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Wirt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2026, 17:42 Uhr

Andere Funktionszeichnungen: Adjunkt, Amtmann, Aufsichtträger, Ausfaut, Baubeamter, Beständer, Bettelvogt, Bürgermeister, Dorfmeister, Eichmeister… weitere Ergebnisse

Wirt1 (auch Gastwirt)[beg 1] ist ein selbständiger Unternehmer. Er handelt eigenverantwortlich für eine Wirtschaft. Wirt war nie ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Bestimmungen für die Wirte gibt es in Alsterweiler bereits seit dem 16. Jahrhundert2.

"1771 waren 8 Wirte hier, zum Ochsen, zum Rössel, zur Traube, zum Lamm, zur Krone, zum Adler, zum Widder und eine ohne Bezeichnung."[zit 1]


Fundstellen zu Wirt

Die Anzahl der Einträge in der folgenden Tabelle beträgt: 12

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

Anmerkungen

Zitate

  1. Siehe dazu:Leonhardt (1928) auf den Seiten u.a.: (Seite 128), gemeint ist die gesamt Gemeinde Maikammer.

Urkunden

Begriffe

  1. In der Regel wird in den älteren Urkunden die Bezeichnung "Wirt" (für den heutigen Wirt) verwendet. Es ist aber die gleiche Funktion damit gemeint.

Kategorien

Wirt gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 27.01.2026". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Wirt. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Wirt ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel3