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Bürger: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. August 2017, 09:11 Uhr

Bürger ist ein vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft[1]. Einwohner ohne Bürgerrechte werden Bauer, Insasse, Bewohner, Einwohner genannt[anm 1].

Der Bürger besaß alle Rechte und Pflichten, hier der Gemeinde Alsterweiler[2] bzw. Maikammer. In Urkunden war die lateinische Bezeichnung Civis[3] üblich, wie sie auch in kirchlichen Urkunden ab und an vermerkt war. So auch in der Heiratsurkunde von Georg Koch/LA Sp D 2 Nr.306/265 mit dem Wortlaut "honestum viduum Georgum Koch civem ac vietorem in Alsterweiller"[zit 1].

Voraussetzung für Rang eines Bürgers war der Immobilienbesitz. In der Regel musste es sich dabei um ein grundsteuerpflichtiges (bedpflichtiges) Anwesens innerhalb der Gemeinde handeln. Der etwas weiter verbreietete Besitz von kleinen Häusern (auf Grundstücken von Bürgern errichtet) genügte nicht[4].

Die Anzahl der Bürger war im Vergleich zur Zahl der Einwohner der gesamten Gemeinde vergleichsweise gering. Zu den weiteren Voraussetzungen für den Rang Bürger waren:

  • ehrliche Geburt,
    • ehelich geboren,
    • keine Abstammung von Henkern, Totengräbern und sonstigen „unehrlichen“ Berufen,
  • ein Mindestvermögen,
  • keine laufenden Rechtsstreitigkeiten.

Einwohner in Alsterweiler mit Bürgerrecht

Martin Berle, Johann Hacker, Heilmann Levchs, Merkelin Levchs, Johann Adam Rössler, Franz Werner, Johann Adam Ziegler

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. "im gegensatz sowol zu den edeln und rittern als den bauern oder landleuten, franz. bourgeois. der adel bildet den ersten stand, die bürger den andern, die bauern den dritten. man sagt: bürger und bauer scheidet nichts als die mauer." nach: Deutsches Wörterbuch von Jakob Grimm und Wilhelm Grimm, Bd. 2, Sp. 537 bis 538, nachgewiesen unter: woertbuchnetz.de /abgerufen am 05. Dezember 2016
  2. Anmerkung Matzinger: Für Alsterweiler wurden wohl keine eigenen Bürgerrechte verliehen. Es gab nämlich keine Mitwirkungsrechte und auch keine Pflichten gegenüber der (nicht vorhandenen) gemeindlichen Einrichtungen.
  3. Anmerkung Matzinger: In den jeweils angemessenen Deklinationsformen (hier gemischt), Nominativ: civis(E) cives(P), Genitiv civis (E) civium (P), Dativ civi(E), civibus(P), Akkusativ civem(E) cives(P), Ablativ cive(E) civibus(P)
  4. siehe dazu "Bürger" unter wikipedia.de /abgerufen am 05. Dezember 2016

Anmerkungen

  1. siehe dazu: Deutsche Nationalbibliothek - portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D040087646 /abgerufen am 05. Dezember 2016

Zitate

  1. Wortlaut aus der Urkunde LA Sp D 2 Nr.306/265.

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Bürger gehört den Kategorien an: Begriff, Ständestaat

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 03.08.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Bürger. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Bürger ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel17 
  2. ^  Leonhardt, Johannes (1928)
    Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
    Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Kein Schlüssel angegeben.
    Die Zuordnung zu einer Seite fehlt.
    Kein Zitat angegeben.
    Übertragung: nicht erforderlich
    Anmerkung: Die gültige Referenz zur Geschichte von Maikammer und Alsterweiler.
    Schlagwort: Alsterweiler · Geschichte
    Quelle: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler
    Erscheinungsjahr: 1928
    Stufe: 6
    Sammlung: Buch · Alsterweiler
    Ein Link fehlt.
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Johannes Leonhardt