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Bürger: Unterschied zwischen den Versionen

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Letzlich musste zur Annahme als Bürger ein Bürgergeld entrichtet werden. Diese Zahlungen sind in den Gemeinderechnungen aufgelistet. Siehe dazu Bürgermeisterrechnung von 1740.
  
 
==Einwohner in Alsterweiler mit Bürgerrecht==
 
==Einwohner in Alsterweiler mit Bürgerrecht==

Version vom 29. Oktober 2017, 16:38 Uhr

Bürger ist ein vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft[1]. Einwohner ohne Bürgerrechte werden Bauer, Insasse, Bewohner, Einwohner genannt[anm 1].

Der Bürger besaß alle Rechte und Pflichten, hier der Gemeinde Alsterweiler[2] bzw. Maikammer. In Urkunden war die lateinische Bezeichnung Civis[3] üblich, wie sie auch in kirchlichen Urkunden ab und an vermerkt war. So auch in der Heiratsurkunde von Georg Koch/LA Sp D 2 Nr.306/265 mit dem Wortlaut "honestum viduum Georgum Koch civem ac vietorem in Alsterweiller"[zit 1].

Voraussetzung für Rang eines Bürgers war der Immobilienbesitz. In der Regel musste es sich dabei um ein grundsteuerpflichtiges (bedpflichtiges) Anwesens innerhalb der Gemeinde handeln. Der etwas weiter verbreitete Besitz von kleinen Häusern (auf Grundstücken von Bürgern errichtet) genügte nicht[4].

Die Anzahl der Bürger war im Vergleich zur Zahl der Einwohner der gesamten Gemeinde vergleichsweise gering. Zu den weiteren Voraussetzungen für den Rang Bürger waren:

  • ehrliche Geburt,
    • ehelich geboren,
    • keine Abstammung von Henkern, Totengräbern und sonstigen „unehrlichen“ Berufen,
  • ein Mindestvermögen,
  • keine laufenden Rechtsstreitigkeiten.

Letzlich musste zur Annahme als Bürger ein Bürgergeld entrichtet werden. Diese Zahlungen sind in den Gemeinderechnungen aufgelistet. Siehe dazu Bürgermeisterrechnung von 1740.

Einwohner in Alsterweiler mit Bürgerrecht

 Bürgerrecht im Jahr
Martin Berle1703
Johann Hacker
Heilmann Levchs1314 JL
Merkelin Levchs1314 JL
Johann Adam Rössler1701
Franz Werner
Johann Adam Ziegler1718

Verordnung von 1823

Am 17. Januar 1823 wurde eine Verordnung zur Regelung der Bürgeraufnahme beschlossen. Leonhardt (1928)1S.50 schreibt dazu: "Durch die seit 1816 beabsichtigte Teilung der 5. Haingeraide angelockt, schmuggelte sich viel geringes Volk ein. Der Gemeinderat wurde darum vorsichtiger bei der Aufnahme neuer Bürger. Er beschloß darum am 17. Januar 1823 1. daß in Zukunft weder In- noch Ausländer in hiesige Gemeinde angenommen werden, wenn der G. R. [Gemeinderat] nicht zuvor über sein Gesuch erkannt habe ihn als Bürger annehmen zu wollen, 2. daß jeder Ausländer, der einmal in einer Gemeinde angenommen sei, unbefugt sein soll sich in hiesiger Gemeinde häuslich niederzulassen und als Bürger zu figurieren, 3. daß jeder Inländer, welcher das Bürgerrecht dahier nachsucht und verlangt, gehalten sein soll, außer der ordnungsmäßigen 10 fl. Bürgereinzugsgeld auch noch 40 fl. für den Genuß des Waldes zu bezahlen und der Ausländer das doppelte dieser Gebühren, 4. daß diese Gebühren geleistet werden müssen, ehe der Einzug in die Gemeinde gestattet sei."

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. "im gegensatz sowol zu den edeln und rittern als den bauern oder landleuten, franz. bourgeois. der adel bildet den ersten stand, die bürger den andern, die bauern den dritten. man sagt: bürger und bauer scheidet nichts als die mauer." nach: Deutsches Wörterbuch von Jakob Grimm und Wilhelm Grimm, Bd. 2, Sp. 537 bis 538, nachgewiesen unter: woertbuchnetz.de /abgerufen am 05. Dezember 2016
  2. Anmerkung Matzinger: Für Alsterweiler wurden wohl keine eigenen Bürgerrechte verliehen. Es gab nämlich keine Mitwirkungsrechte und auch keine Pflichten gegenüber der (nicht vorhandenen) gemeindlichen Einrichtungen.
  3. Anmerkung Matzinger: In den jeweils angemessenen Deklinationsformen (hier gemischt), Nominativ: civis(E) cives(P), Genitiv civis (E) civium (P), Dativ civi(E), civibus(P), Akkusativ civem(E) cives(P), Ablativ cive(E) civibus(P)
  4. siehe dazu "Bürger" unter wikipedia.de /abgerufen am 05. Dezember 2016

Anmerkungen

  1. siehe dazu: Deutsche Nationalbibliothek - portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D040087646 /abgerufen am 05. Dezember 2016

Zitate

  1. Wortlaut aus der Urkunde LA Sp D 2 Nr.306/265.

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Bürger gehört den Kategorien an: Begriff, Ständestaat

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 29.10.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Bürger. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Bürger ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^  Leonhardt, Johannes (1928)
    Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
    Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Kein Schlüssel angegeben.
    Die Zuordnung zu einer Seite fehlt.
    Kein Zitat angegeben.
    Übertragung: nicht erforderlich
    Anmerkung: Die gültige Referenz zur Geschichte von Maikammer und Alsterweiler.
    Schlagwort: Alsterweiler · Geschichte
    Quelle: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler
    Erscheinungsjahr: 1928
    Stufe: 6
    Sammlung: Buch · Alsterweiler
    Ein Link fehlt.
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Johannes Leonhardt