Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Bürger
Bürger ist ein vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft.
Der Bürger besaß alle Rechte und Pflichten, hier der Gemeinde Alsterweiler[1] bzw. Maikammer. In Urkunden war die lateinische Bezeichnung Civis[2] üblich, wie sie auch in kirchlichen Urkunden ab und an vermerkt war. So auch bei Bernhardt Koch in der Geburtsurkunde von Heinrich Koch (1781)/LA Sp D 2 Nr.306/265 mit dem Wortlaut "honestum viduum Georgum Koch civem ac vietorem in Alsterweiller"[zit 1].
Einwohner in Alsterweiler mit Bürgerrecht
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Anmerkung Matzinger: Für Alsterweiler wurden wohl keine eigenen Bürgerrechte verliehen. Es gab nämlich keine Mitwirkungsrechte und auch keine Pflichten gegenüber der (nicht vorhandenen) gemeindlichen Einrichtungen.
- ↑ Anmerkung Matzinger: In den jeweils angemessenen Deklinationsformen (hier gemischt), Nominativ: civis(E) cives(P), Genitiv civis (E) civium (P), Dativ civi(E), civibus(P), Akkusativ civem(E) cives(P), Ablativ cive(E) civibus(P)
Anmerkungen
Zitate
- ↑ Wortlaut aus der Urkunde LA Sp D 2 Nr.306/265.
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Bürger gehört den Kategorien an: Begriff, Ständestaat
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Referenzierungen
- ^ Dorfordnung (1549)/Artikel17
- ^ Leonhardt, Johannes (1928)
Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
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Übertragung: nicht erforderlich
Anmerkung: Die gültige Referenz zur Geschichte von Maikammer und Alsterweiler.
Schlagwort: Alsterweiler · Geschichte
Quelle: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler
Erscheinungsjahr: 1928
Stufe: 6
Sammlung: Buch · Alsterweiler
Ein Link fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Johannes Leonhardt