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LA Sp U 103 Nr.2

Aus Alsterweiler
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Urkunde LA Sp U 103 Nr.2

Gebiet: Alsterweiler
Zeitraum: 1580 Juli 30
Grad: Grad ungeprüft
Kategorie:

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PDF Lizenz /nicht verfügbar
Merkmal Eintrag
Nummer LA Sp U 103 Nr.2
Archiv Landesarchiv Speyer
Bestand Gemeindearchiv Maikammer
Best.Verz. U 103
Titel Aufteilung des Spielfelds
Inhalt Schlichtung Spielfeld
Umfang Unbekannt
Aussteller Jacob Hundt von Saulheim
Ausstellungsort Oberamt Kirrweiler
Empfänger Maikammer, Sankt Martin
Siegler Fehlt
Datum 1580 Juli 30
Ausstellungsjahr Unbekannt
Ausstellungstag 30. Juli
Regest ja
Text-Original nein
Text-Übertragung nein
Weitere Personen Philipp Dirolff · Conradt Breuning · Christoff Nagel von Dirmstein · Fehlt
Erwähnung in N/A
CMS Fehlt
Zitat Fehlt
Schlagwort

Spielfeld · Faut Marientraut · Schaffner Kirrweiler · Allmende · Kalkstein · Ziegelerde

Sammlung

Urkunde

Die Vorlage hat ausgefüllt: /2021-10-09

Die Urkunde trägt den Titel: Aufteilung des Spielfelds. Sie beschreibt die Aufteilung der Flurstücke im Bereich der Ziegelhütte, nämlich auf dem Spielfeld. Dieser Flurteil unterlag einer gemeinsamen Nutzung der beiden Gemeinden Sankt Martin und Maikammer bzw. Alsterweiler. Auch Leonhardt hat sich[1] mit der Aufteilung befasst. Die Ausstellung der Urkunde fand auf dem Oberamt Kirrweiler statt[2].

Urkunde

Regest

Nach Johannes Leonhardt

"Nur das Spielfeld gehörte bis zum Jahre 1580 den Dörfern Maikammer und St. Martin gemeinsam. Es wurde bis zu diesem Jahre hauptsächlich als Weideplatz benutzt, woran die Namen Viehweg, Viehtrieb und Geißweide noch erinnern. Vielleicht fanden dort auch Feste statt, worauf der Teil „An der Schießmauer" hinweist. Die St. Martiner hatten angefangen, die ihnen am nächsten liegende Seite als Wingert und Äcker anzulegen, während die hiesigen Bewohner den ganzen Platz seinem bisherigen Zwecke erhalten haben wollten. Es entstand deswegen ein Streit, der erst beigelegt wurde, als am 30. Juli 1580 das ganze Feld in der heute noch bestehenden Art und Weise geteilt wurde. Die Teilung fand auf dem Oberamt Kirrweiler statt. Der Speyerer Fürstbischof Marquard hatte dazu den Fauth von Marientraut, Jakob Hundt v. Salheim, den bischöflichen Rat Dr. Johann Konrad Breuning und den Domkostus zu Speyer und Domherrn zu Worms Christoph Nagel v. Dürmstein, beide letztere als Abgeordnete des Domkapitels, und den fürst-bischöflichen Schaffner in Kirrweiler Philipp Dirolff abgeordnet. Im Beisein der Gemeindedeputierten wurde das Feld besichtigt und dann geteilt.

Der Bischof hatte das Recht, auf dem Spielfeld Kalksteine und, Ziegelerde für seine am Eingang des Tälchens liegende Ziegelscheuer zu graben. Da nun der Teil, auf dem sich die Kalk- und Erdgruben befanden, an Maikammer fiel, so behielt sich der Bischof für St. Martin ein später zu bestimmendes Recht aus.

Das Wingertsholz, das die St. Martiner zum Aufholzen der auf ihrem Teile neu anzulegenden Wingerten benötigten, mußte außerhalb der Geraide gemacht werden. Nur für abgegangene Balken usw. konnten sie Holz hernehmen, woher sie wollten.

Da das Feld zu Winters und in gewitters Zeiten tief, naß und sumpfig wurde, sollten beide Gemeinden für ordentliche Instandsetzung der Wege auf ihren Teilen sorgen. Erst 1825 wurde der letzte Teil urbar und zu Wingerten gemacht."[3][4].

Nach Landesarchiv Speyer

"Kirrweiler, 1580, Juli 30. Jakob Hund von Saulheim, Faut zu Marientraut, schlichtet im Auftrag des Bischofs Marquard von Hattstein von Speyer mit Dr. Johann Conradt Breuning, bischöfl. Rat, und Christoff Nagel von Dirmstein, Domcustor zu Speyer und Domherrn zu Worms, als Angehörigen des Domkapitles, und mit Philips Dirolff, bischöflichem Schaffner zu Kirrweiler, eine Streitigkeit zwischen den beiden Dörfern Meycammer und Sankt Martin über das Spielfeld, das, in beiden Gemarkungen gelegen, bisher beiden Gemeinden als gemeinsames Weidland (Allmende) diente, während St. Martin seinen Anteil nun zum Wingert und Ackerbau zurichten will, durch folgenden Vergleich:
1) Das strittige Gebiet wird zwischen beiden Gemeinden geteilt. (Flurnamen genannt.)
2) Der Bischof von Speyer behält sich das Recht auf dem Anteil der St. Martiner nach Kalkstein und Ziegelerde zu graben, wie er es bisher besass.
3) Die Einwohner von St.Martin dürfen ihr Wingertsholz, das sie zur Anlage von Weinbergen in den ihnen zugefallenen Teil des Spielfelds benötigen, nicht in den Geraidewaldungen schlagen.
4) Die beiden Gemeinden verpflichten sich, die Wege im Spielfeld in gutem Zustand zu erhalten und niemand an deren Benutzung zu hindern.
5) Die St. Martiner dürfen ihr totes Vieh künftig nicht mehr auf das ganze Spielfeld fahren, sondern nur noch auf ihren Teil. Deutsch, Or.Pergament, Siegel (d.Fauts) abgefallen."[5]


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 103
  2. Geschichte von Maikammer-Alsterweiler, Seite 103
  3. Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer:) 216 Seiten. (CMS 125), Seite 103 ff. sowie 107 und 144
  4. Salheim, Jacob Hundt von (1580 Juli 30) ‹Streitigkeit wegen des Spielfelds - Aufteilung›, LA Sp U 103 (Landesarchiv Speyer), Nr. Nr.2, Seite(n) 1 (CMS 484/2).
  5. Oberamt Kirrweiler Landesarchiv Speyer (1952 Januar 14), Archiv der Gemeinde Maikammer / Pfalz - Gemeindearchiv. Landesarchiv Speyer. Bestand: U 103; Nr(n): Nr. 1 bis XXX, Speyer. (CMS 484), Seite 1 und 2

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

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