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LA Sp D 2 Nr.412/13-14: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Mai 2025, 20:16 Uhr

Urkunde LA Sp D 2 Nr.412/13-14

Gebiet: Maikammer
Zeitraum: 1701
Grad: Unvollständig
Kategorie:

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Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp D 2 Nr.412/13-14
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Hochstift Speyer
Best.Verz. D 2
Titel Filial Visitation Alsterweiler
Inhalt Alsterweiler Filial - General Visitaion ecclesee filialis Alsterweyler de 1701
Umfang 2 fol.
Aussteller Hambacher Rural Kapitel
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger
Siegler Fehlt
Datum 1701
Ausstellungsjahr 1701
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original ja
Text-Übertragung ja
Weitere Personen Fehlt · Fehlt · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Nullum hic existat sacellum.
Schlagwort

Maikammer · Alsterweiler · Visitation · Kapelle

Sammlung

Urkunde · Maikammer · Alsterweiler · Kapelle · Visitation

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2025-05-20

Die Urkunde trägt den Titel: Visitation der Filial Alsterweiler. Eingesehen am 12.November 2024 im Landesarchiv Speyer.

Übertragung

Übertragung: Matthias C.S. Dreyer

Vollständiger Text - Edition

EDITION [Beginn der Übertragung.] 31 folii


Titelblatt der Akte Alsterweiler Filaial von Maikammer Hambacher Landkapitel Cum rotulo enthält Nov 1.29

fol.1 Alsterweyler Filiale ad Maycammer / Hambacher Ruralcapitels. Betre. Die vorgenommene Generalvisitation Ecclesiae filialis in Alsterweyler de annii 1701 et 18 et 19. 1) leer.

fol.2 ??? 1701 XXX sub filia XXX Alsterweiller. Constituit unam Communitatem cum Maycammer. Nullum hic ex[is]tat sacellum.

fol.3 Nochmals einsehen - nicht leserlich.


24. Xbris 1751

Alsterweiler Filial von Maikammer 1752 ??? Hambacher Landkapitels. Die Haltung der Nacht und Tagschul alda betr. 2.) fol.2 An den Pfarrer Weber Maycammer Ex den 24ten Xbris 1751 Die an mehreren Wesen sich die Gemeind Alsterweiler wegen der Schuhljugend sich zu beschwehren veranlaßet worden, dem selben wird also das originale communiciret, umb hierüber sein guthachten pflichtmäßig zu erstatten und allenfalls so gleich mit zu berichten, was diese Gemeind einem Praeceptori jährlich zu geben gemeinet,...(hier fehlt wohl einiges).

fol.3 XXX 21. Januar 1752 Hochwürdigstes Vicariats Ein hochwürdigstes Vicariat hat auf eines der Gemeinde Alsterweyler untXXX überreichtes Memoriale, worin dieselbe sich beschwehren wollen, führohin ihre Kindter nachher Maycammer in die Schuhl zu schicken, und zwahren erstlich wegen Entlegenheit des Orths auch weylen viele der Kindther schlecht gekleidet, eines und das andere nicht einmal Schue anzu ziehen habe, und wiederumb wegen einhaltender Kälte und öfters häufigen Regen und Schnee mithin umb einen eigenen Praeceptoren angehalten, so wohlenden unterthänigsten Bericht, alß wie auch diesen Leuthen zum besten ihrer Kindter zu helffen, das befundene Gutachen abzuerstatten, allschon uner dem 24ten ??bris XXX, den gnädigsten beXXX zu lassen, gnädig geruhet. Innen darzu Unterthänigster Befolgung berichte gehrosambst, daß denen Alsterweylern zum besten ihrer Schuhlbahren Jugend zu be... Lehr ihrer Kindter garwohl ein eigener Praeceptor zu gönnen wäre, fallß nit ihren auch stärckere Hinternüße contra sich werden findeten, alß ebven dieselben Motiva pro se angeführet haben, und wahren erstlichen wiXXX dortigen Gemeind zu keinem sicheren Gehalt eines beständigen Praeceptoris declariren und seyne auch hierzu unvermögend, XXX wie sie aber auch XXX am ausgesorget, es seyn genug zu unterhaltung eines Paeceptoris das lauffende Schuhlgeld von ohngefehr 50 allda sich dermahlen befindtliche Schuhlbahren Kindern wo danach von mehreren das Schulgeld sehr harth zu fordern seyn wird. XXX ist allda kein Schuhlstube müsten also die Schuhlkinder bald in dieses bald in anderes hauß in dem Orth herumb lauffen. Drittens würde die Schuöhl zu Maycammer stark darunter leyden, denn wenn der Schuhlmeister ein oder das andere Kind noch Schuhlarth bestraffen solte, wie das geschehn muß, so würden die Kinder Eltern entweder auß närrischer Affenlieb oder auß Boßheit wider den Schuhlmeister die Kindter auß XXX Schuhl nach Alsterweyler schicken. Viertens, so seynd ja die angeführte Beschwehrniße schon so alt als Alsterweyler, und darnach ist dem Vernehmen nach, noch niemahlen ein Praeceptor alldorth geweßen. Fünftens seynd die Alsterweyler Kinder nit so zarth erzogen, daß ihnen die Kält so leicht shaden möge, da ich ja in diesem Jahr diesem Jahr die kleinen Buben, mit bloßen Füßen trotz den anderen auf dem Eyß herumb lauffen gesehen. Es rühret der Alsterweyler Beschwehrnuß mehr her von einer Caprice daß derselbe auf wahre Nothwendigkeit gegeründet ist. Überlaßen also einem hochwürdigsten Vicariat, ob denen Alsterweylern dermahligens Geigenmächtig auch wider willen angenommenen Praeceptor noch länger zu belaßen, oder aber zu verweyßen, die Kinder aber nacher Maycammer in die Schuhl sollen angehalten werden. Der dann in trefflister Submission erharren eines hochwürdigsten Vicariat Maycammer 27ten XXX 175ßß unthänigster gehorsambster XXX Weber p. XXX parochus.


28. November 1766

fol.5 XXX 28. Nov. 1766 Hochwürdiges Vicariat: Ein hochwürdiges Vicariat erlaubt unterthänigst fürtragen zu laßen wie daß die Bürger zu Alsterweiler mich Peter Schmitt ersuchet, die schon erwachsene und nicht mehr schuhlmäßige Kinder an der Nacht etliche stund in dem christlichen glauben zu unterweißen welches dem gemelden Alsterweyler sehr nützlich und höchst nothwendig wäre, dieweilen bey rauer Winters Zeit der Weg auf Maycammer weith und wiele arme Kinder mit Kleidung schlecht versehen seyend, und dem Herren Schuhlmeister zu Maycammer im geringsten kein Abtrag thut, dann er ein alter maniß und sich mit der Nachtschuhl nicht mehr bemühte, also gelanget an ein hochwürdiges Vicariat mein demüthige Bitt und Vorstellung der ich in Tiefester Submission erharre, und baldiges Gehör erwarte. Eines hochwürdigen Vicariats

unterthänigst gehorsamster Peter Schmitt. Spira 27ten Nov 1766.

Unterschriften
Nummer Vorname Nachname
1 Michael Eysenbügler
2 Peter Niclohs Kühn
3 Herman Kiefer
4 Ludwig Prieß
4 Jacob Hum
5 Walther Platz
6 Jacob Kögel
7 Johannes Ziegler
8 Matheis Blumenstihl
9 Jacob Lehman
10 Heinrich Blumenstihl
11 Bastian Schädler
12 +
13 Barthel Eicher
14 Johannes Vetter
15 Jacob Paul
16 +
17 Ludwig Frißon
18 Emanuel Hum
19 Franz Eichorn
20 Frantz Straub
21 Michel Lorenz
22 Peter Rihtl
23 Christian Zitt
24 Martin Scherr
25 Peter Schwab

Rückseite: Ahn Ein hochwürdiges Bischofl. Speyerisch. Vicariat Höchst nothwendige Vorstellung und Bitte Mein Peter Schmitt bürgerlischer Inwohner zu Alsterweyler

um die Nachtschuhl allhier zu halten. XXX Eingang? in Speyer den 28ten gbris 1766.

29ten xbris 1766

fol.7 Es hat Peter Schmitt von Alsterweyler nach der Anlaag cum suis ad junctis angestanden eine Nachtschuhle in alsterweyler halten zu dürffen. Wie Verlang ein darhero Vordersambts von demselben Bericht, in wie weith dem Supplicanten hierein zu deferiren und ob besonders solches dem Schuhlmeister von Maycammer keinen Abtrag thun könne, welchem auch wie hierum zu praejudiciren nicht verlangen, dem Supplicanten können inzwischen seine Testimonia zurückgegeben, die Supplique aber uns wieder anhero remittiert werden. Speyer in Consules. den 29ten xbris 1766. Ex Moto Commi priatiatus P Schmitt Aßeßor et Secretarius

an den Pfarrer Goedecke zu Maycammer.


5. Dezember 1766

fol.9 Da auß die von Peter Schmitt v. Alsterweiller unterthänigst überreichte Supplique respcto einer in loco Alsterweiller zu haltender Nachtschuhl zu beförchten ist, daß sohdann Nachtschuhl eine allgemeine und ohnvermeidliche Verwirrung in dem allhiesigen Schllweeßen nach sich ziehe, die den die Erfahrnuß von bereiths 4 Wochen her allschon gelehrt hatt, daß obergedachter Supplicant Peter Schmitt fast alle schullmäßige Kindern v. Alsterweilller in seiner Behaußung versammlet, so XXX eine ordentliche zweymahlige Tagschull pripria authoritate zu halten angefangen, welche Nebenschull der allhiesige Schultheiß auf meine Requisition zu stören und völlig aufzuheben um da weniger einen Anstand genohmen, als Supplicant selbst diesertwegen von dem allhiesigen Hochfürstl. Oberamt, allwo er um die Erlaubnuß Schull zu halten, supplicando angestanden, abgewießen ist worden, und da sich so weithers der hieraus ergiebt, daß es denen in Reacclus supplica unterzeichneten Bürgern von Alsterweiller nicht so wohl um eine Nacht- als fömrliche Tagsschull zu thun seye, wodurch der Schullmeister einen merklichen Abtrag in seiner Nahrung leiden müßte... So wärn meine unterth.ste Bitt ein Hochwürdigstes Hohes General Vicariat gnädig eruhen mehr gedachten Supplicanten um da weniger in seinem Gesuch zu deferen, als der allhiesige Schullmeister durch seinen Praeceptorem, welcher der Gemein bis anhero alle Satisfaction gegeben, zu deren unterschriebenen Beruhigung eine Nachtschull für die erwachsene größere Jugend zu halten erbiethig ist. Worunter mitt schuldigstem Respect beharre

Eines hochwürdigen Hohen General Vicariats

Maycammer den 3ten Xbris 1766. Gehorsambster Diener Jo. Phil. Goedecke, Pfarrer

fol.10 Eingang in Speyer: den 5ten Xbris 1766.

13ten Jobris 1766

fol.11 An den Pfarrer Goedecke zu Maycammer Exped: d. 13ten Jobris 1766.

Es ist je und allezeith das Intereße publicum dem privato vorzuziehen und mithin XXX die Schuhl in Alsterweyler abgehet, und also viele wegen der Orthen Entfernung nie lesen und schreiben Schuhl instruiret seyn werden, verfolglich selbigen eine zu haltende Nachtschuhl sehr dienlich seyn mögte so haben wir aus EmXXX Befehl dem Supplicirenden Peter Schmitt gestattet so XXX Nachtschuhl einzuführen erwarthen aber denselben fleißig nach zu sehen, demSXXX alle etwa entstehen könnende XXX verhüthen und dem Supplicanten diesgXXX nachtschuhl Erlaubnis eroffnet debey aber selbigem auch mit Nachdruck XXXgebunden werde sich aller Sittsamkeit zu befleisen, um alligen inconvementien so weil an ihm ist vor zubringen. J. A. Buckel


11. November 1768

fol.12 Hochwürdiges Hohes General Vicariat.

Ein Hochwürdiges Hohes General Vicariat hat zwa??? und allschon, wie die copeyliche Anlage des mir ertheilten Decreti mit mehreren besaget, in ad 1766 mir auf mein unthschtes Ansuchen die gnädige Erlaubnuß verstatte, in Allsterweiler zum besten der Jugend, damit dieselbe im Lesen und Schreiben behörig unterrichtet würde, eine Nachtschuhle zu halten, wofür ich nachmahlen unterthänigen Dank erstatte; Da nun aber die Jugend von Tag zu Tag mehrer

fol.13 anwachset, auch sehr viele arme Kinder in loco Allsterweiler sich vorfinden, welche sich mit ihrer Kleidung gegen die Kälte nicht genügsam verwahren, soforth nacher Maycammer in die Schule gehen können, einfolglichen Ohnumganglich in dem Lesen und Schreiben verkärtzet werden müssen, zumahlen da nach eigener Eingestündnuß des Herrn Pfarrer und Schultheißen zu Maykammer über 300 gezehlet werden, welche alldorten die Schuhl frequentieren mithin ehe dieselige geendiget würde, kaum ein jedes Kind das heilige Kreutz machen könte; denen Bürgeren zu Allsterweiler aber daran gelegegn, daß ihre Jugend wohl unerrichtet würde, mit mir auch vollkommen zufrieden seynd, So ergeht ahn ein Hochwürdiges Vicariat mein untergnstgehorsamste Bitte, die gnädige Erlaubniß zu ertheilen, damit ich nebst der Nachtschuhl auch die Tagschuhl zu Allsterweiler halten dürfe. Ich bin erbiethig aus Agbang des Schulhauses meine eigene Wohnung darzu zu aptiren, alle arme Kinder umsonsten zu unterrichten, und verlange weiter nichts, als mir nur die hohe Gnade zufließen zu lassen, damit ich von denen Jagdt- Wacht- und Frohndiensten mögte befreyet, somit in den Stand gesetzt werden Tagschule so gleichwie ich bishero der Nachtschuhl vorgestanden, abwarten zu können. Der ich unter an Hoffnung gnädiger Bitts Willfährte in tieffester Submission erharre

Eines hochwürdigen Vicariats Speyer den 9ten Xbris 1768

unterth. gehorsamster Peter Schmitt von Allsterweiler.

RÜCKSEITE: Communicetur dem Vice Dechant Fischer zu Heidesfeld in orginali zur UnterXXX im Bericht, XXX und in wie weith dem petito zu deferiren sey, idque cum reporductione orginis decretXX Spira in Consil:Eccles: den 14ten Gbris 1768. Es Motto XXX vicariatus P Schmitt Assessor et Secretarius.

Ein Bischöflich hochfürstlich Speyerisch hochwürdiges Hohes General Vicariat Unthg. gehorsamste Bitt-Schrift um GXXX Erlaubniß nebst der Nachtschuhl auch die Tagschuhl zu Allsterweiler halten zu dürfen, und dargegen lediglich die Jagdt- Wacht- und Frohnfreyheite gnädig zu verstatten. Mein Peter Schmitt Bürger zu Allsterweiler


Mit einer Anlag. EingangXXX 14ten gbris 1768.

13. November 1766
16. Januar 1769

fol. 18

16. Januar 1769 - An den Pfarrer Gedecke zu MayCammer vom 16ten Januar 1769 - Exped.

Es hat der Peter Schmitt bürgerlicher Einwohner zu Alsterweiler bey uns unterthänig nachgesuchet, auf daß ihm wieder die kalte Winterszeit der Alsterweiler Schuljugend nachher Maycammer in die Schuhl zu gehen, allzu hart wäre, von dies seits erlaubet worden, XXX, in dem Orth Alsterweiler die Schuhl halten zu dürfen. Gleichwie wir aber bey der Sachen tieferer Einsicht erfunden, daß diese Schuhl abwechselung denen Kindern nicht profitable, und auch sonsten anstände machen daß XXX so wollen, Wir, daß derselbe dem Applicanten bedeuten wir daß wir seinem Petito zu defenXX nicht geweigert, sondern viel mehr haben wollen, daß die Kindern von Alsterweiler nach wie vor in die Schuhl nacher Maycammer gehen sollen. J.A. Buckel

Regest

Erkenntnisse aus dieser Urkunde

Im Jahre 1701 gab es in Alsterweiler keine Kapelle. "Hier tritt keine Kapelle hervor".


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