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| + | "Viax von Oberstein dringt in das Schloß Altenkirrweiler ein und lästert im Schloßinneren mit großem Geschrei über den abwesenden Eigentümer, Heinrich von Ach." Etwa in den Jahren 1545/1546<ref>siehe dazu: [[Viax von Oberstein]] und [[Reichskammergerichtsprozess 2219]]</ref>. Die dazugehörigen [[Urkunden]] beziehen sich auf einen Zeitraum von 1548-1553. „Landfriedensbrüchiger Überfall auf klagendes Schloß und Feldhaus Altenkirrweiler. Laut Kläger dringt Beklagter bewaffnet in Klägers Schloß ein und lästert im Schloßinneren mit großem Geschrei über den abwesenden Kläger. | ||
| + | - Beklagter solle sich wegen dieses Landfriedensbruches verantworten und weiterer Übergriffe enthalten. 1548 beantragt Kläger Verhängung der im Pönalmandat angedrohten Strafe da er klagenders Schnitter auf den Äckern angegriffen und auf klagendes Bauhof eingefallen sei. | ||
| + | - Laut Beklagter sei er nur in das offenstehende Schloß eingeritten mit nichts als einer Reitgerte um seine Schwägerin Else Witwe Christophs von Oberstein und nun Ehefrau des Lamprecht von Lammersheim zu Gast zu laden. Nachdem er im leeren Innenhof nach ihr rief erschien klagendens Ehefrau Margarethe geborene von Altdorf genannt von Kropsburg mit der er wegen Geldforderungen vor dem Hofgericht des Bischofs von Speyer einen Rechtsstreit habe. Mit Margarethe sei er in einen Wortwechsel geraten. Das klagendes Gesinde habe er von eigenem Grund vertrieben der letzte Besuch im Bauhof galt einem Gespräch wegen des anhängigen Rechtsstreites.“<ref>alle Angaben nach Landesarchiv Speyer, Regest zu [[Reichskammergerichtsprozess 2219]]. Siehe dazu auch: [[Viax von Oberstein]] und [[Reichskammergerichtsprozess 2219]]</ref><ref group=anm>Erkenntnisse aus [[Reichskammergerichtsprozess 2219]]: Christoph von Oberstein war verheiratet mit Elisabeth von Altdorf / Christoph von Oberstein war der Bruder von Viax von Oberstein / Christoph von Oberstein war der Sohn von Heinrich von Oberstein / Elisabeth von Altdorf heiratete in zweiter Ehe Lamprecht von Lammersheim.</ref> | ||
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Im Jahre 1602 wird das Schlößlein Altkirrweiler in einer Urkunde erwähnt<ref>[[LA Sp D 1 Nr.704]].</ref>.<ref group=web>siehe dazu die Internetseite: kirrweiler.de /abgerufen am 04. März 2017</ref> "Die Siedlung Altenkirrweiler (um bei dieser Bezeichnung zu bleiben), heute Wüstung, lag südöstlich der zu ihr gehörenden Hammelmühle. Die örtliche Lage verzeichnet eine um das Jahr 1800 verfertigte Militärkarte<ref>nach Friedel (1978) - Quelle: Stadtarchiv Kaiserslautern, Kartensammlung (Revol. Kriege)</ref>. | Im Jahre 1602 wird das Schlößlein Altkirrweiler in einer Urkunde erwähnt<ref>[[LA Sp D 1 Nr.704]].</ref>.<ref group=web>siehe dazu die Internetseite: kirrweiler.de /abgerufen am 04. März 2017</ref> "Die Siedlung Altenkirrweiler (um bei dieser Bezeichnung zu bleiben), heute Wüstung, lag südöstlich der zu ihr gehörenden Hammelmühle. Die örtliche Lage verzeichnet eine um das Jahr 1800 verfertigte Militärkarte<ref>nach Friedel (1978) - Quelle: Stadtarchiv Kaiserslautern, Kartensammlung (Revol. Kriege)</ref>. | ||
Die Verkaufsurkunde aus dem Jahre 1602 sagt etwa folgendes: „Ein freies Schlößlein und Burg, gelegen im Hochstift Speyer“. Das Schlößlein nebst Burg umzog ein Wassgraben. In dieser Anlage waren Nebengebäude und die Ägidiuskapelle zu finden. Ein gewisser Bereich um Altenkirrweiler umschloß den „Burgfrieden“. Zur Anlage gehörten folgender Besitzt: …sodann die Kaplaneigüter und das Patronatsrecht zur Ägidienkaplanei (Quelle: Remling, neuere Urkunden). Altenkirrweiler war „ein frei adeliger Sitz und Gut, keinem Herrn mit Mittel unterworfen“ (Quelle: LA Sp Abteilung Hochstift Speyer D 1). Es war ein „Freigut“. Flüchtete sich ein Missetäter, „so Leib und Leben verbrochen“, in den Burgfrieden, so sollte er sechs Wochen und drei Tage frei sein (Quelle: LA Sp Abteilung Hochstift Speyer D 1). In Altenkirrweiler stand eine Sankt Gilgenkapelle."<ref> | Die Verkaufsurkunde aus dem Jahre 1602 sagt etwa folgendes: „Ein freies Schlößlein und Burg, gelegen im Hochstift Speyer“. Das Schlößlein nebst Burg umzog ein Wassgraben. In dieser Anlage waren Nebengebäude und die Ägidiuskapelle zu finden. Ein gewisser Bereich um Altenkirrweiler umschloß den „Burgfrieden“. Zur Anlage gehörten folgender Besitzt: …sodann die Kaplaneigüter und das Patronatsrecht zur Ägidienkaplanei (Quelle: Remling, neuere Urkunden). Altenkirrweiler war „ein frei adeliger Sitz und Gut, keinem Herrn mit Mittel unterworfen“ (Quelle: LA Sp Abteilung Hochstift Speyer D 1). Es war ein „Freigut“. Flüchtete sich ein Missetäter, „so Leib und Leben verbrochen“, in den Burgfrieden, so sollte er sechs Wochen und drei Tage frei sein (Quelle: LA Sp Abteilung Hochstift Speyer D 1). In Altenkirrweiler stand eine Sankt Gilgenkapelle."<ref> | ||
Friedel, Heinz (1978), ’800 Jahre Kirrweiler - Die Geschichte eines pfälzischen Weindorfes’, Kirrweiler (Kirrweiler, Band/Ausgabe: 1) 312 Seiten. (CMS 659), Seite 15</ref> | Friedel, Heinz (1978), ’800 Jahre Kirrweiler - Die Geschichte eines pfälzischen Weindorfes’, Kirrweiler (Kirrweiler, Band/Ausgabe: 1) 312 Seiten. (CMS 659), Seite 15</ref> | ||
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Version vom 4. März 2017, 10:36 Uhr
Andere Wüstungen: Altenkirrweiler, Archenweiler, Eitzingen, Klausentaler Mühle, Oberweiler, Weinsweiler
Altenkirrweiler[1] (auch: Alt Khyrrwiler, Oberkirrweiler, Obere Burg[2]) ist eine Wüstung[beg 1].
"Rathaus...Das Gebäude wurde um 1725 als Amtshaus errichtet. Die Steine hierfür holte man vom ruinösen „Oberschloss“." kirrweiler.de /abgerufen am 04. März 2017
"Altes Rathaus...Beim Bau holte man Steine vom ruinösen „Oberschloss“ (Altenkirrweiler)." kirrweiler.de /abgerufen am 04. März 2017 .
"Viax von Oberstein dringt in das Schloß Altenkirrweiler ein und lästert im Schloßinneren mit großem Geschrei über den abwesenden Eigentümer, Heinrich von Ach." Etwa in den Jahren 1545/1546[3]. Die dazugehörigen Urkunden beziehen sich auf einen Zeitraum von 1548-1553. „Landfriedensbrüchiger Überfall auf klagendes Schloß und Feldhaus Altenkirrweiler. Laut Kläger dringt Beklagter bewaffnet in Klägers Schloß ein und lästert im Schloßinneren mit großem Geschrei über den abwesenden Kläger. - Beklagter solle sich wegen dieses Landfriedensbruches verantworten und weiterer Übergriffe enthalten. 1548 beantragt Kläger Verhängung der im Pönalmandat angedrohten Strafe da er klagenders Schnitter auf den Äckern angegriffen und auf klagendes Bauhof eingefallen sei. - Laut Beklagter sei er nur in das offenstehende Schloß eingeritten mit nichts als einer Reitgerte um seine Schwägerin Else Witwe Christophs von Oberstein und nun Ehefrau des Lamprecht von Lammersheim zu Gast zu laden. Nachdem er im leeren Innenhof nach ihr rief erschien klagendens Ehefrau Margarethe geborene von Altdorf genannt von Kropsburg mit der er wegen Geldforderungen vor dem Hofgericht des Bischofs von Speyer einen Rechtsstreit habe. Mit Margarethe sei er in einen Wortwechsel geraten. Das klagendes Gesinde habe er von eigenem Grund vertrieben der letzte Besuch im Bauhof galt einem Gespräch wegen des anhängigen Rechtsstreites.“[4][anm 1]
Im Jahre 1602 wird das Schlößlein Altkirrweiler in einer Urkunde erwähnt[5].[web 1] "Die Siedlung Altenkirrweiler (um bei dieser Bezeichnung zu bleiben), heute Wüstung, lag südöstlich der zu ihr gehörenden Hammelmühle. Die örtliche Lage verzeichnet eine um das Jahr 1800 verfertigte Militärkarte[6]. Die Verkaufsurkunde aus dem Jahre 1602 sagt etwa folgendes: „Ein freies Schlößlein und Burg, gelegen im Hochstift Speyer“. Das Schlößlein nebst Burg umzog ein Wassgraben. In dieser Anlage waren Nebengebäude und die Ägidiuskapelle zu finden. Ein gewisser Bereich um Altenkirrweiler umschloß den „Burgfrieden“. Zur Anlage gehörten folgender Besitzt: …sodann die Kaplaneigüter und das Patronatsrecht zur Ägidienkaplanei (Quelle: Remling, neuere Urkunden). Altenkirrweiler war „ein frei adeliger Sitz und Gut, keinem Herrn mit Mittel unterworfen“ (Quelle: LA Sp Abteilung Hochstift Speyer D 1). Es war ein „Freigut“. Flüchtete sich ein Missetäter, „so Leib und Leben verbrochen“, in den Burgfrieden, so sollte er sechs Wochen und drei Tage frei sein (Quelle: LA Sp Abteilung Hochstift Speyer D 1). In Altenkirrweiler stand eine Sankt Gilgenkapelle."[7]
Dokumente zu Altenkirrweiler: 800 Jahre Kirrweiler, 800 Jahre Kirrweiler/Eintrag, Die Ritter von Altdorf/Zitate
Systematik:
Weblinks
- ↑ siehe dazu die Internetseite: kirrweiler.de /abgerufen am 04. März 2017
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Dolch, Martin, Greule, Albrecht (1991), ’Historisches Siedlungsnamenbuch der Pfalz’, Speyer (Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Speyer, Band/Ausgabe:) Seiten. (CMS 82), Seite 258, unter Kirrweiler (Pfalz).
- ↑ Keddigkeit, Jürgen und Ulrich Burkhart, Übel (2005), ’Pfälzisches Burgenlexikon’, Kaiserslautern (Beiträge zur pfälzischen Geschichte, Band 12.3 Hg., Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Kaiserslautern, Band/Ausgabe: I-IV) Seiten. (CMS 85), Seite 160ff.
- ↑ siehe dazu: Viax von Oberstein und Reichskammergerichtsprozess 2219
- ↑ alle Angaben nach Landesarchiv Speyer, Regest zu Reichskammergerichtsprozess 2219. Siehe dazu auch: Viax von Oberstein und Reichskammergerichtsprozess 2219
- ↑ LA Sp D 1 Nr.704.
- ↑ nach Friedel (1978) - Quelle: Stadtarchiv Kaiserslautern, Kartensammlung (Revol. Kriege)
- ↑ Friedel, Heinz (1978), ’800 Jahre Kirrweiler - Die Geschichte eines pfälzischen Weindorfes’, Kirrweiler (Kirrweiler, Band/Ausgabe: 1) 312 Seiten. (CMS 659), Seite 15
Anmerkungen
- ↑ Erkenntnisse aus Reichskammergerichtsprozess 2219: Christoph von Oberstein war verheiratet mit Elisabeth von Altdorf / Christoph von Oberstein war der Bruder von Viax von Oberstein / Christoph von Oberstein war der Sohn von Heinrich von Oberstein / Elisabeth von Altdorf heiratete in zweiter Ehe Lamprecht von Lammersheim.
Zitate
Urkunden
Begriffe
- ↑ Wüstung wird für einen ehemaligen Siedlungsansatz verwendet, Gemeinde, Mühle usw. Siehe dazu: Weinsweiler.
Kategorien
Altenkirrweiler gehört den Kategorien an: Wüstung, Gemeinde
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