern aus Alsterweiler selbst verkauft werden sollte[web 2]. Der Weinhandel entwickelte sich so zur Einnahmequelle für die Gemeinde "Schon vorher und natürlich jetzt noch mehr übernahmen sog. Weinmakler die Vermittelung des Weingeschäftes. Als sog. Trinkgeld wurde 1/2 bis 2 Kronentaler (d. i. 2 Gulden 42 Kreuzer) je nach der Menge gezahlt. 1851 wurde die Stelle des Eichers alljährlich besetzt, einer für Maikammer und einer für Alsterweiler, zwei Drittel der Gebühren fielen dem Eichmeister, ein Drittel der Gemeinde zu." [zit 1].

Organisation

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts bestand in Alsterweiler die Einrichtung des Weinstichs, das Amt der Weinsticher und Weinlader. Sie waren Vorgänger der Eichmeister, Kommissionäre und zum Teil auch der Küfer. Sie hatten für Sicherheit und Beförderung bei Kauf und Verkauf des Weines zu sorgen. Deshalb wurde das Amt des Weinstichers nur Männern übertragen, die als redlich, unparteiisch und völlig tadellos in der Gemeinde bekannt waren. "Sie wurden vereidigt und für alle Handlungen verantwortlich gemacht. Das geringste Dienstvergehen zog ihre Entlassung nach sich."[4]

"Bis 1826 wurde das Geschäft des Weinstichers und der Weinläder jährlich verpachtet. Letztere zahlten 75 fl. Pacht. Vom Jahre 1827 an wurden die 2 Adjunkten (Joh. Ernst und Sebastian Hauck) Weinsticher. Ihre Gehilfen und die Läder bestimmte der Gemeinderat. Am 22. Dezember 1838 fand noch einmal eine Regelung statt. Es wurden für [...] Alsterweiler 2 Weinsticher, die von nun an dem Gemeinderat angehören sollten, gewählt. Jedes Jahr schied einer aus. Durch das Los kam ein neuer dazu. Ein Weinhändler konnte kein Weinsticher werden. Der Käufer hatte von 1 Fuder Wein 1 Gulden 30 Kr. zu zahlen. Davon erhielt der Weinsticher 5 Kreuzer Stichgeld, 15 Kreuzer Eichgeld, der Läder bezog 15 Kreuzer, der Rest von 55 Kreuzern floß in die Gemeindekasse. Kaufte ein hiesiger Weinhändler hier Wein, der auch hier blieb, so erhielt der Läder 40 Kreuzer Trägerlohn, wovon 8 Kreuzer in die Gemeindekasse flössen."[5]

Aufgabe

Der Weinsticher mußte über sämtliche im Orte feilgebotene Weine und deren Preise ein Verzeichnis führen, er mußte den Kaufwilligen Kenntnis geben und sie in die Keller der Verkäufer begleiten. Er galt als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer beim Verkauf und Abfüllen des Weines und musste die gegenseitigen Interessen wahren. Er mußte bei Verkäufen den Geldbetrag berechnen, wenn der Wein nicht gleich gefüllt wurde, den Preis und das sog. Draufgeld notieren und das Faß unter Siegel legen.
Der Weinsticher war auch Eichmeister. Er hatte ungeeichte Fässer zu eichen und Inhalt und Eichzeichen auf dem Faßboden anzubringen. Er mußte untersuchen, ob die Zeichen der Fässer der Käufer richtig waren. Er war imstande, die verschiedenartigen Eichzeichen zu kennen und auch zu erkennen, ob das Faß den Inhalt hatte, den die Eichzeichen angaben. Beim geringsten Zweifel mußte er die Fässer nacheichen.

Andernorts

Die Tätigkeit des Weinstichers und verwandter Berufe werden in Straßburg in einer Weinsticherordnung aus dem Jahre 1463[6] geregelt.

Im Handel wurden Weinsticher als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer tätig. Die Weinsticher waren eine Art Makler. Sie wurden vom Kunden angesprochen. Sie versahen, wie die Visierer, die Fässer mit ihrem Zeichen und nahmen Kontakt mit dem Käufer auf. Der Weinsticher musste beim Handel anwesend sein, eine zu entrichtende Unterkaufsgebühr an den Sticher blieb dem Händler nicht erspart. In Frankfurt gab es im Jahr 1352 bereits 35 Weinsticher[7].

Für die Gemeinde Rhodt unter Rietburg ist eine Weinsticher-Verordnung aus dem Jahre 1754 bekannt.[lit 2] Heinrich Lorenz war Weinsticher in St. Martin[8].

Das Elsaß - wie auch andere Regionen - hatte sich frühzeitig mit der Einnahmequelle des Weinhandels befasst.[lit 3] [lit 4] [lit 5] [lit 6].

Weblinks

  1. woerterbuchnetz.de/PfWB?lemma=weinsticher Abruf vom 15.11.2011
  2. www.woerterbuchnetz.de/PfWB?lemma=weinsticher /abegerufen am 15.11.2011

Literatur

  1. Leonhardt, Johannes (Hg.), (1928) Geschichte von Maikammer=Alsterweiler
  2. Steigelmann, Wilhelm: Die Rhodter Weinsticher-Verordnung vom 24. Juli 1754. In: 1200 Jahre Rhodt unter Rietburg 772-1972. Edenkoben, 1972.
  3. Fiedler, Peter Joseph: Wegweiser für Weinkäufer im Elsaß. Ein Verzeichnis der bedeutendsten Weinorte des Elsass, Hrsg. zur Festfeier der Colmarer Ausstellung im September 1885, Mülhausen: Münch 1885
  4. Ackermann, Johann Jacob: Neu-verfertigte Rechnungen, zum gemeinnützigen Gebrauche der Weinsticher, Wein- und Fruchthändler, wie auch aller derjenigen, so in der Provinz Elsaß kaufen und verkaufen; In vier Theile abgetheilt : I. Für Strasburg und andere Orte wo der Ohmen Wein zu 24 Maas, II. Für Colmar und wo derselbe zu 32 Maas, III. Für Landau, wo er zu 48 Maas gerechnet wird, IV. Von dem Getraide oder Früchten, und zum Beschluß eine Berechnung der Geldzinse zu 5 und 4 vom 100, nebst einer Resolutionstafel, das französische Geld in Reichsgulden, die Louis d'or zu 11 Gulden gerechnet, zu verwechseln. Colmar: Willig 1772.
  5. Ruland, H.: Das Verbotene und das Erlaubte im Weingeschäft. Eine Erläuterung des Weingesetzes für Rebleute, Weinsticher, Weinhändler und Wirthe. Nebst einem Anhang enthaltend alle für das Weingeschäft im deutschen Reiche geltenden Strafbestimmungen.Colmar: Waldmeyer 1898. 41 S.
  6. Halfer, Manfred; Seebach, Helmut: Haardt. Rebleute, Wingertknechte, Winzertagner, Weinrufer, Weinsticher, Weinläder, Weinschröter, Eichmeister, Küfer, Ungelder und Winzler in der Pfalz. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des Weines. Annweiler-Queichhambach: Bachstelz-Verlag 1991. 341 S., mit Abb. und Karte. (Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz. 2.)

Einzelnachweise

  1. Leonhardt (1928), Seite 141/142
  2. Leonhardt (1928), Seite 128
  3. Seite 279 (Artikel 19 bis 21) in: <wikindx resource=280/>
  4. <wikindx resource=125/>
  5. Seite 142 in: <wikindx resource=125/>
  6. Seite 76ff in: CMS 279>
  7. hwww.geschi.de/artikel/frankfurt.shtml /abgerufen am 20.11.2011
  8. siehe dazu: www.sankt-martin-pfalz.de/streifzug/index.shtml /abgerufen am 20. November 2011 "14   Gasthaus 'Zum Goldenen Wolf' um 1910 Tanzstraße 6. Jahrzehntelang war hier die wichtigste Weinkommission (Linzenmeier und Lorenz). Heute ein Gesundheitszentrum. Rechts auf dem Foto: Die Fasseichstelle der Gemeinde am alten 'Eichbrunnen' (2006 'geschichtsbewußt' in 'Freundschaftsbrunnen' umgetauft). [Fürstbischof Philipp Franz Wilderich Nepomuk Graf von Walderdorff Georg Linzenmeier Heinrich Lorenz Weinsticher Hausfigur Hl. Josef Wirtshausschild]"

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

  1. 1549 / MHVPf. 83/1985 nach:woerterbuchnetz.de/PfWB?lemma=weinsticher /abgerufen 15.11.2011

Begriffe

Kategorien

Weinsticher gehört den Kategorien an: Weinbauberuf, Funktion, Überarbeitung

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Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/ArtikeI19