Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
LA Sp D 2 Nr.412/13-14: Unterschied zwischen den Versionen
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Gehorsambster Diener | Gehorsambster Diener | ||
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Version vom 20. Mai 2025, 18:14 Uhr
Gebiet: Maikammer
Zeitraum: 1701
Grad: Unvollständig
Kategorie:
| Merkmal | Eintrag |
|---|---|
| Nummer | LA Sp D 2 Nr.412/13-14 |
| Archiv | Landesarchiv Speyer |
| Bestand | Hochstift Speyer |
| Best.Verz. | D 2 |
| Titel | Filial Visitation Alsterweiler |
| Inhalt | Alsterweiler Filial - General Visitaion ecclesee filialis Alsterweyler de 1701 |
| Umfang | 2 fol. |
| Aussteller | Hambacher Rural Kapitel |
| Ausstellungsort | Fehlt |
| Empfänger | |
| Siegler | Fehlt |
| Datum | 1701 |
| Ausstellungsjahr | 1701 |
| Ausstellungstag | Unbekannt |
| Regest | ja |
| Text-Original | ja |
| Text-Übertragung | ja |
| Weitere Personen | Fehlt · Fehlt · Fehlt · Fehlt |
| Erwähnung in | N/A |
| CMS | Fehlt |
| Zitat | Nullum hic existat sacellum. |
| Schlagwort | |
| Sammlung |
Urkunde · Maikammer · Alsterweiler · Kapelle · Visitation |
Die Vorlage hat ausgefüllt: /2025-05-20
Die Urkunde trägt den Titel: Visitation der Filial Alsterweiler. Eingesehen am 12.November 2024 im Landesarchiv Speyer.
Übertragung
Übertragung: Matthias C.S. Dreyer
Vollständiger Text - Edition
EDITION [Beginn der Übertragung.] 31 folii
Titelblatt der Akte Alsterweiler Filaial von Maikammer Hambacher Landkapitel Cum rotulo enthält Nov 1.29
fol.1 Alsterweyler Filiale ad Maycammer / Hambacher Ruralcapitels. Betre. Die vorgenommene Generalvisitation Ecclesiae filialis in Alsterweyler de annii 1701 et 18 et 19. 1) leer.
fol.2 ??? 1701 XXX sub filia XXX Alsterweiller. Constituit unam Communitatem cum Maycammer. Nullum hic ex[is]tat sacellum.
fol.3 Nochmals einsehen - nicht leserlich.
24. Xbris 1751
Alsterweiler Filial von Maikammer 1752 ??? Hambacher Landkapitels. Die Haltung der Nacht und Tagschul alda betr. 2.) fol.2 An den Pfarrer Weber Maycammer Ex den 24ten Xbris 1751 Die an mehreren Wesen sich die Gemeind Alsterweiler wegen der Schuhljugend sich zu beschwehren veranlaßet worden, dem selben wird also das originale communiciret, umb hierüber sein guthachten pflichtmäßig zu erstatten und allenfalls so gleich mit zu berichten, was diese Gemeind einem Praeceptori jährlich zu geben gemeinet,...(hier fehlt wohl einiges).
fol.3 XXX 21. Januar 1752 Hochwürdigstes Vicariats Ein hochwürdigstes Vicariat hat auf eines der Gemeinde Alsterweyler untXXX überreichtes Memoriale, worin dieselbe sich beschwehren wollen, führohin ihre Kindter nachher Maycammer in die Schuhl zu schicken, und zwahren erstlich wegen Entlegenheit des Orths auch weylen viele der Kindther schlecht gekleidet, eines und das andere nicht einmal Schue anzu ziehen habe, und wiederumb wegen einhaltender Kälte und öfters häufigen Regen und Schnee mithin umb einen eigenen Praeceptoren angehalten, so wohlenden unterthänigsten Bericht, alß wie auch diesen Leuthen zum besten ihrer Kindter zu helffen, das befundene Gutachen abzuerstatten, allschon uner dem 24ten ??bris XXX, den gnädigsten beXXX zu lassen, gnädig geruhet. Innen darzu Unterthänigster Befolgung berichte gehrosambst, daß denen Alsterweylern zum besten ihrer Schuhlbahren Jugend zu be... Lehr ihrer Kindter garwohl ein eigener Praeceptor zu gönnen wäre, fallß nit ihren auch stärckere Hinternüße contra sich werden findeten, alß ebven dieselben Motiva pro se angeführet haben, und wahren erstlichen wiXXX dortigen Gemeind zu keinem sicheren Gehalt eines beständigen Praeceptoris declariren und seyne auch hierzu unvermögend, XXX wie sie aber auch XXX am ausgesorget, es seyn genug zu unterhaltung eines Paeceptoris das lauffende Schuhlgeld von ohngefehr 50 allda sich dermahlen befindtliche Schuhlbahren Kindern wo danach von mehreren das Schulgeld sehr harth zu fordern seyn wird. XXX ist allda kein Schuhlstube müsten also die Schuhlkinder bald in dieses bald in anderes hauß in dem Orth herumb lauffen. Drittens würde die Schuöhl zu Maycammer stark darunter leyden, denn wenn der Schuhlmeister ein oder das andere Kind noch Schuhlarth bestraffen solte, wie das geschehn muß, so würden die Kinder Eltern entweder auß närrischer Affenlieb oder auß Boßheit wider den Schuhlmeister die Kindter auß XXX Schuhl nach Alsterweyler schicken. Viertens, so seynd ja die angeführte Beschwehrniße schon so alt als Alsterweyler, und darnach ist dem Vernehmen nach, noch niemahlen ein Praeceptor alldorth geweßen. Fünftens seynd die Alsterweyler Kinder nit so zarth erzogen, daß ihnen die Kält so leicht shaden möge, da ich ja in diesem Jahr diesem Jahr die kleinen Buben, mit bloßen Füßen trotz den anderen auf dem Eyß herumb lauffen gesehen. Es rühret der Alsterweyler Beschwehrnuß mehr her von einer Caprice daß derselbe auf wahre Nothwendigkeit gegeründet ist. Überlaßen also einem hochwürdigsten Vicariat, ob denen Alsterweylern dermahligens Geigenmächtig auch wider willen angenommenen Praeceptor noch länger zu belaßen, oder aber zu verweyßen, die Kinder aber nacher Maycammer in die Schuhl sollen angehalten werden. Der dann in trefflister Submission erharren eines hochwürdigsten Vicariat Maycammer 27ten XXX 175ßß unthänigster gehorsambster XXX Weber p. XXX parochus.
28. November 1766
fol.5 XXX 28. Nov. 1766 Hochwürdiges Vicariat: Ein hochwürdiges Vicariat erlaubt unterthänigst fürtragen zu laßen wie daß die Bürger zu Alsterweiler mich Peter Schmitt ersuchet, die schon erwachsene und nicht mehr schuhlmäßige Kinder an der Nacht etliche stund in dem christlichen glauben zu unterweißen welches dem gemelden Alsterweyler sehr nützlich und höchst nothwendig wäre, dieweilen bey rauer Winters Zeit der Weg auf Maycammer weith und wiele arme Kinder mit Kleidung schlecht versehen seyend, und dem Herren Schuhlmeister zu Maycammer im geringsten kein Abtrag thut, dann er ein alter maniß und sich mit der Nachtschuhl nicht mehr bemühte, also gelanget an ein hochwürdiges Vicariat mein demüthige Bitt und Vorstellung der ich in Tiefester Submission erharre, und baldiges Gehör erwarte. Eines hochwürdigen Vicariats
unterthänigst gehorsamster Peter Schmitt. Spira 27ten Nov 1766.
| Nummer | Vorname | Nachname |
|---|---|---|
| 1 | Michael | Eysenbügler |
| 2 | Peter Niclohs | Kühn |
| 3 | Herman | Kiefer |
| 4 | Ludwig | Prieß |
| 4 | Jacob | Hum |
| 5 | Walther | Platz |
| 6 | Jacob | Kögel |
| 7 | Johannes | Ziegler |
| 8 | Matheis | Blumenstihl |
| 9 | Jacob | Lehman |
| 10 | Heinrich | Blumenstihl |
| 11 | Bastian | Schädler |
| 12 | + | |
| 13 | Barthel | Eicher |
| 14 | Johannes | Vetter |
| 15 | Jacob | Paul |
| 16 | + | |
| 17 | Ludwig | Frißon |
| 18 | Emanuel | Hum |
| 19 | Franz | Eichorn |
| 20 | Frantz | Straub |
| 21 | Michel | Lorenz |
| 22 | Peter | Rihtl |
| 23 | Christian | Zitt |
| 24 | Martin | Scherr |
| 25 | Peter | Schwab |
Rückseite: Ahn Ein hochwürdiges Bischofl. Speyerisch. Vicariat Höchst nothwendige Vorstellung und Bitte Mein Peter Schmitt bürgerlischer Inwohner zu Alsterweyler
um die Nachtschuhl allhier zu halten. XXX Eingang? in Speyer den 28ten gbris 1766.
29ten xbris 1766
fol.7 Es hat Peter Schmitt von Alsterweyler nach der Anlaag cum suis ad junctis angestanden eine Nachtschuhle in alsterweyler halten zu dürffen. Wie Verlang ein darhero Vordersambts von demselben Bericht, in wie weith dem Supplicanten hierein zu deferiren und ob besonders solches dem Schuhlmeister von Maycammer keinen Abtrag thun könne, welchem auch wie hierum zu praejudiciren nicht verlangen, dem Supplicanten können inzwischen seine Testimonia zurückgegeben, die Supplique aber uns wieder anhero remittiert werden. Speyer in Consules. den 29ten xbris 1766. Ex Moto Commi priatiatus P Schmitt Aßeßor et Secretarius
an den Pfarrer Goedecke zu Maycammer.
5. Dezember 1766
fol.9 Da auß die von Peter Schmitt v. Alsterweiller unterthänigst überreichte Supplique respcto einer in loco Alsterweiller zu haltender Nachtschuhl zu beförchten ist, daß sohdann Nachtschuhl eine allgemeine und ohnvermeidliche Verwirrung in dem allhiesigen Schllweeßen nach sich ziehe, die den die Erfahrnuß von bereiths 4 Wochen her allschon gelehrt hatt, daß obergedachter Supplicant Peter Schmitt fast alle schullmäßige Kindern v. Alsterweilller in seiner Behaußung versammlet, so XXX eine ordentliche zweymahlige Tagschull pripria authoritate zu halten angefangen, welche Nebenschull der allhiesige Schultheiß auf meine Requisition zu stören und völlig aufzuheben um da weniger einen Anstand genohmen, als Supplicant selbst diesertwegen von dem allhiesigen Hochfürstl. Oberamt, allwo er um die Erlaubnuß Schull zu halten, supplicando angestanden, abgewießen ist worden, und da sich so weithers der hieraus ergiebt, daß es denen in Reacclus supplica unterzeichneten Bürgern von Alsterweiller nicht so wohl um eine Nacht- als fömrliche Tagsschull zu thun seye, wodurch der Schullmeister einen merklichen Abtrag in seiner Nahrung leiden müßte... So wärn meine unterth.ste Bitt ein Hochwürdigstes Hohes General Vicariat gnädig eruhen mehr gedachten Supplicanten um da weniger in seinem Gesuch zu deferen, als der allhiesige Schullmeister durch seinen Praeceptorem, welcher der Gemein bis anhero alle Satisfaction gegeben, zu deren unterschriebenen Beruhigung eine Nachtschull für die erwachsene größere Jugend zu halten erbiethig ist. Worunter mitt schuldigstem Respect beharre
Eines hochwürdigen Hohen General Vicariats
Maycammer den 3ten Xbris 1766. Gehorsambster Diener Jo. Phil. Goedecke, Pfarrer
Umseitig Eingang in Speyer: den 5ten Xbris 1766.
16. Januar 1769
fol. 18
16. Januar 1769 - An den Pfarrer Gedecke zu MayCammer vom 16ten Januar 1769 - Exped.
Es hat der Peter Schmitt bürgerlicher Einwohner zu Alsterweiler bey uns unterthänig nachgesuchet, auf daß ihm wieder die kalte Winterszeit der Alsterweiler Schuljugend nachher Maycammer in die Schuhl zu gehen, allzu hart wäre, von dies seits erlaubet worden, XXX, in dem Orth Alsterweiler die Schuhl halten zu dürfen. Gleichwie wir aber bey der Sachen tieferer Einsicht erfunden, daß diese Schuhl abwechselung denen Kindern nicht profitable, und auch sonsten anstände machen daß XXX so wollen, Wir, daß derselbe dem Applicanten bedeuten wir daß wir seinem Petito zu defenXX nicht geweigert, sondern viel mehr haben wollen, daß die Kindern von Alsterweiler nach wie vor in die Schuhl nacher Maycammer gehen sollen. J.A. Buckel
Regest
Erkenntnisse aus dieser Urkunde
Im Jahre 1701 gab es in Alsterweiler keine Kapelle. "Hier tritt keine Kapelle hervor".
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
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