Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Oberamt Neustadt an der Haardt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Oberamt hatte auch die Möglichkeit, rechtlich in die Ausdörfer einzugreifen, also in Gemeinden, die nicht direkt dem Oberamt unterstellt waren und zum [[Hochstift Speyer]] gehörten. So bestand das Recht, Reichssteuern zu erheben. Die Ausfauteirechte umfassten nachweislich 26 Themen, wie [[Wildfang]], [[Vormundschaft]].<ref>Karst (2002), Seite 111ff.</ref> Insofern wird ersichtlich, dass auch [[Alsterweiler]] Beziehungen zum [[Oberamt]] haben musste. Das [[Hochstift Speyer]] nahm anteilmäßig die erste Stelle im Ausfauteigebiet des Neustadter Amtes ein.<ref>Karst (2002), Seite 112</ref> | Das Oberamt hatte auch die Möglichkeit, rechtlich in die Ausdörfer einzugreifen, also in Gemeinden, die nicht direkt dem Oberamt unterstellt waren und zum [[Hochstift Speyer]] gehörten. So bestand das Recht, Reichssteuern zu erheben. Die Ausfauteirechte umfassten nachweislich 26 Themen, wie [[Wildfang]], [[Vormundschaft]].<ref>Karst (2002), Seite 111ff.</ref> Insofern wird ersichtlich, dass auch [[Alsterweiler]] Beziehungen zum [[Oberamt]] haben musste. Das [[Hochstift Speyer]] nahm anteilmäßig die erste Stelle im Ausfauteigebiet des Neustadter Amtes ein.<ref>Karst (2002), Seite 112</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 3. November 2019, 08:11 Uhr
Oberamt Neustadt an der Haardt[lit 1] war eine Verwaltungseinheit. Neustadt an der Haardt war eines von 18 Oberämtern in der Kurpfalz.
Eine pfalzgräfliche Verwaltung dürfte ihren Ursprung im 13. Jahrhundert haben.[1] Ab dem 15. Jahrhundert und ab dem 16. Jahrhundert sind Geleitwesen und Zolleinnahme nachweisbar.[2]
Das Oberamt hatte auch die Möglichkeit, rechtlich in die Ausdörfer einzugreifen, also in Gemeinden, die nicht direkt dem Oberamt unterstellt waren und zum Hochstift Speyer gehörten. So bestand das Recht, Reichssteuern zu erheben. Die Ausfauteirechte umfassten nachweislich 26 Themen, wie Wildfang, Vormundschaft.[3] Insofern wird ersichtlich, dass auch Alsterweiler Beziehungen zum Oberamt haben musste. Das Hochstift Speyer nahm anteilmäßig die erste Stelle im Ausfauteigebiet des Neustadter Amtes ein.[4]
Für Alsterweiler galten folgende Rechte: Wildfang, Unterfaut, jus episcopale[beg 1], Schatzung von Gütern kurpfälzischer Untertanen.[5] Gerade die Wildfänge spielten finanziell eine erhebliche Rolle. So sind 1667 für Alsterweiler und Maikammer bei 385 Einwohnern immerhin 201 Wildfänge verzeichnet.[6]
Die Zeit des Oberamts Neustadt an der Haardt endete mit der Besitznahme Frankreichs durch den Frieden von Campo Formio 1797 und mit der anschließenden Entsagung der Ansprüche durch Kurfürst Max Joseph im Jahre 1801.[7]
Einwohner im Oberamt Neustadt an der Haardt 1667
Im kurpfälzischen Oberamt Neustadt an der Haardt wurden auch die Einwohner im Oberamt Neustadt an der Haardt 1667 der sog. Ausfauteiorte erfasst. So finden sich in Alsterweiler und Maikammer im Jahr 1667 zusammen für beide Orte 385 Einwohner und 201 Wildfänge.[8]
Urkunden
Aus dem kurpfälzischen Oberamt Neustadt an der Haardt sind zwei Urkunden für Alsterweiler von Bedeutung. Es handelt sich um Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Eigentum des Viax von Oberstein in der Gemeinde Duttweiler.[urk 1][urk 2]
Weblinks
Literatur
- ↑ Karst, Theodor (1960) Das Kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt. Veröffentlichungen zur Geschichte von Stadt und Kreis Neustadt an der Weinstraße, Ausgabe/Band 1 S. 1–267.
Einzelnachweise
- ↑ Karst, Theodor (1960) Das Kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt. Veröffentlichungen zur Geschichte von Stadt und Kreis Neustadt an der Weinstraße, Ausgabe/Band 1, Seite 13
- ↑ Karst, Theodor (1960) ‹Das Kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt› In: Veröffentlichungen zur Geschichte von Stadt und Kreis Neustadt an der Weinstraße. (Hg.), Band/Ausgabe: 1(1), Seite(n): 1-267, (CMS 198), Seite 69, Seite 102 (Namen der Zollbereiter)
- ↑ Karst (2002), Seite 111ff.
- ↑ Karst (2002), Seite 112
- ↑ Karst (2002), Seite 112
- ↑ Karst (2002), Seite 121
- ↑ Karst (2002), Seite 219
- ↑ Karst, T. (1960) Das Kurpfälzische Oberamt Neustadt an der Haardt. In: Veröffentlichungen zur Geschichte von Stadt und Kreis Neustadt an der Weinstraße, Ausgabe 1. 1–267. Seite 121
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
- ↑ Viax von Oberstein verkauft an den Kurfürsten Ludwig V. GHA OAN 200
- ↑ Viax von Oberstein erhält das Recht Duttweiler zu verkaufen von Wolf von Hohenfels GHA OAN 202
Begriffe
- ↑ nach www.peter-hug.ch/lexikon/jusepiscopale (abgerufen am 27.12.2011): Die bischöfliche Jurisdiktionsgewalt, insbesondere die nach protestantischem Kirchenrecht dem Landesherrn in Ansehung der protestantischen Landeskirche zustehende bischöfliche Machtvollkommenheit.
Kategorien
Oberamt Neustadt an der Haardt gehört den Kategorien an: Oberamt, Kurpfalz, Verwaltungseinheit
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