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LA Sp U 103 Nr.2

Aus Alsterweiler
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Urkunde LA Sp U 103 Nr.2

Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: 1580 Juli 30
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

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PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp U 103 Nr.2
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Gemeindearchiv Maikammer
Best.Verz. U 103
Titel Unbekannt
Inhalt Schlichtung Spielfeld
Umfang 1
Aussteller Jacob Hundt von Saulheim
Ausstellungsort Fehlt
Empfänger Maikammer, Sankt Martin
Siegler Fehlt
Datum 1580 Juli 30
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag Unbekannt
Regest ja
Text-Original nein
Text-Übertragung nein
Weitere Personen Philipp Dirolff · Fehlt · Fehlt · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Zitat fehlt
Schlagwort

Spielfeld,Faut Marientraut,Schaffner Kirrweiler

Sammlung

Urkunde

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2016-04-21


Die Urkunde trägt den Titel: Unbekannt. Sie beschreibt die Aufteilung er Flur im Bereich der Ziegelhütte, nämlich auf dem Spielfeld. Dieser Flurteil unterlag einer gemeinsamen Nutzung der beiden Gemeinden Sankt Martin und Maikammer. Auch Leonhardt hat sich[1] mit der Aufteilung befasst.

Urkunde

Regest

LA Sp U 103 Nr.2

"Nur das Spielfeld gehörte bis zum Jahre 1580 den Dörfern Maikammer und St. Martin gemeinsam. Es wurde bis zu diesem Jahre hauptsächlich als Weideplatz benutzt, woran die Namen Viehweg, Viehtrieb und Geißweide noch erinnern. Vielleicht fanden dort auch Feste statt, worauf der Teil „An der Schießmauer" hinweist. Die St. Martiner hatten angefangen, die ihnen am nächsten liegende Seite als Wingert und Äcker anzulegen, während die hiesigen Bewohner den ganzen Platz seinem bisherigen Zwecke erhalten haben wollten. Es entstand deswegen ein Streit, der erst beigelegt wurde, als am 30. Juli 1580 das ganze Feld in der heute noch bestehenden Art und Weise geteilt wurde. Die Teilung fand auf dem Oberamt Kirrweiler statt. Der Speyerer Fürstbischof Marquard hatte dazu den Fauth von Marientraut, Jakob Hundt v. Salheim, den bischöflichen Rat Dr. Johann Konrad Breuning und den Domkostus zu Speyer und Domherrn zu Worms Christoph Nagel v. Dürmstein, beide letztere als Abgeordnete des Domkapitels, und den fürst-bischöflichen Schaffner in Kirrweiler Philipp Dierolf abgeordnet. Im Beisein der Gemeindedeputierten wurde das Feld besichtigt und dann geteilt.

Der Bischof hatte das Recht, auf dem Spielfeld Kalksteine und, Ziegelerde für seine am Eingang des Tälchens liegende Ziegelscheuer zu graben. Da nun der Teil, auf dem sich die Kalk- und Erdgruben befanden, an Maikammer fiel, so behielt sich der Bischof für St. Martin ein später zu bestimmendes Recht aus.

Das Wingertsholz, das die St. Martiner zum Aufholzen der auf ihrem Teile neu anzulegenden Wingerten benötigten, mußte außerhalb der Geraide gemacht werden. Nur für abgegangene Balken usw. konnten sie Holz hernehmen, woher sie wollten.

Da das Feld zu Winters und in gewitters Zeiten tief, naß und sumpfig wurde, sollten beide Gemeinden für ordentliche Instandsetzung der Wege auf ihren Teilen sorgen. Erst 1825 wurde der letzte Teil urbar und zu Wingerten gemacht."[2][3].


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 103
  2. Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer:) 216 Seiten. (CMS 125), Seite 103 ff.
  3. Salheim, Jacob Hundt von (1580 Juli 30) ‹Streitigkeit wegen des Spielfelds - Aufteilung›, LA Sp U 103 (Landesarchiv Speyer), Nr. Nr.2, Seite(n) 1 (CMS 484/2).

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

LA Sp U 103 Nr.2 gehört den Kategorien an: Urkunde

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