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Pfennigmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[Reichskammergericht]] in Speyer gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.
Am [[Reichskammergericht]] in Speyer gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.

Version vom 28. Oktober 2018, 15:21 Uhr

Andere Funktionszeichnungen: Adjunkt, Amtmann, Aufsichtträger, Ausfaut, Baubeamter, Beständer, Bettelvogt, Bürgermeister, Dorfmeister, Eichmeister… weitere Ergebnisse

Pfennigmeister (auch Reichspfennigmeiser[anm 1]) war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet. Für diese Funktion waren verschiedene Ränge vorgesehen. Die Pfennigmeister waren an unterschiedlichen Institutionen beschäftigt. Die Reichspfennigmeister wurden vom Kaiser direkt ernannt[1].

Am Reichskammergericht in Speyer gab es einen speziellen Pfennigmeister (im Gegensatz zum Reichspfennigmeister), dessen Befugnisse in der Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden. Der Pfennigmeister zog die Gerichtsgebühren der Streitparteien ein. Zudem verwaltete er die Sustentationskasse. In diese Kasse wurden die für das Gericht erhobenen Abgaben der Streitparteien eingezahlt. Der Pfennigmeister zahlte daraus die Gehälter des Kammerrichters, der Präsidenten und Assessoren und der sonstigen Gerichtsbediensteten.


NameFunktionFunktion ZusatzHat die Funktion Pfennigmeister im ZeitraumHat die Funktion Pfennigmeister im JahrHat die Funktion Pfennigmeister im Jahr sagt die QuelleHat die Funktion Pfennigmeister Beginn der AmtszeitHat die Funktion Pfennigmeister Beginn der Amtszeit sagt die QuelleHat die Funktion Pfennigmeister Ende der AmtszeitHat die Funktion Pfennigmeister Ende der Amtszeit sagt die QuelleDienstOrt

Fundstellen zu Pfennigmeister

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 2



  NameSitzWirtschaft
Gisbert de MaereSpeyer

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ DRW - Deutsches Rechtswörterbuch, 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251 "am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister"

Anmerkungen

  1. ↑ Diese Bezeichnung galt für die direkt durch den Kaiser ernannten Pfennigmeister

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Pfennigmeister gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion, Person nach Funktion

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 28.10.2018". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfennigmeister. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfennigmeister ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 29.09.2026 ↑... Seitenanfang

Referenzierungen

  1. ^ Concepte 1748/Seite793