Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
LA Sp D 1 Nr.72: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | LA SP D 1 Nr.72 - 1683 Januar 23 - | ||
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| + | ÜBERTRAGUNG Matthias C.S. Dreyer /31. März 2016 und | ||
| + | Johannes Weingart /09. April 2016 | ||
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| + | Blatt 1 | ||
| + | Bestandt Brieff | ||
| + | über die Ziegelhüth | ||
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| + | Maycammer | ||
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| + | Seite 1 | ||
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| + | Zuwißen seye hiemit daß nach deme bey hiesiger | ||
| + | dieses fürstlichen Stiftt Speyer Landtschreiberey sich | ||
| + | Adolff Adam Cörver Schaffner so dan Dietherich Friederich Dincker | ||
| + | Schatzungs Commissarius Ambts Kirweiler, umb die in | ||
| + | selbigem Ambt zu Alsterweiler gelegene lengst ab= | ||
| + | =gangene Ziegell Hütt in bestem Preiß anzunehmen | ||
| + | angemeldet, daß darauf ermelten selbe Ziegellhütt | ||
| + | auff sechs nechst aufeinanderfolgende Jahren, daran das | ||
| + | Erste auff Michaelis des nechst künfftigen 1684ten Jahrs | ||
| + | und deme nach des sechßten undt Letztere des 1689ten Jahrs | ||
| + | verfloßen seyn undt sich endten solle, Bestandt weiß folgender | ||
| + | gestalt überlaßen wordten; daß sie auf ihren selbst aige= | ||
| + | nen; ohne der Schaffnerey Kirweiler Kosten, selbigen noch | ||
| + | stehenden ofen repariren, Eine Ziegell Hütt auffrichten, | ||
| + | mit Ziegelen deckhen weniger nit das zu Brennung Zieglen | ||
| + | Backhenstein undt Kalck nötige Brennholtz, Stein, Sandt, | ||
| + | und Erden auf ihren aigenen Kosten, ohne einigen frohn | ||
| + | oder der underthanen Beschwehrnus beyführen laßen, auch | ||
| + | gnädigster Herrschaft alle undt jeden Jahrs Viertzig gülden | ||
| + | daran sie die Halbscheid ad zwantzig gülden, Bis zu völliger | ||
| + | wider erstattung deren an gedachte ziegell hütt ver= | ||
| + | wendeten Kosten einbehalten, die ubrige halbscheid bar | ||
| + | zur Schaffnerey Kirweiler jedoch diesen gestalt respective | ||
| + | verrechnen undt zahlen sollen daß sie von jedem ver= | ||
| + | =kauffendem hundert Zieglen, Backenstein, oder plättlein | ||
| + | zwölff und von jedem Malter Kalck vier pfenning alß | ||
| + | ein darauf ordentlich gesetztes herrschafftliches geld nahm= | ||
| + | =ens gnädigster herrschafft zwar zu erheben, dannoch wegen | ||
| + | der vorschießenden Bawkosten zur ergötzlichkeit diese | ||
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| + | Seite 2 | ||
| + | sechß Bestandt Jahr über zu genießen haben sollen, dahere(???) | ||
| + | ermelte Beständ[en]e in wehrenden sechß Jahren mehr | ||
| + | alß die Halbscheid des sechß jährigen Zinnßes ad einhundert | ||
| + | zwantzig gülden zu vorgemelter reparation anwenden | ||
| + | undt verbawen solten, so sollen sie nach verfloßener | ||
| + | solch sechß jähriger Zeit /: jedoch nidt vorbehalt, daß alß dan | ||
| + | nach befindung der sachen der zinnß von gnädigster Herr= | ||
| + | =schafft nach belieben möge erhöhet und gesteiget werden :/ | ||
| + | von andern, so lang und viel biß sie des bawkostens halben | ||
| + | völlig werdten befridigt seyn, in gemelter Ziegell hütt gelegten(???) | ||
| + | oder aber ihnen das einige, so an den Bawkosten alß dann | ||
| + | ohn abgestattet, noch anstehen wirdt, von der Schaffnerey Kir= | ||
| + | weiler gutgemacht, undt bezahlt werdten; zu welchem | ||
| + | endt Besagten Beständern alles mit vorwißen undt gut= | ||
| + | =heischen hiesiger Landschreiberey Bawen gegen quidtung | ||
| + | bezahlen undt nach beschehener reparation oder Baw, sich | ||
| + | mit gemelter Landschreiberey berechnen und also eine gewiße | ||
| + | Summa, waß an reparations Kosten wider zu erstatten | ||
| + | gesetzt und verglichen werdten solle. Es ist auch den Beständern | ||
| + | eingedingt von ihnen auch versprochen worden, daß sie | ||
| + | keine andere, alß gute untadelhafte waren verkauffen, | ||
| + | die underthanen, auch sonst niehmandt in preiß nit uber= | ||
| + | =nehmen, sondern leidentlich undt wenigstens wie in andern | ||
| + | benachbarten Ziegelhütten wollen halten laßen. Deßen | ||
| + | zu urkundt, ist den Beständern Adolff Adam Cörvern, undt | ||
| + | Dietherich Friederich Dinckhern dieser schein under dem Cammer | ||
| + | Insiegel mitgetheilt worden. Sig(natum) Speyer den 23ten Janu(ar) 1683. | ||
==Regest== | ==Regest== | ||
| + | REGEST - Matthias C.S. Dreyer /31. März 2016 und | ||
| + | Johannes Weingart /09. April 2016 | ||
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| + | Adolf Adam Cörver Schaffner (Landschreiberei Kirrweiler) und Dietherich Friederich Dincker (Schatzungkommissar im Amt Kirrweiler) wollen sich der in Alsterweiler gelegenen, längst abgegangenen Ziegelhütte zu einem besten Preis als Beständer annehmen. | ||
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| + | Die Ziegelhütte (die Reste bzw. das Gelände) soll ihnen auf Michaelis 1683 (29.03.1683) und darauf sechs Jahre, spätestens bis zum Letzten des Jahres 1689 (29.09.1689), zu bestimmten Bedingungen überlassen werden. | ||
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| + | Sie sollen auf eigene Kosten den noch bestehenden Ofen reparieren, das Gebäude der Ziegelhütte aufrichten, mit Ziegeln decken und das für das Brennen von Ziegeln, Backsteinen und Kalck nötige Brennholz, den Stein, den Sand und Erden auf ihre eigenen Kosten, ohne irgendein Frohn und ohne Belastung der Untergebenen (Untertanen) beibringen lassen. | ||
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| + | Sie zahlen dafür 40 Gulden jedes Jahr. Die Hälfte (Halbscheid) davon (also 20 Gulden) können sie bis zur völligen Erstattung der entstandenen Kosten einbehalten. | ||
| + | Die übrige Hälfte soll an die Schaffnerei Kirrweiler gehen und zwar dergestalt, daß von jeden verkauften hundert Ziegeln, Backsteinen oder Plättlein zwölf Pfennig und von jedem Malter Kalk vier Pfennig als Herrschaftsgeld (eine Art Steuer) erhoben werden sollen. Dieses Geld soll jedoch vorläufig, nämlich während der sechs Jahre bei den Käufern bleiben. Die über sechs Jahre daraus entstehenden 120 Gulden sollen für die Instandsetzung verwendet werden. Was darüber hinaus an Kosten entsteht soll ihnen nach sechs Jahren durch die Schaffnerei Kirrweiler erstetzt werden. Vorbehaltlich der Steigerung des Zinses durch die Herrschaft (Bistum Speyer), der nach belieben erhöht oder gesteigert werden kann. | ||
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| + | Sämtliche Ausgaben sollen gegen Quittung erfolgen und von der Landschreiberei erstattet oder verglichen werden. | ||
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| + | Die Beständer versprechen, nur gute untadelthafte Waren zu verkaufen, die Untertanen und auch sonst niemanden beim Preis zu übervorteilen, sondern es wie in den benachbarten Ziegelhütten halten zu wollen. Als Beurkundung wird den Beständern Adolf Adam Cörver und Diethrich Friederich Dinckher dieser Schein mit dem Kammersiegel mitgeteilt. | ||
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| + | Ausgestellt in Speyer den 23. Januar 1683. | ||
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Version vom 18. April 2016, 13:18 Uhr
Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: 1683 Januar 23
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:
| Merkmal | Eintrag |
|---|---|
| Nummer | LA Sp D 1 Nr.72 |
| Archiv | Landesarchiv Speyer |
| Bestand | Hochstift Speyer |
| Best.Verz. | Fehlt |
| Titel | Fehlt |
| Inhalt | Bestandt Brieff über die Ziegelhütt zu Maycammer |
| Umfang | 2 |
| Aussteller | Landschreiberei Kirrweiler |
| Ausstellungsort | Fehlt |
| Empfänger | Adolf Adam Cörvener |
| Siegler | Fehlt |
| Datum | 1683 Januar 23 |
| Ausstellungsjahr | Unbekannt |
| Ausstellungstag | Unbekannt |
| Regest | ja |
| Text-Original | ja |
| Text-Übertragung | ja |
| Weitere Personen | Adolf Adam Cörver · Dietrich Friedrich Dincker · Fehlt · Fehlt |
| Erwähnung in | N/A |
| CMS | Fehlt |
| Zitat | Ofen reparieren |
| Schlagwort | |
| Sammlung |
Die Vorlage hat ausgefüllt: /2016-04-18
Urkunde
LA SP D 1 Nr.72 - 1683 Januar 23 -
ÜBERTRAGUNG Matthias C.S. Dreyer /31. März 2016 und Johannes Weingart /09. April 2016
Blatt 1 Bestandt Brieff über die Ziegelhüth zu Maycammer
Seite 1
Zuwißen seye hiemit daß nach deme bey hiesiger dieses fürstlichen Stiftt Speyer Landtschreiberey sich Adolff Adam Cörver Schaffner so dan Dietherich Friederich Dincker Schatzungs Commissarius Ambts Kirweiler, umb die in selbigem Ambt zu Alsterweiler gelegene lengst ab= =gangene Ziegell Hütt in bestem Preiß anzunehmen angemeldet, daß darauf ermelten selbe Ziegellhütt auff sechs nechst aufeinanderfolgende Jahren, daran das Erste auff Michaelis des nechst künfftigen 1684ten Jahrs und deme nach des sechßten undt Letztere des 1689ten Jahrs verfloßen seyn undt sich endten solle, Bestandt weiß folgender gestalt überlaßen wordten; daß sie auf ihren selbst aige= nen; ohne der Schaffnerey Kirweiler Kosten, selbigen noch stehenden ofen repariren, Eine Ziegell Hütt auffrichten, mit Ziegelen deckhen weniger nit das zu Brennung Zieglen Backhenstein undt Kalck nötige Brennholtz, Stein, Sandt, und Erden auf ihren aigenen Kosten, ohne einigen frohn oder der underthanen Beschwehrnus beyführen laßen, auch gnädigster Herrschaft alle undt jeden Jahrs Viertzig gülden daran sie die Halbscheid ad zwantzig gülden, Bis zu völliger wider erstattung deren an gedachte ziegell hütt ver= wendeten Kosten einbehalten, die ubrige halbscheid bar zur Schaffnerey Kirweiler jedoch diesen gestalt respective verrechnen undt zahlen sollen daß sie von jedem ver= =kauffendem hundert Zieglen, Backenstein, oder plättlein zwölff und von jedem Malter Kalck vier pfenning alß ein darauf ordentlich gesetztes herrschafftliches geld nahm= =ens gnädigster herrschafft zwar zu erheben, dannoch wegen der vorschießenden Bawkosten zur ergötzlichkeit diese
Seite 2 sechß Bestandt Jahr über zu genießen haben sollen, dahere(???) ermelte Beständ[en]e in wehrenden sechß Jahren mehr alß die Halbscheid des sechß jährigen Zinnßes ad einhundert zwantzig gülden zu vorgemelter reparation anwenden undt verbawen solten, so sollen sie nach verfloßener solch sechß jähriger Zeit /: jedoch nidt vorbehalt, daß alß dan nach befindung der sachen der zinnß von gnädigster Herr= =schafft nach belieben möge erhöhet und gesteiget werden :/ von andern, so lang und viel biß sie des bawkostens halben völlig werdten befridigt seyn, in gemelter Ziegell hütt gelegten(???) oder aber ihnen das einige, so an den Bawkosten alß dann ohn abgestattet, noch anstehen wirdt, von der Schaffnerey Kir= weiler gutgemacht, undt bezahlt werdten; zu welchem endt Besagten Beständern alles mit vorwißen undt gut= =heischen hiesiger Landschreiberey Bawen gegen quidtung bezahlen undt nach beschehener reparation oder Baw, sich mit gemelter Landschreiberey berechnen und also eine gewiße Summa, waß an reparations Kosten wider zu erstatten gesetzt und verglichen werdten solle. Es ist auch den Beständern eingedingt von ihnen auch versprochen worden, daß sie keine andere, alß gute untadelhafte waren verkauffen, die underthanen, auch sonst niehmandt in preiß nit uber= =nehmen, sondern leidentlich undt wenigstens wie in andern benachbarten Ziegelhütten wollen halten laßen. Deßen zu urkundt, ist den Beständern Adolff Adam Cörvern, undt Dietherich Friederich Dinckhern dieser schein under dem Cammer Insiegel mitgetheilt worden. Sig(natum) Speyer den 23ten Janu(ar) 1683.
Regest
REGEST - Matthias C.S. Dreyer /31. März 2016 und Johannes Weingart /09. April 2016
Adolf Adam Cörver Schaffner (Landschreiberei Kirrweiler) und Dietherich Friederich Dincker (Schatzungkommissar im Amt Kirrweiler) wollen sich der in Alsterweiler gelegenen, längst abgegangenen Ziegelhütte zu einem besten Preis als Beständer annehmen.
Die Ziegelhütte (die Reste bzw. das Gelände) soll ihnen auf Michaelis 1683 (29.03.1683) und darauf sechs Jahre, spätestens bis zum Letzten des Jahres 1689 (29.09.1689), zu bestimmten Bedingungen überlassen werden.
Sie sollen auf eigene Kosten den noch bestehenden Ofen reparieren, das Gebäude der Ziegelhütte aufrichten, mit Ziegeln decken und das für das Brennen von Ziegeln, Backsteinen und Kalck nötige Brennholz, den Stein, den Sand und Erden auf ihre eigenen Kosten, ohne irgendein Frohn und ohne Belastung der Untergebenen (Untertanen) beibringen lassen.
Sie zahlen dafür 40 Gulden jedes Jahr. Die Hälfte (Halbscheid) davon (also 20 Gulden) können sie bis zur völligen Erstattung der entstandenen Kosten einbehalten. Die übrige Hälfte soll an die Schaffnerei Kirrweiler gehen und zwar dergestalt, daß von jeden verkauften hundert Ziegeln, Backsteinen oder Plättlein zwölf Pfennig und von jedem Malter Kalk vier Pfennig als Herrschaftsgeld (eine Art Steuer) erhoben werden sollen. Dieses Geld soll jedoch vorläufig, nämlich während der sechs Jahre bei den Käufern bleiben. Die über sechs Jahre daraus entstehenden 120 Gulden sollen für die Instandsetzung verwendet werden. Was darüber hinaus an Kosten entsteht soll ihnen nach sechs Jahren durch die Schaffnerei Kirrweiler erstetzt werden. Vorbehaltlich der Steigerung des Zinses durch die Herrschaft (Bistum Speyer), der nach belieben erhöht oder gesteigert werden kann.
Sämtliche Ausgaben sollen gegen Quittung erfolgen und von der Landschreiberei erstattet oder verglichen werden.
Die Beständer versprechen, nur gute untadelthafte Waren zu verkaufen, die Untertanen und auch sonst niemanden beim Preis zu übervorteilen, sondern es wie in den benachbarten Ziegelhütten halten zu wollen. Als Beurkundung wird den Beständern Adolf Adam Cörver und Diethrich Friederich Dinckher dieser Schein mit dem Kammersiegel mitgeteilt.
Ausgestellt in Speyer den 23. Januar 1683.
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