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Als weitere Gemeinde forderte [[Duttweiler]] Ansprüche an die Haingeraide ein. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde<ref>siehe dazu XXXX</ref>. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoff die Sachlage bereinigt. | Als weitere Gemeinde forderte [[Duttweiler]] Ansprüche an die Haingeraide ein. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde<ref>siehe dazu XXXX</ref>. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoff die Sachlage bereinigt. | ||
Version vom 14. Juli 2016, 17:30 Uhr
Die IV. Mittelhaingeraide (auch V. Haingeraide[1], 4. Mittelhaingeraide[2]) umfasste die Orte Maikammer-Alsterweiler als Hauptort und Diedesfeld als Aufbewahrungsort der Waldaxt. Kirrweiler stellte den Waldmeister. Der Fläche summierte sich auf 3 023 ha[3]. Auch St. Martin zählte zur IV. Mittelhaingeraide.
Als weitere Gemeinde forderte Duttweiler Ansprüche an die Haingeraide ein. Sie sollten über das Oberamt Neustadt und damit die Kurpfalz durchgesetzt werden. Die Forderungen entstanden wohl aus einer Fehlinterpretation einer Urkunde[4]. Im Jahre 1755 wurde durch den Kurfürsten Karl Theodor und den Fürstbischof von Speyer Franz Christoff die Sachlage bereinigt.
Im Verlauf der Jahre 1821 bis 1826 wurde die Teilung der IV. Mittelhaingeraide durchgeführt. Als wesentliche Gründe dafür werden der schlechte Zustand des Waldes, die Mängel des Kollektivsystems sowie Neid und Mißgunst der Geraidegenossen benannt[5]. Natürlich spielte auch die grundlegend neue Ausrichtung der Forstverwaltung durch die bayerische Regierung eine Rolle. Im Intelligenzblatt von 1827[6] wird vermerkt, die ehemals herrschaftlichen Wälder leuchteten wie Oasen aus der trostlosen Wüste der Haingeraide hervor. Schon die französische Regierung hatte sich an das Kollektivgut Haingeraide gemacht, indem 1794 strenge Bestimmungen zur Neuordnung des Forstwesens erlassen worden waren[7]. Mit der Säkularisierung ab dem Jahre 1796 wurden die Wälder einem Generaldirektor unterstellt[8]. Nach 1801 (Frieden von Lunéville) wurden Forstkonservationen eingerichtet. Nummer 28 befand sich in Koblenz und war für die linksrheinischen Gebiete zuständig[9]. Ein Koblenz unterstellte Forstinspektion befand sich in Neustadt a.d.W. Die in dieser Zeit enstehenden Streitigkeiten konnten erst mit der Einführung der bayerischen Forstverwaltung beigelegt werden. Ab 1816 wurde dann auch die Teilung der Haingeraiden in Angriff genommen.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Artikel Blatt
- ↑ Frenzel, S. 267
- ↑ Frenzel, Seite 276
- ↑ siehe dazu XXXX
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 266
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
- ↑ Frenzel, Seite 276
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
- ↑ Frenzel, Walter (1963) <Die historischen Wälder der Pfalz>. IN: Alter, Willi (1963-1994) (Hg.) Pfalzatlas. Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (Hrsg.), Speyer, Verlag der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Seiten 276
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Vierte Mittelhaingeraide gehört den Kategorien an: Gemarkung, Genossenschaft
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Referenzierungen
- ^ Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
Schlüssel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler/Seiten#Seite_114
Seite: Seite_114
Zitat: 2. Die 5. Haingeraide. Der Wald, den heute die Dörfer Maikammer, St. Martin. Diedesfeld und Kirrweiler als Gemeindeeigentum besitzen, war bis zum Jahre 1823 gemeinsames Eigentum der genannten Gemeinden und führte den Namen 5. Haingeraide. Haingeraide nannte man früher die Bergwälder von Wanzenau im Ober-Elsaß bis Dürkheim in der Pfalz. Es waren 16 Waldbezirke, die einzeln wieder mehreren Gemeinden als Eigentum gehörten. In der Pfalz waren 13 Haingeraiden, von welchen die nördlich des Speyerbachs gelegenen Hartgeraiden hießen. Hain uud Hart bedeutet Wald. Geraide ist Genossenschaft oder Bezirk. Der Name Haingeraide bedeutet also dasselbe wie Hartgeraide, ein ungeteilter Waldbezirk. Wie diese Waldbezirke in den Besitz der Gemeinden kamen, ist nicht bekannt.
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Alsterweiler · Maikammer · Haingeraide · Hartgeraide · Haardt
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Die Einstufung fehlt noch.
Sammlung: Die Zuordnung zu einer Sammlung fehlt.
LINK: Haingeraide
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/w/images/0/03/Geschichte_von_Maikammer-Alsterweiler_Abschnitt_2_Kapitel_1_h_Seite_114_123_Haingeraide.pdf
WIKI: Haingeraide - a b Wochenblatt Landau (1825)/9
- ^ Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_1
Seite: Artikel_1
Zitat: Erstlichen sollen alle jahr uff den obgemelten tag zwehn centenmeister gezogen werden, doch alßo, daß ihrer vier seindt, ihe zween alter und zween junger, die da sollen geloben und schweren einem unsers vorgesetzten oberambtmanns zue Kirweyler abgeordnetem ambtßdiener von der gereiden wegen in beysein der vier schulthei9ßen oder in abweßenheit desßen ambtßdieners dem schultheißen zue Maycammer, auch dergleichen die förster, diese hernachgeschriebene ordnung getrewlich zu halten.
Übertragung: Friedmann (2013)
Anmerkung: Regelung zur Wahl der Centenmeister. Es werden zwei neue in einem Jahr gewählt. Allerdings bleiben die im Jahr zuvor gewählten (zween alter) noch im Amt. Sie werden auf die getreue Einhaltung der folgenden Ordnung vereidigt (geloben und schweren).
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Centenmeister · Amtsdiener · Schultheiß · Förster · Ordnung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Vierte Mittelhaingeraide - ^ Titel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628.
Schlüssel: Geraidespruch der Vierten Mittelhaingeraide 1577/1628/Artikel#Artikel_2
Seite: Artikel_2
Zitat: Item eß sollen auch alle vier wochen zween centenmeister und zween knecht uff den walt gehen bieß uff die Speyerbach und den walt besehen, und ob sie etwas bedeücht, daß dem walt schaden bringen mögt, sollen sie eß den förstern ansagen, daruff achtnehmen und zum besten vorkommen. Und solle ein jeder centenmeister vor seinen umbgang wie dan auch, wan sie umbs nachdienig gehen, iedeßmahl 2 ß 8 d und ein knecht 1 ß 4 d haben.
Übertragung: Friedmann (2013)
Anmerkung: Waldbegang alle vier Wochen durch die zwei Centenmeister und zwei Knecht. Es soll die gesamte Geraide abgegangen werden "biß uff die Speyerbach". Wenn sie etwas feststellen, was dem Wald schaden könnte, sollen sie es den Förstern mitteilen. Jeder Centenmeister erhält dafür 2 Schilling und 2 Pfennig und jeder Knecht 1 Schilling und 4 Pfennige.
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Centenmeister · Förster · Ordnung
Quelle:
Vorkommnis: Ein Datum für das Vorkommnis fehlt.
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Geraidespruch · Weistum · Maikammer · Alsterweiler · Ordnung
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
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WIKI: Vierte Mittelhaingeraide - ^ Titel: Theilungsakt der fünften Haimgeraide.
Schlüssel: Theilungsakt der fünften Haimgeraide/Abschnitte#Vorspann
Seite: Vorspann
Zitat: Vor dem unterschriebenen Carl Medicus, königlichem Notär zu Edenkoben, im Bezirke Landau residirend, und denen nachbenannten Zeugen, waren gegenwärtig, die Herrn Daniel Reinig, Bürgermeister der Gemeinde Maikammer, allda wohnend, Caspar Becker, Bürgermeister der Gemeinde Kirrweiler, allda wohnend, Jacob Gieß, Bürgermeister der Gemeinde Diedesfeld, allda wohnend, und Georg Friedrich Seeber, Bürgermeister der Gemeinde St. Martin, allda wohnend, alle handlend in ihrer Eigenschaft als Administratoren ihrer respectiven Gemeinden und im Namen aller Einwohner derselben, und erklären: daß die Einwohner der Gemeinden von Maykammer, Kirrweiler, Diedesfeld, und Sanct=Martin, seit undenklichen Jahren ungetheilte Eigenthümer eines Wald = Districtes seyen, der sich die fünfte Haimgeraide nenne, nach der neuern Vermessung drey tausend drey und zwanzig Hectares ein und achtzig Ares, vier und neunzig Metres Flächeninhalt habe, und gegen Norden von denen Waldungen der Gemeinden Hambach und Lachen, dann der Gemeinde Eßthal, nach Süden von der vierten Haimgeraide, nach Osten von denen Gemeinden Diedesfeld, Maikammer und Sanct = Martin, und nach Westen von dem Bann der Gemeinde Elmstein und der vierten Haimgeraide begränzet seye; daß die jedem Einwohner zugestandene gleiche Berechtigung in dieser Waldung am Ende zu dessen Ruin und theilweiser Verödung geführet habe; daß mit dieser Verringerung des Waldbestandes die überhandgenommene Bevölkerung in denen Gemeinden in keinem Verhältnisse gestanden, und daher - weil doch jeder etwas aus dem Walde zu beziehen getrachtet - die Frevel überhand genommen, mit solchen die Forststrafen sich vermehret, und manche Familie dadurch ganz verarmet wäre. Daß alle Verordnungen, dem Frevel zu steuern, und die Strafen zu vermindern, den gewünschten Erfolg nicht gehabt. Daß die Mitglieder der Geraiden = Verwaltung kein besseres Mittel diesem Unwesen zu steuern gefunden, als eine Theilung dieser gemeinschaftlichen Waldungen, wodurch jede Gemeinde privativer Eigenthümer des ihr zufallenden Antheiles würde, solchen besser als im Allgemeinen in Obhut nehmen könne, und auch dadurch die bisherige Veranlassung - ungetheilter, und jedem Einwohner allein geschienen habender Besitz und Benutzung des Ganzen - wegfälle; daß mit ihren Bürgermeistern die Bevollmächtigte der vier Gemeinden sich von der nehmlichen Wahrheit überzeuget hätten, und daher Nahmens der Einwohner aller Gemeinden sich an dem sechszehnten May achtzehn hundert zwanzig vor dem königl. Land=Commissariate Landau versammlet, und allda sowohl die theilung selbsten, als auch die Proportion nach welcher solche geschen soll, festgesezet haben, nehmlich; daß von dem ganzen Walde die Gemeinde Maikammer wegen ihrer stärkern Bevölkerung ein Zwanzigstel voraus erhalten, und daß nachher der Ueberrest zu vier gleichen Tehilen getheilt werden solle; daß köngliche Hohe Regierung des Rheinkreises diese vorgeschlagene Theilung der fünsten Haimgeraide am zwanzigsten Merz achtzehn hundert zwanzig genehmiget, und der königliche Kreis=Forst=Inspektor Herr Dreßler, die Vermessung, in Planlegung, Abschätzung, Ausgleichung und Heimweisung des Antheiles jeder Gemeinde zum Theil dirigiret, zum Theil selbsten bewerkstelligt habe, wi dieses der plan der Waldung, von dem Geometre Schäfer gefertigt, der zu Edenkoben an dem fünften dieses Vol. 7. Fol. 92. V. Case 1. gegen ein und dreisig Kreuzer registrirt, nachdem er von Comparenten, Zeugen, und Notär, ne varietur unterschrieben ware, dem gegenwärtigen angehängt bleibet, ausweißet; und daß nach solchem denen Gemeinden nachbeschriebene Antheile zugefallen sind, die sie sich wechselseitig und solidarisch gegen Behinderungen, Störungen, und fremde Ansprüche jeder Art garantiren, damit jede Gemeinde allein benutze, verwalte und darüber verfüge, und zwar:...
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: .
Es gibt keine Notes.
Schlagwort: Vorspann · Haingeraide · Teilungsakt · Theilungsakt der fünften Haimgeraide · Daniel Reinig · Bürgermeister · Walddistrikt · Waldfrevel · Einwohner · Forststrafen · Carl Medicus
Quelle:
Vorkommnis: 1823-08-08
Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
Stufe: 2
Sammlung: Maikammer · Alsterweiler · Haingeraide · Teilungsakt · Theilungsakt der fünften Haimgeraide
LINK: Alsterweiler · Maikammer
Eine urn fehlt.
PDF: https://alsterweiler.matthiasdreyer.de/wiki/images/.pdf
WIKI: Theilungsakt der fünften Haimgeraide - ^ Wochenblatt Landau (1825)/18