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LA Sp D 2 Nr.412/13-14

Aus Alsterweiler
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Urkunde LA Sp D 2 Nr.412/13-14

Gebiet: Maikammer
Zeitraum: 1701
Grad: Unvollständig
Kategorie:

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Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp D 2 Nr.412/13-14
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Hochstift Speyer
Best.Verz. D 2
Titel Filial Visitation Alsterweiler
Inhalt Alsterweiler Filial - General Visitaion ecclesee filialis Alsterweyler de 1701
Umfang 2 fol.
Aussteller Hambacher Rural Kapitel
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger
Siegler Fehlt
Datum 1701
Ausstellungsjahr 1701
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original ja
Text-Übertragung ja
Weitere Personen Peter Schmitt · Johann Baptist Fischer · Johann Philipp Gödecke · Wilhelm Weber
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Nullum hic existat sacellum. · Constituit unam Communitatem cum Maycammer.
Schlagwort

Maikammer · Alsterweiler · Visitation · Kapelle · Sacellum · Tagschule · Nachtschule · Peter Schmitt · Frohndienst · Frohn · Wachtdienst · Jagddienst · Frohnfreiheit · J. A. Buckel · Johann Philipp Gödecke · Wilhelm Weber · Pfarrer

Sammlung

Urkunde · Maikammer · Alsterweiler · Kapelle · Visitation · Alsterweiler Schule · Schule

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2025-06-10

Die Urkunde trägt den Titel: Visitation der Filial Alsterweiler. Eingesehen am 12.November 2024 im Landesarchiv Speyer.

Übertragung

Übertragung: Matthias C.S. Dreyer

EDITION [Beginn der Übertragung.] 31 folii


Titelblatt der Akte Alsterweiler Filial von Maikammer Hambacher Landkapitel Cum rotulo enthält Nov 1.29

fol.1 Alsterweyler Filiale ad Maycammer / Hambacher Ruralcapitels. Betre. Die vorgenommene Generalvisitation Ecclesiae filialis in Alsterweyler de annii 1701 et 18 et 19. 1) leer.

fol.2 ??? 1701 XXX sub filia XXX Alsterweiller. Constituit unam Communitatem cum Maycammer. Nullum hic ex[is]tat sacellum.

fol.3 Nochmals einsehen - nicht leserlich.


24. Dezember 1751

Blatt 1: Alsterweiler Filial von Maikammer 1752 ??? Hambacher Landkapitels. Die Haltung der Nacht und Tagschul alda betr. 2.)

Blatt 2: fol.2 - [Anfrage des Vikariats an Pfarrer Weber, Bericht zu erstatten - 1 Seite]
An den Pfarrer Weber von Maycammer ex den 24ten Xbris [Dezember] 1751 Die anlaget weiset in mehreren wessen sich die Gemeind Alsterweiler wegen der Schuhljugend sich zu beschwehren veranlaßet worden, dem selben wird also das Originale communiciret, umb hierüber sein Guthachten pflichtmäßig zu erstatten und allenfalls so gleich mit zu berichten, was diese Gemeind einem Praeceptori jährlich zu geben gemeinet, sey.

fol.3 - [Antwort von Pfarrer Weber - 3 Seiten]
[von nachträglicher Handschrift XXX 21. Januar 1752] Hochwürdigstes Vicariat! Ein hochwürdigstes Vicariat hat auf eines der Gemeinde Alsterweyler unt[erthä]hgst überreichtes Memoriale, worin dieselbe sich beschwehren wollen, führohin ihre Kindter nachher Maycammer in die Schuhl zu schicken, und zwahren
erstlich wegen Entlegenheit des Orths auch weylen viele der Kindther schlecht gekleidet, eines od[er] das andere nicht ein mahl Schue anzu ziehen habe, und wiederumb wegen einfallender Kälte od[er] öfters häufigen Regen und Schnee mithin umb einen eigenen Praeceptorem angehalten, so wohl den unterthänigsten Bericht, alß wie auch diesen Leuthen zum besten ihrer Kindter zu helffen, das befundene Gutachen abzustatten, allschon unter dem 24ten dbris Anni??? Elaphi???, den gnädigsten Behelf anhero ergehen zu lassen, gnädig geruhet. Jener darzu Unterthänigster Befolgung berichte gehorsambst, daß denen Alsterweylern zum besten ihrer schuhlbahren Jugend zu

(nächste Seite) bey nemblicheres Lehr ihrer Kindter garwohl ein eigener Praeceptor zu gönnen wäre, fallß nit mehrere auch stärckere Hinternüße contra sich werden findeten, alß eben dieselben Motiva pro se angeführet haben, und wahren erstlichen will sich dasige Gemeind zu keinem sicheren Gehalt eines beständigen Praeceptoris declariren und seyed auch hiezu unvermögend; diese vermeynen wie sie aber auch coram??? ausgesaget, es seyn genug zu Unterhaltung eines Praeceptoris das lauffende Schuhlgeld von ohngefehr 50 allda sich dermahlen befindtliche schuhlbahren Kindern wo danach von mehreren das Schulgeld sehr harth zu fordern seyn wird.
Zweydens
ist allda kein Schuhlstuben müßten also die Schuhlkinder bald in dieses bald in anderes Hauß in dem Orth herumb laufen.
Drittens
würde die Schuhl zu Maycammer stark darunter leyden, dan wan der Schuhlmeister ein oder das andere Kind nach Schuhlarth bestrafen solte, wie doch geschehn muß, so würden die blinden Eltern entweder auß närrischer Affenlieb oder auß Boßheit wider den Schuhlmeister die Kindter auß dieser Schuhl nach Alsterweyler schicken.
Virtens
so seynd ja die angeführte Beschwehrnuße schon so alt als Alsterweyler, und darnach ist dem Vernehmen nach, noch niemahlen ein Praeceptor alldorth geweßen.
Fünftens
seynd die Alsterweyler Kinder nit so zarth erzogen,
fol.4
daß ihnen die Kält so leicht schaden möge, da ich ja in diesem Jahr die kleinen Buben, mit bloßen Füßen trotz den anderen auf dem Eyß herumb lauffen gesehen. Es rühret der Alsterweyler Beschwehrnuß mehr her von einer Caprice, daß derselbe auf wahre Nothwendigkeit gegründet ist. Überlaßen also einem hochwürdigsten Vicariat, ob denen Alsterweylern dermahligen eigenmächtig auch wider willen angenommenen Praeceptor noch länger zu belaßen, oder aber zu verweyßen, die Kinder aber nacher Maycammer in die Schuhl sollen angehalten werden. Der dann in trefflister Submission erharre eines hochwürdigsten Vicariat Maycammer 27ten Jan[uar] 1752 unthänigster gehorsambster Di[ener] Weber p. l.??? parochus.


13. November 1766

fol.11 An den Pfarrer Goedecke zu Maycammer Exped: d. 13ten Nobris 1766.

Es ist je und allezeith das Intereße publicum dem privato vorzuziehen und mithin XXX die Schuhl in Alsterweyler abgehet, und also viele wegen der Orthen Entfernung nie lesen und schreiben Schuhl instruiret seyn werden, verfolglich selbigen eine zu haltende Nachtschuhl sehr dienlich seyn mögte so haben wir aus EmXXX Befehl dem Supplicirenden Peter Schmitt gestattet so XXX Nachtschuhl einzuführen erwarthen aber denselben fleißig nach zu sehen, demSXXX alle etwa entstehen könnende XXX verhüthen und dem Supplicanten diesgXXX nachtschuhl Erlaubnis eroffnet debey aber selbigem auch mit Nachdruck XXXgebunden werde sich aller Sittsamkeit zu befleisen, um alligen inconvementien so weil an ihm ist vor zubringen. J. A. Buckel

28. November 1766

[Schreiben des Peter Schmitt an das Vikariat] fol.5 XXX 28. Nov. 1766 Hochwürdiges Vicariat: Ein hochwürdiges Vicariat erlaubt unterthänigst fürtragen zu laßen wie daß die Bürger zu Alsterweiler mich Peter Schmitt ersuchet, die schon erwachsene und nicht mehr schuhlmäßige Kinder an der Nacht etliche stund in dem christlichen glauben zu unterweißen welches dem gemelden Alsterweyler sehr nützlich und höchst nothwendig wäre, dieweilen bey rauer Winters Zeit der Weg auf Maycammer weith und wiele arme Kinder mit Kleidung schlecht versehen seyend, und dem Herren Schuhlmeister zu Maycammer im geringsten kein Abtrag thut, dann er ein alter maniß und sich mit der Nachtschuhl nicht mehr bemühte, also gelanget an ein hochwürdiges Vicariat mein demüthige Bitt und Vorstellung der ich in Tiefester Submission erharre, und baldiges Gehör erwarte. Eines hochwürdigen Vicariats

unterthänigst gehorsamster Peter Schmitt. Spira 27ten Nov 1766.

Unterschriften
Nummer Vorname Nachname
1 Michael Eysenbügler
2 Peter Niclohs Kühn
3 Herman Kiefer
4 Ludwig Frieß
4 Jacob Hum
5 Matthias Platz
6 Jacob Kögel
7 Johannes Ziegler
8 Matheis Blumenstihl
9 Jacob Lehman
10 Heinrich Blumenstihl
11 Bastian Schädler
12 +
13 Wenthel Eicher
14 Johannes Vetter
15 Paul Jacob
16 +
17 Ludwig Frißon
18 Emanuel Hum
19 Franz Eichorn
20 Frantz Straub
21 Michel Lorenz
22 Peter Ripl??
23 Christian Zitt
24 Martin Scherr
25 Peter Schwab

Rückseite: Ahn Ein hochwürdiges Bischofl. Speyerisch. Vicariat Höchst nothwendige Vorstellung und Bitte Mein Peter Schmitt bürgerlischer Inwohner zu Alsterweyler

um die Nachtschuhl allhier zu halten. XXX Eingang? in Speyer den 28ten gbris 1766.

29. November 1766

[Schreiben des Peter Schmitt an Pfarrer Goedecke zur Information über seinen Antrag an das Vikariat]

fol.7 Es hat Peter Schmitt von Alsterweyler nach der Anlaag cum suis ad junctis angestanden eine Nachtschuhle in Alsterweyler halten zu dürffen. Wie Verlang ein darhero Vordersambts von demselben Bericht, in wie weith dem Supplicanten hierein zu deferiren und ob besonders solches dem Schuhlmeister von Maycammer keinen Abtrag thun könne, welchem auch wie hierum zu praejudiciren nicht verlangen, dem Supplicanten können inzwischen seine Testimonia zurückgegeben, die Supplique aber uns wieder anhero remittiert werden. Speyer in Consules. den 29ten 9bris 1766. Ex Moto Communi priariatus P Schmitt Aßeßor et Secretarius

an den Pfarrer Goedecke zu Maycammer.

5. Dezember 1766

fol.9 Da auß die von Peter Schmitt v. Alsterweiller unterthänigst überreichte Supplique respcto einer in loco Alsterweiller zu haltender Nachtschuhl zu beförchten ist, daß sohdann Nachtschuhl eine allgemeine und ohnvermeidliche Verwirrung in dem allhiesigen Schllweeßen nach sich ziehe, die den die Erfahrnuß von bereiths 4 Wochen her allschon gelehrt hatt, daß obergedachter Supplicant Peter Schmitt fast alle schullmäßige Kindern v. Alsterweilller in seiner Behaußung versammlet, so XXX eine ordentliche zweymahlige Tagschull pripria authoritate zu halten angefangen, welche Nebenschull der allhiesige Schultheiß auf meine Requisition zu stören und völlig aufzuheben um da weniger einen Anstand genohmen, als Supplicant selbst diesertwegen von dem allhiesigen Hochfürstl. Oberamt, allwo er um die Erlaubnuß Schull zu halten, supplicando angestanden, abgewießen ist worden, und da sich so weithers der hieraus ergiebt, daß es denen in Reacclus supplica unterzeichneten Bürgern von Alsterweiller nicht so wohl um eine Nacht- als fömrliche Tagsschull zu thun seye, wodurch der Schullmeister einen merklichen Abtrag in seiner Nahrung leiden müßte... So wärn meine unterth.ste Bitt ein Hochwürdigstes Hohes General Vicariat gnädig eruhen mehr gedachten Supplicanten um da weniger in seinem Gesuch zu deferen, als der allhiesige Schullmeister durch seinen Praeceptorem, welcher der Gemein bis anhero alle Satisfaction gegeben, zu deren unterschriebenen Beruhigung eine Nachtschull für die erwachsene größere Jugend zu halten erbiethig ist. Worunter mitt schuldigstem Respect beharre

Eines hochwürdigen Hohen General Vicariats

Maycammer den 3ten Xbris 1766. Gehorsambster Diener Jo. Phil. Goedecke, Pfarrer

fol.10 Eingang in Speyer: den 5ten Xbris 1766.

9. November 1768

fol.12 Hochwürdiges Hohes General Vicariat.

Ein Hochwürdiges Hohes General Vicariat hat zwa??? und allschon, wie die copeyliche Anlage des mir ertheilten Decreti mit mehreren besaget, in ad 1766 mir auf mein unthschtes Ansuchen die gnädige Erlaubnuß verstatte, in Allsterweiler zum besten der Jugend, damit dieselbe im Lesen und Schreiben behörig unterrichtet würde, eine Nachtschuhle zu halten, wofür ich nachmahlen unterthänigen Dank erstatte; Da nun aber die Jugend von Tag zu Tag mehrer

fol.13 anwachset, auch sehr viele arme Kinder in loco Allsterweiler sich vorfinden, welche sich mit ihrer Kleidung gegen die Kälte nicht genügsam verwahren, soforth nacher Maycammer in die Schule gehen können, einfolglichen Ohnumganglich in dem Lesen und Schreiben verkärtzet werden müssen, zumahlen da nach eigener Eingestündnuß des Herrn Pfarrer und Schultheißen zu Maykammer über 300 gezehlet werden, welche alldorten die Schuhl frequentieren mithin ehe dieselige geendiget würde, kaum ein jedes Kind das heilige Kreutz machen könte; denen Bürgeren zu Allsterweiler aber daran gelegegn, daß ihre Jugend wohl unerrichtet würde, mit mir auch vollkommen zufrieden seynd, So ergeht ahn ein Hochwürdiges Vicariat mein untergnstgehorsamste Bitte, die gnädige Erlaubniß zu ertheilen, damit ich nebst der Nachtschuhl auch die Tagschuhl zu Allsterweiler halten dürfe. Ich bin erbiethig aus Agbang des Schulhauses meine eigene Wohnung darzu zu aptiren, alle arme Kinder umsonsten zu unterrichten, und verlange weiter nichts, als mir nur die hohe Gnade zufließen zu lassen, damit ich von denen Jagdt- Wacht- und Frohndiensten mögte befreyet, somit in den Stand gesetzt werden Tagschule so gleichwie ich bishero der Nachtschuhl vorgestanden, abwarten zu können. Der ich unter an Hoffnung gnädiger Bitts Willfährte in tieffester Submission erharre

Eines hochwürdigen Vicariats Speyer den 9ten Xbris 1768

unterth. gehorsamster Peter Schmitt von Allsterweiler.

RÜCKSEITE: Communicetur dem Vice Dechant Fischer zu Heidesfeld in orginali zur UnterXXX im Bericht, XXX und in wie weith dem petito zu deferiren sey, idque cum reporductione orginis decretXX Spira in Consil:Eccles: den 14ten Gbris 1768. Es Motto XXX vicariatus P Schmitt Assessor et Secretarius.

Ein Bischöflich hochfürstlich Speyerisch hochwürdiges Hohes General Vicariat Unthg. gehorsamste Bitt-Schrift um GXXX Erlaubniß nebst der Nachtschuhl auch die Tagschuhl zu Allsterweiler halten zu dürfen, und dargegen lediglich die Jagdt- Wacht- und Frohnfreyheite gnädig zu verstatten. Mein Peter Schmitt Bürger zu Allsterweiler


Mit einer Anlag. EingangXXX 14ten gbris 1768.

Copia / 13. November 1766

fol.14 Copia Es ist je und allezeith daß interesse publicum dem Privato Vrozuziehen, mithin da die Schuhl in Alsterweyler abgehet und also viele wegen der Orthen Entfernung...

Dasselbe wie ????

7. Januar 1769

fol.16 Hochwürdigster Hoher General Vicariat Vermög eines sub 13. Xbis elaphi??? mir insinuirten genädigen Rescripti hat Reverendissiumus Vicariatus mir gnädig befohlen, zu untersuchen, ob und wieweit dem Petito des Petri Schmitt Bürgers von Alsterweiller s: welcher sich anerbotten, die Kinder daselbsten gegen Erhaltung der Frohndfreyheit von Jagd, Wacht XXX der XXX hierdurch gratis zu instruirn: könne deferiert werden etc. Ich Verfügte mich zu dem end der 20ten Xbries elaphi ad locum Maycammer und nachdem ich Vorfero den Peter Schmitt erbsten dieserhalben vernohmen, hörte ich zugleich darüber den dermahligen Schullmeister Betchel in Maycammer R.D. Parochum loci, wie nach Schultheipen und Gericht sambt einem Geritsmann von Alsterweiler, denen sich der gnädige bischöfl. Domi Vicariatus vorgelaßen, nit dem Zusatz, mir dieserhalben ihr aufrichtig Meinung zu erkennen zu geben, was pro bono publico am dienlichsten würe occasione deren armen Schuhlkinder in Alsterweiller, vornächst ich folgendes zu Antwort erhülte: primo: Beschwehrte sich der Schulmeister Beschell mit Einwende, es würd das Begehrn des Petri Schmitt ihm sehr nachttheilig machen??? hierdurch ihm nicht nur an dem Schuhlgeld ein merckliches entzogen würde, sondern auch ein anderes merckliches Accidens wegen dem nmöthigen Schuhlholtz von denen Alsterweilern Kindern ihm entgänge; es seyen je zu Alstserweiller und


fol.16a Maycammer in toto nicht mehr Schuhlkinder als ohngefehr 180 - welche er mit seinem Preceptore wohl besorgen könte, somit hätte der Peter Schmitt die Warheit nicht geschrieben, da er in seiner Supplic gemeldet, es wären über 300 Schuhlkinder überdas müste er oder sein Preceptor von Maycammer aus bey Tag und Nacht bereit seyn, bey XXXschung deren Krancken des XXX zu haben, er wolle also hoffen, man werde ihn das wenige utile umb so weniger entziehen, wie mehr das Begehren des petri Schmitt zum Nachtheil deren Schuhlkindern selbsten gereichte, jedem für druch die Alsterweiller Schuhlkinder die gantze Woch kein hl. Meß hörten, auch die à Parocho wöchenltich zweymahl vorzunehmende Schuhlvisitation in duobus locis nonnisi dificulter geschoehn könte. zudem wäre das Schuhlhalten in Alsterweilller ein Anlaß zu anderen UnterXhlist und Unordnungen. Indemo die saumselige Eltern ihre Kinder auf solche Arth leichtlich aus der Schuhl lassen könnten, wogegen sich dortig seyn wollender Schuhlmeister auch nicht Vorteil besorgen würde, damit er die ihm adXXX wenige Bürger nicht ungünstig machte, und da gemelter Peter Schmitt gedencket, die Kinder nur den Winter hiendurch in der Schuhl zu behalten, im Sommer aber wiederum nach Maycammer in die Schuhl zu schicken, so wäre eben diese Abwechslung dem Schuhlmeister denen Kindern nachtheilig.

2ndo. N. Franckmann ein Gerichtsmann von Alsterweiller bekräftiget nicht nur alles obige, sondern setzet hinzu, daß er wenigstens mit noch vielen anderen seine Kinder zu dem Peter Schmitt niemahl würde in die Schuhl schicken; indem er Peter Schmitt die allerschlechteste Hand im Schreiben hätte und müße er von denen Schuhlkindern aus Maycammer selbsten die Vorschriften entlehnen, welches andere Gerichtsvewandte confimirten.-

3tio. Testirte Schultheiß und Gericht zu Maycammer, daß in beyden Ortschaften nicht mehr Schulkinder in toto seyen, als ohngefehr 182, welche der Schuhlmeister zu Maycammer mit seinem Proceptor wohl besorgen könte,; und bekenneten, daß die Einwendungen des Schuhlmeisters Beschell recht wohl

fol.17 gegründet seyen: auch würden sie sich besonder beschwehrn müßen, wen man wollte den Bürger Peter Schmitt von herrschaftlichen Frohnden frey machen wegen Haltung der WinterSchuhl wlche doch so lange Jahr her in Alsterweiller niemahlen vor nothwendig erkennet worden seye; letzlich

4to. stimmte Parochus Loci mit all obigen zugleich überein, und confimirte daß das Begehrn des Petri Schmitt nicht nur dem Schuhlmeister Beschell sehr nachtheilig wäre, sondern nichts als Unordnung daraus erfolgten; wie dan auch allen Umbständen nach nichts anderes erfolgen kan.

Wäre dahero mein unterthänigstes jedoch ohnfürschreibliches Dafürhalten, daß die Schuhlkinder in Alsterweiller eben sowohl künfftighin, als wie vorhero in die Schuhl nach Maycammer sollen geschickt werden; welches hiermit Einem Hochw. Hohen General Vicariat unterthänigst hab sollen einberichten, der ich mit XXXschuldigster Submission harre Eines hochw. hohen General Vicariats

Hambach, den 7ten Jan 1769.

unterthänig, gehorsambster Diener Joes. Bapt. Fischer Vicedecanus et Parochus in Hambach.


Rückseite: An Ein hochfürstl. bischöfl Speyerischer Hochwürdigster Hoher General Vicariat zu Speyer Unterthänigster Bericht Mein Joes Bapt. Fischer Vicedechant et Parochius hambach betreffend. Den Peter Schmitt Bürger von Alsterweiller, welcher verlangte daselbsten die Winterschuhl zu halten gegen Erhaltung der Frohnd Freyheiten.

Speyer Eingang 16ten Jan 1769

16. Januar 1769

fol. 18

16. Januar 1769 - An den Pfarrer Gedecke zu MayCammer vom 16ten Januar 1769 - Exped.

Es hat der Peter Schmitt bürgerlicher Einwohner zu Alsterweiler bey uns unterthänig nachgesuchet, auf daß ihme wieder die kalte Winterszeit der Alsterweiler Schuljugend naher Maycammer in die Schuhl zu gehen, allzu hart wäre, von dies seits erlaubet worden, (XXX), in dem Orth Alsterweiler die Schuhl halten zu dürfen. Gleichwie wir aber bey der Sachen tieferer Einsicht erfunden, daß diese Schuhl Abwechselung denen Kindern nicht profitable, und auch sonsten Anstände machen dürfe, so wollen, wir, daß derselbe dem Supplicanten bedeuten wie daß wir seinem Petito zu deferiren nicht geneiget, sondern viel mehr haben wollen, daß die Kindern von Alsterweiler nach wie vor in die Schuhl nacher Maycammer gehen sollen. J.A. Buckel

Regest

Erkenntnisse aus dieser Urkunde

Anlässlich einer Kirchenvisitation wird festgestellt:

  • Im Jahre 1701 gab es in Alsterweiler keine Kapelle. "Hier tritt keine Kapelle hervor".

Eine eigene Schule betreffend:

  • Erstes Schreiben vom 24. Dezember 1751 Anfrage des Vikariat an Pfarrer Weber
  • Pfarrer Weber (Maikammer) antwortet am 21. Januar 1752

Eine Nachtschul betreffend stellt Peter Schmitt einen Antrag, der von 25 Alsterweilerer Bürger unterzeichnet wird:

  • 29. November 1766
  • Pfarrer Goedecke zur Stellungnahme vom 29. Dezember 1766
  • Antwort von Pfarrer Goedecke vom 5. Dezember 1766

Peter Schmitt erweiteres Ansuchen, neben Nacht- auch Tagschule zu halten und von Frohnden befreit zu werden

  • 9. November 1768
  • 7. Januar 1769 - Schreiben an Vikariat - Ablehnung des Ansinnens von Peter Schmitt durch den Vicedachanten des Landkapitels Hambach.
  • 16. Januar 1769 - Vikariat an den Pfarrer Goedecke - das Vikariat lehnt zwar den Antrag von Peter Schmitt nicht ab, möchte aber, daß die Kinder weitere in Maikammer zu Schule gehen.

Vorkommende Person / Namen in Tabelle oben sowie:

  • Pfarrer Weber zu Maikammer (1751)
  • Pfarrer Goedecke zu Maikammer (1766-1769)
  • Lehrer Beschell (7.1.1769)
  • Praeceptor zu Maikammer (1769)
  • N. Frankmann, ein Gerichtsmann (7.1.1769)
  • Johann Baptist Fischer (Pfarrer in Hambach und Vizedechant des Landkapitels Hambach)

In Maikammer und Alsterweiler gab es am 7.1.1769 genau 182 Schulkinder.


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

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