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LA Sp D 2 Nr.412/13-14: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Mai 2025, 17:20 Uhr

Urkunde LA Sp D 2 Nr.412/13-14

Gebiet: Maikammer
Zeitraum: 1701
Grad: Unvollständig
Kategorie:

Bild Lizenz /nicht verfügbar

PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp D 2 Nr.412/13-14
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Hochstift Speyer
Best.Verz. D 2
Titel Filial Visitation Alsterweiler
Inhalt Alsterweiler Filial - General Visitaion ecclesee filialis Alsterweyler de 1701
Umfang 2 fol.
Aussteller Hambacher Rural Kapitel
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger
Siegler Fehlt
Datum 1701
Ausstellungsjahr 1701
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original ja
Text-Übertragung ja
Weitere Personen Fehlt · Fehlt · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Nullum hic existat sacellum.
Schlagwort

Maikammer · Alsterweiler · Visitation · Kapelle

Sammlung

Urkunde · Maikammer · Alsterweiler · Kapelle · Visitation

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2025-05-20

Die Urkunde trägt den Titel: Visitation der Filial Alsterweiler. Eingesehen am 12.November 2024 im Landesarchiv Speyer.

Übertragung

Übertragung: Matthias C.S. Dreyer

Vollständiger Text - Edition

EDITION [Beginn der Übertragung.] 31 folii


Titelblatt der Akte Alsterweiler Filaial von Maikammer Hambacher Landkapitel Cum rotulo enthält Nov 1.29

fol.1 Alsterweyler Filiale ad Maycammer / Hambacher Ruralcapitels. Betre. Die vorgenommene Generalvisitation Ecclesiae filialis in Alsterweyler de annii 1701 et 18 et 19. 1) leer.

fol.2 ??? 1701 XXX sub filia XXX Alsterweiller. Constituit unam Communitatem cum Maycammer. Nullum hic ex[is]tat sacellum.

fol.3 Nochmals einsehen - nicht leserlich.


24. Xbris 1751

Alsterweiler Filial von Maikammer 1752 ??? Hambacher Landkapitels. Die Haltung der Nacht und Tagschul alda betr. 2.) fol.2 An den Pfarrer Weber Maycammer Ex den 24ten Xbris 1751 Die an mehreren Wesen sich die Gemeind Alsterweiler wegen der Schuhljugend sich zu beschwehren veranlaßet worden, dem selben wird also das originale communiciret, umb hierüber sein guthachten pflichtmäßig zu erstatten und allenfalls so gleich mit zu berichten, was diese Gemeind einem Praeceptori jährlich zu geben gemeinet,...(hier fehlt wohl einiges).

fol.3 XXX 21. Januar 1752 Hochwürdigstes Vicariats Ein hochwürdigstes Vicariat hat auf eines der Gemeinde Alsterweyler untXXX überreichtes Memoriale, worin dieselbe sich beschwehren wollen, führohin ihre Kindter nachher Maycammer in die Schuhl zu schicken, und zwahren erstlich wegen Entlegenheit des Orths auch weylen viele der Kindther schlecht gekleidet, eines und das andere nicht einmal Schue anzu ziehen habe, und wiederumb wegen einhaltender Kälte und öfters häufigen Regen und Schnee mithin umb einen eigenen Praeceptoren angehalten, so wohlenden unterthänigsten Bericht, alß wie auch diesen Leuthen zum besten ihrer Kindter zu helffen, das befundene Gutachen abzuerstatten, allschon uner dem 24ten ??bris XXX, den gnädigsten beXXX zu lassen, gnädig geruhet. Innen darzu Unterthänigster Befolgung berichte gehrosambst, daß denen Alsterweylern zum besten ihrer Schuhlbahren Jugend zu be... Lehr ihrer Kindter garwohl ein eigener Praeceptor zu gönnen wäre, fallß nit ihren auch stärckere Hinternüße contra sich werden findeten, alß ebven dieselben Motiva pro se angeführet haben, und wahren erstlichen wiXXX dortigen Gemeind zu keinem sicheren Gehalt eines beständigen Praeceptoris declariren und seyne auch hierzu unvermögend, XXX wie sie aber auch XXX am ausgesorget, es seyn genug zu unterhaltung eines Paeceptoris das lauffende Schuhlgeld von ohngefehr 50 allda sich dermahlen befindtliche Schuhlbahren Kindern wo danach von mehreren das Schulgeld sehr harth zu fordern seyn wird. XXX ist allda kein Schuhlstube müsten also die Schuhlkinder bald in dieses bald in anderes hauß in dem Orth herumb lauffen. Drittens würde die Schuöhl zu Maycammer stark darunter leyden, denn wenn der Schuhlmeister ein oder das andere Kind noch Schuhlarth bestraffen solte, wie das geschehn muß, so würden die Kinder Eltern entweder auß närrischer Affenlieb oder auß Boßheit wider den Schuhlmeister die Kindter auß XXX Schuhl nach Alsterweyler schicken. Viertens, so seynd ja die angeführte Beschwehrniße schon so alt als Alsterweyler, und darnach ist dem Vernehmen nach, noch niemahlen ein Praeceptor alldorth geweßen. Fünftens seynd die Alsterweyler Kinder nit so zarth erzogen, daß ihnen die Kält so leicht shaden möge, da ich ja in diesem Jahr diesem Jahr die kleinen Buben, mit bloßen Füßen trotz den anderen auf dem Eyß herumb lauffen gesehen. Es rühret der Alsterweyler Beschwehrnuß mehr her von einer Caprice daß derselbe auf wahre Nothwendigkeit gegeründet ist. Überlaßen also einem hochwürdigsten Vicariat, ob denen Alsterweylern dermahligens Geigenmächtig auch wider willen angenommenen Praeceptor noch länger zu belaßen, oder aber zu verweyßen, die Kinder aber nacher Maycammer in die Schuhl sollen angehalten werden. Der dann in trefflister Submission erharren eines hochwürdigsten Vicariat Maycammer 27ten XXX 175ßß unthänigster gehorsambster XXX Weber p. XXX parochus.


28. November 1766

fol.5 XXX 28. Nov. 1766 Hochwürdiges Vicariat: Ein hochwürdiges Vicariat erlaubt unterthänigst fürtragen zu laßen wie daß die Bürger zu Alsterweiler mich Peter Schmitt ersuchet, die schon erwachsene und nicht mehr schuhlmäßige Kinder an der Nacht etliche stund in dem christlichen glauben zu unterweißen welches dem gemelden Alsterweyler sehr nützlich und höchst nothwendig wäre, dieweilen bey rauer Winters Zeit der Weg auf Maycammer weith und wiele arme Kinder mit Kleidung schlecht versehen seyend, und dem Herren Schuhlmeister zu Maycammer im geringsten kein Abtrag thut, dann er ein alter maniß und sich mit der Nachtschuhl nicht mehr bemühte, also gelanget an ein hochwürdiges Vicariat mein demüthige Bitt und Vorstellung der ich in Tiefester Submission erharre, und baldiges Gehör erwarte. Eines hochwürdigen Vicariats

unterthänigst gehorsamster Peter Schmitt. Spira 27ten Nov 1766.

Unterschriften:



16. Januar 1769

fol. 18

16. Januar 1769 - An den Pfarrer Gedecke zu MayCammer vom 16ten Januar 1769 - Exped.

Es hat der Peter Schmitt bürgerlicher Einwohner zu Alsterweiler bey uns unterthänig nachgesuchet, auf daß ihm wieder die kalte Winterszeit der Alsterweiler Schuljugend nachher Maycammer in die Schuhl zu gehen, allzu hart wäre, von dies seits erlaubet worden, XXX, in dem Orth Alsterweiler die Schuhl halten zu dürfen. Gleichwie wir aber bey der Sachen tieferer Einsicht erfunden, daß diese Schuhl abwechselung denen Kindern nicht profitable, und auch sonsten anstände machen daß XXX so wollen, Wir, daß derselbe dem Applicanten bedeuten wir daß wir seinem Petito zu defenXX nicht geweigert, sondern viel mehr haben wollen, daß die Kindern von Alsterweiler nach wie vor in die Schuhl nacher Maycammer gehen sollen. J.A. Buckel

Regest

Erkenntnisse aus dieser Urkunde

Im Jahre 1701 gab es in Alsterweiler keine Kapelle. "Hier tritt keine Kapelle hervor".


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Literatur

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